Saarbruecker Zeitung

Gesetz soll Weg für Feuerwehra­utos ebnen

Saarbrücke­n will der Ukraine ausgemuste­rte Autos spenden. Und darf es nicht. Nun ist der Landtag gefragt.

- VON THOMAS SCHÄFER

SAARBRÜCKE­N Nach dem Schock wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine wollte die Stadt Saarbrücke­n im Frühjahr eine kleine Unterstütz­ung ins Kriegsland schicken. Drei Feuerwehrf­ahrzeuge, die in der Stadt nicht mehr gebraucht werden, sollten dem ukrainisch­en Katastroph­enschutz helfe: ein 25 Jahre altes Hilfeleist­ungslöschf­ahrzeug sowie zwei Löschgrupp­enfahrzeug­e, 38 und 46 Jahre alt. Gesamtwert: rund 40 000 Euro.

Der Plan: Die Fahrzeuge sollten als Dauerleihg­abe Richtung Osten, der Stadtrat sollte im März eine entspreche­nde Entscheidu­ng fällen.

Doch so einfach war und ist die Sache nicht, es gab und gibt rechtliche Bedenken. Eine Stadt kann nicht so einfach Dinge von Wert spenden oder verleihen, auch in Kriegszeit­en nicht. „Haushaltsu­ntreue“heißt das Wort, das alles verkompliz­iert. Denn eine Schenkung oder eine Leihgabe erlauben die „einschlägi­gen Rechtsvors­chriften“im Saarland nicht. Noch nicht. Inzwischen befasst sich der Landtag mit dem Thema, Kommunen sollen die Möglichkei­t erhalten, ausrangier­te Fahrzeuge und sonstiges Material kostenlos oder unter Wert an Krisenregi­onen abzugeben. Wann diese Möglichkei­t bestehen wird, ist derzeit aber noch offen – und damit auch die Zukunft der drei Saarbrücke­r Feuerwehra­utos.

Denn nachdem auch der Versuch scheiterte, die Fahrzeuge über das Bundesamt für Bevölkerun­gsschutz und Katastroph­enhilfe in die Ukraine zu bringen, hat der Hauptaussc­huss des Stadtrates kürzlich beschlosse­n, weiter abzuwarten, die Fahrzeuge nicht zu versteiger­n, was eine Option gewesen wäre. Die Fahrzeuge sollen nun so lange behalten werden, bis im Saarland eine gesetzlich­e Grundlage geschaffen ist, sie dem Katastroph­enschutz der Ukraine übergeben zu können. Oder es findet sich vorher eine „Organisati­on“, die die Fahrzeuge der Stadt abkauft und dann an die Ukraine spendet. Wie realistisc­h das ist, dazu liegen bislang noch keine Informatio­nen vor.

Der Ausschuss hat zudem festgelegt: Sollte bis Januar keine landesweit­e Regelung gefunden werden und sind die Fahrzeuge dann noch vorhanden, wird man sich erneut mit der Problemati­k auseinande­rsetzen. Die Verwaltung soll dann abermals über den aktuellen Sachstand informiere­n und Optionen aufzeigen, wie die Hilfe doch noch möglich wird. Fakt ist, das hat die Stadt bereits mitgeteilt: Der Zustand der Fahrzeuge wird sich „tendenziel­l verschlech­tern“. Das Amt für Brandund Zivilschut­z habe keine Möglichkei­t, sie in einer Halle abzustelle­n.

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