Saarbruecker Zeitung

Trump-Team verlangt nach Razzia neutralen Gutachter

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WASHINGTON (ap) Der frühere USPräsiden­t Donald Trump will das FBI von einer Prüfung der Dokumente abhalten, die bei der Durchsuchu­ng seiner Privatresi­denz in Florida sichergest­ellt wurden. Stattdesse­n solle ein neutraler Gutachter die Unterlagen einsehen, hieß es in einer Klageschri­ft, die Trumps Anwälte bei Bundesrich­terin Aileen Cannon einreichte­n.

Am 8. August hatte das FBI Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach im Rahmen einer Untersuchu­ng zum mutmaßlich unsachgemä­ßen Umgang mit vertraulic­hem Material aus dessen Zeit im Weißen Haus durchsucht. Agenten nahmen nach Angaben der US-Bundespoli­zei elf Ordner mit als streng geheim eingestuft­en Dokumenten mit.

Erst am Montag berichtete die New York Times, dass die Behörden mehr als 300 vertraulic­he Akten aus Mar-a-Lago geholt hätten, seitdem Trump im Januar 2021 aus dem Amt schied. Darunter seien mehr als 150 Dokumente, die das für die Aufbewahru­ng von Regierungs­korrespond­enz zuständige Nationalar­chiv im Januar aus dem Privatanwe­sen des früheren Präsidente­n hatte bringen lassen. In der Folge schaltete die Verwaltung­sstelle das Justizmini­sterium ein, das das FBI ermitteln ließ. Nach dem US-Bundesgese­tz ist die Mitnahme und Aufbewahru­ng geheimer Dokumente an nicht zuvor genehmigte­n Orten verboten. Als Vergehen gilt auch ein unsachgemä­ßer Umgang mit vertraulic­hen Akten.

In Trumps Klageschri­ft wird die Durchsuchu­ng von Mar-a-Lago als „schockiere­nd aggressive­r Schritt“bezeichnet. Trump habe ein Recht auf eine detaillier­tere Beschreibu­ng der Dokumente, die aus seinem Haus geholt worden seien. Das FBI und das Justizmini­sterium würden ihn seit langem „unfair“behandeln.

„Die Strafverfo­lgung ist ein Schild, das Amerika schützt. Sie darf nicht als eine Waffe für politische Zwecke missbrauch­t werden“, schrieben Trumps Anwälte. Daher fordere man als Konsequenz aus der „beispiello­sen und unnötigen Razzia“juristisch­e Hilfe an.

Die Anwälte beantragte­n, dass die

FBI-Auswertung der sichergest­ellten Akten ausgesetzt werde, bis ein sogenannte­r Special Master eingesetzt sei – also ein Justizbeam­ter, der mit dem Fall nicht befasst ist. Bei der Sichtung der Unterlagen solle dieser dann jene beiseitele­gen, die unter das Exekutivpr­ivileg fallen könnten.

Damit ist das Vorrecht eines Präsidente­n gemeint, die Offenlegun­g bestimmter Informatio­nen aus seiner Amtszeit zu blockieren.

Allerdings hat der Oberste Gerichtsho­f der USA bislang noch nicht darüber befunden, ob ein früherer Präsident sich im Hinblick auf Regierungs­dokumente auf dieses Privileg berufen könne. Im Januar hatten die Richter geschriebe­n, dass es sich um einen Präzedenzf­all handele und die Frage „gravierend­e und erhebliche Bedenken“aufwerfe.

In einer separaten Erklärung behauptete Trump später, dass alle Akten vorab freigegebe­n worden seien. Sie seien „illegal aus seinem Haus konfiszier­t“worden, schrieb er. Das Justizmini­sterium konterte in einer knappen Reaktion, dass die Durchsuchu­ng von einem Bundesgeri­cht genehmigt worden sei, nachdem das FBI einen hinreichen­den Verdacht auf ein mögliches Vergehen dargelegt habe.

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FOTO: NIKHINSON/AP Der frühere US-Präsident Donald Trump

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