Landtag will Kameradschaftskassen für die Feuerwehren erlauben
SAARBRÜCKEN Die saarländischen Städte und Gemeinden sollen für die Löschbezirke ihrer Freiwilligen Feuerwehren bald Kameradschaftskassen einrichten können. Das sieht ein Änderungsantrag zum Brandschutzgesetz vor, den der Innenausschuss am Donnerstag beschloss.
Damit greift das Parlament eine Idee der Kommunen auf, die vor einem Jahr auch in einem Entwurf des Innenministeriums enthalten war, der von der Großen Koalition aber nicht umgesetzt wurde. Über die Verwendung der Gelder – unter anderem für Veranstaltungen – sollen die Einsatzkräfte selbst entscheiden können.
Außerdem sieht der Änderungsantrag des Landtags-Innenausschusses vor, dass der Landesbrandinspekteur künftig zwei ständige Stellvertreter bekommt. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Alwin Theobald (CDU). Beide Änderungen resultieren demnach aus einer von der CDU-Fraktion gewünschten Experten-Anhörung zur Reform des Brandschutzgesetzes.
Die zwei zentralen Neuerungen des Gesetzentwurfs, der im Juli in erster Lesung vom Landtag beraten wurde, sind eine bessere Zusammenarbeit von Landkreisen und Kommunen in Feuerwehr-Angelegenheiten und die Erhöhung der Altersgrenze für Feuerwehrleute von 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter, das schrittweise auf 67 Jahre steigen wird.
Der Landesfeuerwehrverband begrüßt das neue Gesetz. „Wir sind froh, dass es endlich umgesetzt wird“, sagte der Vorsitzende Manfred Rippel. Er kritisierte aber, dass die CDU eine Anhörung gewollt habe. Durch diese „unnötige Extrarunde“seien mehrere Wochen verschenkt worden, in denen Feuerwehrleute aus dem aktiven Dienst hätten ausscheiden müssen, weil die Erhöhung der Altersgrenze sich verzögert habe.
Die CDU-Fraktion hatte bereits vor der Ausschusssitzung erklärt: „Die Durchführung einer Anhörung war der richtige Weg. Wir sichern damit als Parlament die Interessen der Verbände und Kommunen und stärken die Freiwillige Feuerwehr.“
Unabhängig von den vorgenannten Korrekturen am Brandschutzgesetz soll das Gesetz 2023 grundlegend überarbeitet und an Herausforderungen wie Klimawandel, Unwetterkatastrophen und Schutz kritischer Infrastrukturen angepasst werden. Darauf drängte auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag in der Anhörung im Landtag.