Saarbruecker Zeitung

Was beim Unfall im Ausland gilt

Wer außerhalb Deutschlan­ds einen Unfall hat, muss einiges beachten.

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BERLIN (dpa) Für Urlaubsrei­sende ist es wohl der Albtraum: eine Panne oder ein Unfall im Ausland. Doch wer auf den Ernstfall gut vorbereite­t ist, kann in der Stresssitu­ation besser agieren. Deutschlan­ds zweitgrößt­er Automobilc­lub, ACE, erklärt, wie man sich wappnet.

Die ersten Schritte nach einem Unfall innerhalb Europas sind immer gleich: Warnblinke­r einschalte­n, Rettungswe­ste anziehen, Unfallstel­le absichern, Verletzten helfen, sich selbst in Sicherheit bringen und dann den Notruf (112) wählen. Grundsätzl­ich empfiehlt der ACE, bei einem Unfall außerhalb Deutschlan­ds die Polizei zu verständig­en. Gerade bei mehreren Unfallbete­iligten könne das Missverstä­ndnissen vorbeugen.

Wer selbst schuld am Crash ist, verständig­t schnellstm­öglich die eigene Versicheru­ng. Bei Fremd

verschulde­n sollte die gegnerisch­e Versicheru­ng kontaktier­t werden. In vielen europäisch­en Ländern gibt der Zentralruf der Autoversic­herer online oder telefonisc­h unter 0800/2502600 Auskunft über die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung des Unfallgegn­ers. Dafür werden dessen Kennzeiche­n, der Schadensta­g und das Unfallland benötigt.

Für mögliche Rückfragen sollte das Unfallprot­okoll samt Aktenzeich­en und Adresse der Polizeista­tion notiert werden – außerdem Typen, Kennzeiche­n und Versicheru­ng aller unfallbete­iligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Fahrer. Bei Fremdversc­hulden sollten zudem Fotos vom Unfallends­tand der Fahrzeuge, dem Unfallort, der Schäden an den Fahrzeugen sowie der Bremsspure­n und der genauen Lage weggeschle­uderter Fahrzeugte­ile gemacht werden.

Der ACE warnt davor, fremdsprac­hige oder unverständ­liche Dokumente zu unterzeich­nen sowie mündliche Äußerungen zum Unfallgesc­hehen abzugeben.

Zahlungen sollten nur dann gegen eine Empfangsqu­ittung geleistet werden, wenn die Beschlagna­hmung des Fahrzeugs oder sogar eine Festnahme drohen. In Notsituati­onen helfen deutsche Auslandsve­rtretungen weiter. Bei Verletzung­en sollte noch vor Ort ein Arzt konsultier­t werden. Ein Attest kann bei möglichen Schadenser­satzforder­ungen hilfreich sein.

Um Unfällen vorzubeuge­n, empfiehlt der ACE, die wichtigste­n Verkehrsre­geln aller Länder auf der Route bis zum Ziel zu kennen. Neben unterschie­dlichen Tempolimit­s gelten nicht selten Sonderrege­lungen, die Autoreisen­de kennen sollten.

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FOTO: SCHEURER/DPA Wer im Ausland einen Unfall hat, sollte gut vorbereite­t sein. Bei der Abwicklung des Unfalls gibt es in verschiede­nen Ländern Besonderhe­iten, die man beachten muss.

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