Arbeitsminister Heil präzisiert Pläne zur Homeoffice-Pflicht
Ab Oktober sollen Beschäftigte wieder die Wahl haben, ob sie im Büro oder zu Hause arbeiten wollen. Vieles ist ähnlich wie im Vorjahr, aber nicht alles.
BERLIN Das Bundesarbeitsministerium will Arbeitgeber wieder dazu verpflichten, ihren Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Das geht aus einem Referentenentwurf für eine Corona-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, wonach erneut mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen sei.
Schon im vergangenen Jahr trat eine ähnliche Verordnung in Kraft – mit einem Unterschied: „Es geht nicht um die verschärfte Homeoffice-Pflicht, wie sie es schon mal gegeben hat. Sondern es geht darum, da, wo die Beschäftigten es wünschen und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, das Homeoffice zu ermöglichen“, sagte Heil unserer Redaktion. In dem Infektionsschutzgesetz, das im November 2021 in Kraft trat, waren Arbeitgeber und Beschäftigte nämlich noch dazu verpflichtet worden, die Arbeit im Homeoffice anzubieten beziehungsweise anzunehmen – insofern keine Gründe dagegen sprachen. Diese Regelung endete jedoch im März dieses Jahres.
Angesichts einer möglichen neuen Infektionswelle befürwortet Heil jedoch eine neue Gesetzesinitiative: „Sinn der Arbeitsschutz-Verordnung ist, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Diese Regeln muss man ins Verhältnis setzen zu den wirtschaftlichen
Schäden durch neue Infektionswellen. Diese Regeln helfen auch, die Wirtschaft am Laufen zu halten.“
Die Homeoffice-AngebotsPflicht soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Der neuen Regelung zufolge müssen Arbeitgeber den Beschäftigten anbieten, „geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Außerdem werden Arbeitgeber dazu verpflichtet, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, einen Corona-Test mindestens zweimal pro Woche zur Verfügung zu stellen.