Welche Möglichkeiten Sparer jetzt haben
Alle Sparkassen und Volksbanken im Saarland haben das Verwahrentgelt abgeschafft. Stattdessen gibt es jetzt wieder Sparzinsen.
SAARBRÜCKEN Die Zeiten der Negativzinsen sind bei den saarländischen Banken vorbei. Das geht aus einer Umfrage unserer Zeitung hervor. Alle Sparkassen und Volksbanken an der Saar haben das so genannte Verwahrentgelt, das in dem meisten Fällen bei minus 0,5 Prozent lag, inzwischen abgeschafft. Bundesweit ist das Thema allerdings noch nicht abgeräumt. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge erheben noch immer mehr als 70 Banken in Deutschland Negativzinsen, im Mai waren es allerdings noch fast 460.
Die saarländischen Institute reagierten mit der kompletten Abschaffung der Negativzinsen auf die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese hatte am 21. Juli beschlossen, für die Geldeinlagen, die Kreditinstitute bei ihnen hinterlegten, ab dem 27. Juli keine Minuszinsen mehr zu verlangen. Seit 2014 mussten die Banken diese Geld-Parkgebühr an die Zentralbank zahlen. Anfangs rutschte der Zinssatz nur geringfügig in die Negativzone, doch seit November 2019 lag er konstant bei minus 0,5 Prozent.
Allerdings gab es auch Banken an der Saar, die ihren Kunden während der vergangenen Jahre keine Negativzinsen berechneten. Zu diesen gehörte die PSD Bank Rhein-Neckar-Saar. „Aus diesem Grund hatten wir in den vergangenen Jahren beachtliche Zuflüsse von anderen Banken zu verzeichnen“, sagt Vorstand Matthias Brändle.
Gleichzeitig hat die EZB Ende Juli den Leitzins auf 0,5 Prozent erhöht, der seit März 2016 bei null Prozent eingefroren war. Damit haben auch die Banken und Sparkassen an der Saar wieder die Möglichkeit, bei den Sparzinsen ein wenig großzügiger zu sein. Einige präsentieren bereits konkrete Angebote. Seit vergangener Woche bietet die Kreissparkasse Saarpfalz einen Sparkassenbrief mit unterschiedlicher Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren an, bei einer Ver
zinsung von 0,4 und 1,25 Prozent. Ein ähnliches Angebot schickt auch die Vereinigte Volksbank ( VVB) aus Saarlouis ins Rennen. Ihr Sparbrief hat eine Laufzeit von fünf Jahren – bei einem Jahreszins von 1,5 Prozent. Die Sparkasse Merzig-Wadern erinnert daran, dass sie schon seit März „Anlageprodukte mit positiver Verzinsung für die Laufzeiten von drei bis fünf Jahren anbietet“. Die Sparkasse Saarbrücken bleibt im Ungefähren. Ein Sprecher sagt, „dass wir einen Sparkassenbrief mit sehr attraktiven Zinssätzen und Laufzeiten ab zwei Jahren anbieten“. Andere halten sich ebenfalls noch zurück. Stefan Klein, der bei der Kreissparkasse Saarlouis das Privatkunden-Geschäft als
Vorstand verantwortet, sagt, „dass künftig auch sichere Geldanlagen wieder attraktiver werden“.
Weitere Institute überlegen noch, wie sie den erhöhten Leitzins an die Sparer weitergeben wollen. „Wir beobachten die Entwicklung und reagieren dann bei Bedarf“, sagt Carlo Segeth, Vorstandschef der Bank 1 Saar. Die Lebacher Levo Bank will „weitere Beschlüsse der EZB verfolgen, den Zinsmarkt beobachten und entsprechende Anpassungen vornehmen“, sagt eine Sprecherin des Instituts. Die PSD Bank RheinNeckar-Saar setzt ebenfalls auf Beobachtung, „um gegebenenfalls die Konditionen markgerecht anzupassen“, erklärt Vorstand Brändle. Dies könnte im vierten Quartal (ab Oktober) der Fall sein. Die Sparda-Bank Südwest lädt ihre Kunden ein, „über einen Inflationsschutz ihrer Vermögenswerte mit uns zu sprechen“.
Gegen gute Beratung hat Thomas Beutler von der Verbraucherzentrale ( VZ) Saarland auch nichts. Denn es mache keinen Sinn, „eine hohe Geldsumme im kurzfristigen Bereich vor sich herzuschieben“. Er rät jedoch dazu, „einen kühlen Kopf zu bewahren und in aller Ruhe eine zum Verbraucher passende Anlagestrategie zu finden“. Dazu gehöre, dass das Vermögen breit gestreut werden sollte. Außerdem müsse der Sparer festlegen, wie viel Geld wann zur Verfügung stehen muss.
Konkret rät Beutler zu ETF-Indexfonds. Diese ETFs bildeten Aktienlisten – so genannte Indizes – nach. Das kann der Deutsche Aktienindex (Dax) sein, oder der Euro Stoxx 50, in dem die größten börsennotierten
Unternehmen Europas gelistet sind. Steigen diese Indizes, wächst das Vermögen, sinken sie, schrumpft es.
Für die Verbraucherzentralen ist das Thema Verwahrentgelt dennoch nicht abgehakt. Nachdem die Land
gerichte in Düsseldorf und Berlin geurteilt hatten, dass das Erheben von Negativzinsen auf Girokonten unzulässig sei, ihre Richterkollegen in Köln und Leipzig dies aber anders sahen, geht der Kölner Anwalt
Michael Krieg davon aus, dass das Thema vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen wird. „Dass dabei ein verbraucherfreundliches Urteil rauskommt, ist nicht unwahrscheinlich“, sagt er.