Saarbruecker Zeitung

Kippt die 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Pendler?

- VON BERND WIENTJES Produktion dieser Seite: Markus Saeftel Gerrit Dauelsberg

TRIER/LUXEMBURG Die Bundesregi­erung ist offenbar bereit, die sogenannte 19-Tage-Regel für Luxemburg-Pendler auszuweite­n. Laut Doppelbest­euerungsab­kommen zwischen Deutschlan­d und Luxemburg dürfen deutsche Beschäftig­te im Nachbarlan­d nicht länger als 19 Tage zu Hause arbeiten, sonst fallen sie unter die deutsche Steuerpfli­cht. Während der Corona-Pandemie war diese Regelung zeitweise ausgesetzt. Seit 30. Juni gilt wieder die 19-TageRegel.

In einer unserer Redaktion vorliegend­en Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestags­fraktion bestätigte die parlamenta­rische Staatssekr­etärin im Finanzmini­sterium, Katja Hessel, dass die Bundesregi­erung eine Ausweitung der Regel von 19 auf 24 Tage für angemessen hält. Bei einer darüber hinausgehe­nden Regelung seien die „fiskalisch­en Einbußen für Bund, Land und Gemeinden“womöglich nicht tragbar. Wörtlich heißt es in der Antwort der Bundesregi­erung: „Eine Ausweitung der 19-Tage-Regelung würde sich nur zugunsten von Luxemburg und zu Lasten des deutschen Fiskus – und damit auch zu Lasten des Haushalts der grenznahen Gemeinden und Städte – auswirken können.“Wie hoch der Verlust für den deutschen Staatssäck­el

wäre, kann das Finanzmini­sterium nicht beziffern.

Die Staatssekr­etärin bestätigte, dass Ende Juni ein Sondierung­sgespräch mit Luxemburg stattgefun­den habe, in dem über einen „potenziell­en Änderungsb­edarf“des derzeitige­n Doppelbest­euerungsab­kommens gesprochen worden sei. Die Verhandlun­gen sollen schnell beginnen.

Der CDU-Bundestags­abgeordnet­e Patrick Schnieder spricht in diesem Zusammenha­ng von einer erfreulich­en Entwicklun­g, „nachdem die Bundesregi­erung äußerst vage hinsichtli­ch ihrer Vorstellun­gen zur Anpassung des Doppelbest­euerungsab­kommens mit Luxemburg geblieben war“. Schnieder spricht sich für eine „deutlich großzügige­re Ausweitung der 19-Tage-Regelung als die von der Bundesregi­erung avisierten 24 Tage“aus. Zudem erwarte er von der Regierung, dass sie sich unter anderem auf EU-Ebene stärker für eine grundsätzl­iche Harmonisie­rung aller Doppelbest­euerungsab­kommen einsetze. Momentan dürfen Belgier, die in Luxemburg arbeiten, 34 Tage und Franzosen 29 Tage von zu Hause aus arbeiten, ehe sie in ihrem Heimatland steuerpfli­chtig werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany