Leistungen von Behörden werden im Saarland bald deutlich teurer
Wegen einer europaweiten Änderung müssen Städte und Gemeinden von Januar an Umsatzsteuer auf viele Dienste erheben. Noch sind dabei einige Fragen offen.
SAARBRÜCKEN Bürger und Vereine müssen ab dem kommenden Jahr für etliche Dienstleistungen, die ihre Stadt oder Gemeinde erbringt, tiefer in die Tasche greifen. Denn auf viele Leistungen müssen die Kommunen künftig 19 Prozent Umsatzsteuer draufschlagen. Das wirkt sich aus – von der Feinstaubplakette bis zum Auszug aus dem Familienstammbuch. Ein solcher verteuert sich zum Beispiel in Saarbrücken um zwei Euro auf 19 Euro.
Rechtsgrundlage ist die europäische Mehrwertsteuer-Richtline, die nach einer siebenjährigen Übergangsfrist 2023 umgesetzt werden muss. Fällig ist diese Steuer auf alle Leistungen, „die genauso gut von privaten Dienstleistern erbracht werden könnten“, erklärt der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT). Darunter falle etwa auch das Anmieten von Hallen und Bürgerhäusern oder das Überlassen von Sportplätzen und Bädern. Nur wenn die Leistungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, also hoheitlich sind, bleiben sie von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören Gebühren für
Kindergärten, Eheschließungen, Personalausweise oder Bauanträge.
Die Saar-Kommunen sind derzeit dabei, herauszufinden, was alles unter die neue Regelung fällt, und das Ganze für die Stadt- oder Gemeinderäte vorzubereiten, damit sie es beschließen können. Ganz einfach ist das nicht. Allein die Stadt Saarbrücken hat 900 Einnahmearten untersucht, so ein Sprecher. Viele Kommunen holen sich Expertisen bei Steuerberatern, Finanzämtern oder Wirtschaftsprüfern ein.
Reicher werden die Städte und Gemeinden dadurch nicht, da sie diese Steuer-Mehreinnahmen komplett an die Finanzämter weitergeben müssen. Vielmehr bringt „die Neuregelung einen erheblichen Umstellungs- und Prüfaufwand“, so der SSGT. „Zudem herrscht in vielen Fragen immer noch rechtliche Unsicherheit“. Indes müssen Bürger und Vereine die Steuer in voller Höhe entrichten, betonen die Kommunen. Auch wenn diese die Hauptlast der neuen Regelung tragen müssen, sind davon auch der Bund, die Bundesländer, die Universitäten oder die Kirchen betroffen – quasi alle Dienste, die von der öffentlichen Hand erbracht werden und nicht hoheitlich sind, erklärt das Saar-Finanzministerium. Das habe zur Folge, dass künftig auch „Leistungen bei der Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Universitäten der Umsatzsteuer unterliegen“, teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mit.
Das saarländische Wissenschaftsministerium bestätigt dies und rät den Betroffenen, „die Leistungsbeziehungen zu eruieren und gegebenenfalls im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten neu auszugestalten“.
Die Reform bedeute großen „Umstellungsund Prüfaufwand“, sagen die Kommunen.