Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
Die eigenen Wünsche absichern und die Angehörigen von den Kosten entlasten. Für den Ernstfall gibt es einige Möglichkeiten – eine ist ein BestattungsvorsorgeTreuhandvertrag.
Es gibt Themen, mit denen man sich nur ungern beschäftigt – und eines davon, das ganz oben auf dieser Liste steht, ist der eigene Tod. Doch viele dürften andererseits bejahen, dass sie ihren Angehörigen nicht die Bestattungskosten aufbürden wollen, aber zugleich Einfluss nehmen möchten auf die Bestattungsform und den Ablauf der eigenen Beisetzung, diese vorher sogar bis ins Detail planen möchten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für den „Ernstfall“vorzusorgen.
Eine Alternative bietet ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag. Ausgehend von den zu erwartenden Kosten für die Beisetzung, zahlt der Kunde dabei einmalig oder in Raten Geld in einen Treuhandvertrag ein, das als Treuhandvermögen aufbewahrt, angelegt und nach dem Tod dem Bestatter zur Begleichung seiner entstandenen Aufwendungen ausgezahlt wird.
Zugriff des Treuhänders auf das Konto
In Absprache mit dem Bestatter können vorab die Details der Beerdigung besprochen und so die zu erwartenden Kosten ermittelt werden. Das Besondere an einem Treuhandkonto besteht darin, dass der Einzahler nicht der Kontoinhaber ist, sondern der sogenannte Treugeber. Zugriff auf das Konto hat nur der Treuhänder. Somit sind Treuhandkonten auch vor dem Zugriff Dritter geschützt, das eingezahlte Geld ist ausschließlich zweckgebunden zu verwenden. Beim Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag wird der Vertragsabschluss mit einer Treuhandgesellschaft ausschließlich über einen Bestatter getätigt.
Sicherheit vor Zugriff Dritter gilt hingegen nicht unbedingt für das Geld, das auf einem Bankkonto für den Bestattungsfall deponiert worden ist. Das betrifft nicht nur Angehörige. Sollte der Pflegefall eintreten, kann zur Finanzierung der Pflege das Sozialamt die Auflösung des Kontos beantragen. Dann würde auch der hinterlegte Betrag in der Gesamtsumme aufgehen. Wichtig bei der Entscheidung für einen Treuhandvertrag ist es, vorher einige Dinge mit dem Bestatter zu klären, weil es hier unterschiedliche Modalitäten geben kann. So stellt sich die Frage, bis zu welchem Alter ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden kann.
Bei manchen Anbietern gibt es keine Altersbeschränkung, andere verlangen ab einem bestimmten Alter eine Gesundheitsprüfung. Bei Ratenvereinbarung kann dann eine höhere Einmalzahlung fällig werden.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich auf einen Bestatter festzulegen und mit ihm die Thematik zu besprechen und sie zu fixieren.
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