Kippt die 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Pendler?
TRIER/LUXEMBURG Die Bundesregierung ist offenbar bereit, die sogenannte 19-Tage-Regel für Luxemburg-Pendler auszuweiten. Laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg dürfen deutsche Beschäftigte im Nachbarland nicht länger als 19 Tage zu Hause arbeiten, sonst fallen sie unter die deutsche Steuerpflicht. Während der Corona-Pandemie war diese Regelung zeitweise ausgesetzt. Seit 30. Juni gilt wieder die 19-TageRegel.
In einer unserer Redaktion vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigte die parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Katja Hessel, dass die Bundesregierung eine Ausweitung der Regel von 19 auf 24 Tage für angemessen hält. Bei einer darüber hinausgehenden Regelung seien die „fiskalischen Einbußen für Bund, Land und Gemeinden“womöglich nicht tragbar. Wörtlich heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Eine Ausweitung der 19-Tage-Regelung würde sich nur zugunsten von Luxemburg und zu Lasten des deutschen Fiskus – und damit auch zu Lasten des Haushalts der grenznahen Gemeinden und Städte – auswirken können.“Wie hoch der Verlust für den deutschen Staatssäckel
wäre, kann das Finanzministerium nicht beziffern.
Die Staatssekretärin bestätigte, dass Ende Juni ein Sondierungsgespräch mit Luxemburg stattgefunden habe, in dem über einen „potenziellen Änderungsbedarf“des derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommens gesprochen worden sei. Die Verhandlungen sollen schnell beginnen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder spricht in diesem Zusammenhang von einer erfreulichen Entwicklung, „nachdem die Bundesregierung äußerst vage hinsichtlich ihrer Vorstellungen zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg geblieben war“. Schnieder spricht sich für eine „deutlich großzügigere Ausweitung der 19-Tage-Regelung als die von der Bundesregierung avisierten 24 Tage“aus. Zudem erwarte er von der Regierung, dass sie sich unter anderem auf EU-Ebene stärker für eine grundsätzliche Harmonisierung aller Doppelbesteuerungsabkommen einsetze. Momentan dürfen Belgier, die in Luxemburg arbeiten, 34 Tage und Franzosen 29 Tage von zu Hause aus arbeiten, ehe sie in ihrem Heimatland steuerpflichtig werden.