Gesetz soll Weg für Feuerwehrautos ebnen
Saarbrücken will der Ukraine ausgemusterte Autos spenden. Und darf es nicht. Nun ist der Landtag gefragt.
SAARBRÜCKEN Nach dem Schock wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine wollte die Stadt Saarbrücken im Frühjahr eine kleine Unterstützung ins Kriegsland schicken. Drei Feuerwehrfahrzeuge, die in der Stadt nicht mehr gebraucht werden, sollten dem ukrainischen Katastrophenschutz helfe: ein 25 Jahre altes Hilfeleistungslöschfahrzeug sowie zwei Löschgruppenfahrzeuge, 38 und 46 Jahre alt. Gesamtwert: rund 40 000 Euro.
Der Plan: Die Fahrzeuge sollten als Dauerleihgabe Richtung Osten, der Stadtrat sollte im März eine entsprechende Entscheidung fällen.
Doch so einfach war und ist die Sache nicht, es gab und gibt rechtliche Bedenken. Eine Stadt kann nicht so einfach Dinge von Wert spenden oder verleihen, auch in Kriegszeiten nicht. „Haushaltsuntreue“heißt das Wort, das alles verkompliziert. Denn eine Schenkung oder eine Leihgabe erlauben die „einschlägigen Rechtsvorschriften“im Saarland nicht. Noch nicht. Inzwischen befasst sich der Landtag mit dem Thema, Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, ausrangierte Fahrzeuge und sonstiges Material kostenlos oder unter Wert an Krisenregionen abzugeben. Wann diese Möglichkeit bestehen wird, ist derzeit aber noch offen – und damit auch die Zukunft der drei Saarbrücker Feuerwehrautos.
Denn nachdem auch der Versuch scheiterte, die Fahrzeuge über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in die Ukraine zu bringen, hat der Hauptausschuss des Stadtrates kürzlich beschlossen, weiter abzuwarten, die Fahrzeuge nicht zu versteigern, was eine Option gewesen wäre. Die Fahrzeuge sollen nun so lange behalten werden, bis im Saarland eine gesetzliche Grundlage geschaffen ist, sie dem Katastrophenschutz der Ukraine übergeben zu können. Oder es findet sich vorher eine „Organisation“, die die Fahrzeuge der Stadt abkauft und dann an die Ukraine spendet. Wie realistisch das ist, dazu liegen bislang noch keine Informationen vor.
Der Ausschuss hat zudem festgelegt: Sollte bis Januar keine landesweite Regelung gefunden werden und sind die Fahrzeuge dann noch vorhanden, wird man sich erneut mit der Problematik auseinandersetzen. Die Verwaltung soll dann abermals über den aktuellen Sachstand informieren und Optionen aufzeigen, wie die Hilfe doch noch möglich wird. Fakt ist, das hat die Stadt bereits mitgeteilt: Der Zustand der Fahrzeuge wird sich „tendenziell verschlechtern“. Das Amt für Brandund Zivilschutz habe keine Möglichkeit, sie in einer Halle abzustellen.