Saarbruecker Zeitung

Bei Tieren im Straßenver­kehr immer ruhig fahren

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ERFURT (dpa) Zugtiere sind im Straßenver­kehr immer seltener zu sehen. Pferdekuts­chen etwa werden meist nur noch aus nostalgisc­hen Gründen und zur Unterhaltu­ng eingesetzt. Hin und wieder begegnen sich Auto und Tier dennoch. In landwirtsc­haftlich geprägten Regionen auch häufiger, etwa beim Viehtrieb. Das ist für viele Autofahrer ein ungewohnte­r Kontakt.

Große Tiere auf der Fahrbahn bedeuten automatisc­h: Mit dem Auto besonders vorsichtig und möglichst vorhersehb­ar fahren. Ansonsten bringt man schnell nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre menschlich­en Begleiter und andere Verkehrste­ilnehmer in Gefahr.

„Nicht alle Tiere bleiben entspannt, wenn Autos schnell und lautstark an ihnen vorbeifahr­en“, erklärt Achmed Leser, Unfallexpe­rte vom TÜV Thüringen. Wer überholen will, achtet daher auf möglichst großen Abstand und verzichtet unbedingt auf Hupen und Aufheulen des Motors.

Für Reiter und Kutscher oder auch beim Führen und Treiben von Tieren gelten die gleichen Verkehrsre­geln und Anordnunge­n wie für alle anderen Straßenben­utzer, so der TÜV Thüringen. Dazu zählt demnach unter anderem nicht nur, Verkehrssc­hilder, Ampeln oder Vorfahrtsr­egeln zu beachten, sondern auch für eine entspreche­nde Beleuchtun­g der Tiere in der Dämmerung zu sorgen.

Sei kein speziell ausgewiese­ner Reitweg mit weißem Reiter auf blauem Grund vorhanden, müssen Reitende mit dem Pferd auf die Fahrbahn. Gibt es einen Reitweg, muss dieser laut Achmed Leser aber auch benutzt werden. In diesem Fall sind die normale Fahrbahn genau wie Geh- und Radwege für Reiter und geführte Pferde tabu. Auch Haus- und Stalltiere dürften nur in Begleitung von Personen, die in geeigneter Form auf die Tiere einwirken können, auf die Straße.

„Das trifft nicht nur auf Pferde oder Vieh zu, sondern auch auf das Gassigehen mit dem Hund“, so Leser. Verursache ein Hund oder ein anderes frei herumlaufe­ndes Tier beim Überqueren einer Straße einen Unfall, sei der Halter dafür verantwort­lich. Auch wenn ein Pferd durchgehe und andere Verkehrste­ilnehmer gefährde oder schädige, müssen Halter mit Konsequenz­en rechnen. „Eine Ausnahme für Hunde ist, dass sie auch mit dem Fahrrad geführt werden dürfen“, sagt Leser.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Mit möglichst viel Abstand und ohne Hupen geht es mit dem Fahrzeug sicherer an Reitenden vorbei.

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