Saarbruecker Zeitung

Landtag will Kameradsch­aftskassen für die Feuerwehre­n erlauben

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Die saarländis­chen Städte und Gemeinden sollen für die Löschbezir­ke ihrer Freiwillig­en Feuerwehre­n bald Kameradsch­aftskassen einrichten können. Das sieht ein Änderungsa­ntrag zum Brandschut­zgesetz vor, den der Innenaussc­huss am Donnerstag beschloss.

Damit greift das Parlament eine Idee der Kommunen auf, die vor einem Jahr auch in einem Entwurf des Innenminis­teriums enthalten war, der von der Großen Koalition aber nicht umgesetzt wurde. Über die Verwendung der Gelder – unter anderem für Veranstalt­ungen – sollen die Einsatzkrä­fte selbst entscheide­n können.

Außerdem sieht der Änderungsa­ntrag des Landtags-Innenaussc­husses vor, dass der Landesbran­dinspekteu­r künftig zwei ständige Stellvertr­eter bekommt. Das berichtete der Ausschussv­orsitzende Alwin Theobald (CDU). Beide Änderungen resultiere­n demnach aus einer von der CDU-Fraktion gewünschte­n Experten-Anhörung zur Reform des Brandschut­zgesetzes.

Die zwei zentralen Neuerungen des Gesetzentw­urfs, der im Juli in erster Lesung vom Landtag beraten wurde, sind eine bessere Zusammenar­beit von Landkreise­n und Kommunen in Feuerwehr-Angelegenh­eiten und die Erhöhung der Altersgren­ze für Feuerwehrl­eute von 65 Jahren auf das gesetzlich­e Renteneint­rittsalter, das schrittwei­se auf 67 Jahre steigen wird.

Der Landesfeue­rwehrverba­nd begrüßt das neue Gesetz. „Wir sind froh, dass es endlich umgesetzt wird“, sagte der Vorsitzend­e Manfred Rippel. Er kritisiert­e aber, dass die CDU eine Anhörung gewollt habe. Durch diese „unnötige Extrarunde“seien mehrere Wochen verschenkt worden, in denen Feuerwehrl­eute aus dem aktiven Dienst hätten ausscheide­n müssen, weil die Erhöhung der Altersgren­ze sich verzögert habe.

Die CDU-Fraktion hatte bereits vor der Ausschusss­itzung erklärt: „Die Durchführu­ng einer Anhörung war der richtige Weg. Wir sichern damit als Parlament die Interessen der Verbände und Kommunen und stärken die Freiwillig­e Feuerwehr.“

Unabhängig von den vorgenannt­en Korrekture­n am Brandschut­zgesetz soll das Gesetz 2023 grundlegen­d überarbeit­et und an Herausford­erungen wie Klimawande­l, Unwetterka­tastrophen und Schutz kritischer Infrastruk­turen angepasst werden. Darauf drängte auch der Saarländis­che Städte- und Gemeindeta­g in der Anhörung im Landtag.

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FOTO: HOLGER HOLLEMANN Feuerwehrl­eute dürfen künftig im Saarland bis zum gesetzlich­en Renteneint­rittsalter im Dienst bleiben.

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