Saarbruecker Zeitung

Für viele ändert sich jetzt der Impfstatus

Ab 1. Oktober gelten neue Bedingunge­n, wer als „vollständi­g“gegen das Coronaviru­s geimpft gilt. Dann gilt das neue Impfschutz­gesetz. Was Bürgerinne­n und Bürger jetzt tun sollten.

- VON SASKIA LEIDINGER Produktion dieser Seite: Markus Saeftel Frank Kohler

SAARBRÜCKE­N Für Tausende Menschen ändert sich ab dem 1. Oktober der Impfstatus. Dann gelten sie nicht mehr als „vollständi­g geimpft“. Das geht aus dem Infektions­schutzgese­tz hervor, das an diesem Tag in Kraft tritt.

Bislang galten Menschen als „vollständi­g geimpft“, wenn sie mindestens zwei Impfungen gegen das Coronaviru­s hatten oder eine Impfung und eine nachgewies­ene Infektion mit Sars-Cov-2.

Ab dem 1. Oktober gilt jemand als „vollständi­g geimpft“, wenn folgende Bedingunge­n erfüllt sind: drei Einzelimpf­ungen (die letzte Einzelimpf­ung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpf­ung erfolgt sein) oder zwei Einzelimpf­ungen plus positivem Antikörper­test vor der ersten Impfung oder zwei Einzelimpf­ungen plus einer mittels PCR-Test nachgewies­enen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder zwei Einzelimpf­ungen plus einer mittels PCR-Test nachgewies­enen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit dem Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Wer bislang also nur eine Einzelimpf­ung hatte, der muss sich nach dem neuen Infektions­schutzgese­tz noch zweimal impfen lassen. Es sei denn, die Person kann eine überstande­ne Sars-Cov-2-Infektion

nachweisen. Dann reicht eine zusätzlich­e Impfung. Was im Einzelfall zutrifft, sollten die Saarländer­innen und Saarländer am besten mit dem Hausarzt besprechen.

Corona-Auffrischu­ngsimpfung: Was empfiehlt die Stiko?

Die Ständige Impfkommis­sion (Stiko) spricht sich bei Covid19-Auffrischi­mpfungen für den bevorzugte­n Einsatz der neuen, an die Omikron-Variante angepasste­n Präparate aus. Personen zwischen 12 und 30 Jahren sollten den Impfstoff von Biontech/Pfizer (Comirnaty) verwenden, für Menschen, die älter als 30 Jahre sind, können

sowohl der Impfstoff von Biontech/ Pfizer als auch das Vakzin von Moderna (Spikevax) verwendet werden.

Zur Viertimpfu­ng wird aber nach wie vor nur bestimmten Gruppen wie Menschen ab 60 Jahren gera

ten, wie aus einer Stiko-Mitteilung vom Dienstag zu einem Beschlusse­ntwurf hervorgeht. Es handelt sich noch nicht um eine finale Empfehlung.

Was ist zu tun, wenn die App meldet, dass das digitale Impfzertif­ikat in 28 Tagen nicht mehr gültig ist?

Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) ist es nur die technische Gültigkeit, die nach 365 Tagen ausläuft. Fällig ist dann keine neue Impfung, sondern ein neues Zertifikat.

Das kann man sich mittlerwei­le mit wenigen Handgriffe­n in der jeweiligen App ausstellen lassen. Bei der Corona-Warn-App steht diese

Funktion mit dem Update auf die Version 2.23 zur Verfügung.

Auf die allzu lange Bank sollte man das Verlängern des Zertifikat­es aber nicht schieben. Nach Angaben der Bundesregi­erung bleiben nach dessen Ablauf 90 Tage Zeit, um es sich in der Corona-Warn-App neu ausstellen zu lassen. Auch in der CovPass-App ist es nun mit dem Update auf die Version 1.26 möglich, Covid-Impfzertif­ikate selbst zu verlängern.

Die Ständige Impfkommis­sion spricht sich bei Auffrischi­mpfungen für den bevorzugte­n Einsatz der neuen, an die Omikron-Variante angepasste­n Präparate aus.

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FOTO: SCHEURER/DPA Auf dem Handy können Bürger mit wenigen Handgriffe­n das digitale Impfzertif­ikat verlängern.

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