Von Corona-Schulden im Saarland
Wegen der Pandemie darf das Land ausnahmsweise Kredite aufnehmen. Ein Teil f ließt aber in Projekte ohne Corona-Bezug, kritisieren die Prüfer.
Das Saarland hat nach Einschätzung des Rechnungshofs Teile der seit 2020 aufgenommenen Corona-Schulden unerlaubterweise für Ausgaben missbraucht, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Nach den Regeln der Schuldenbremse sind in einer Notsituation zwar neue Kredite erlaubt, aber nur solche, die der Überwindung dieser Notsituation dienen.
„Auch im Saarland wurde die Möglichkeit der Notlagenverschuldung genutzt, um Projekte zu platzieren, die zwar politisch wünschenswert, aber mit Blick auf die Pandemie verzichtbar gewesen wären“, sagte Rechnungshof-Präsidentin Annette Groh. Als Beispiel nannte sie 100 Millionen Euro für den Gigabit-Ausbau. Zwar sei in der Pandemie der Bedarf an schnellem Internet besonders deutlich geworden; allerdings habe es diese Notwendigkeit auch schon zuvor gegeben, etwa für die Zwecke von Wirtschaft und Forschung.
Kritisch äußerte sich der Rechnungshof auch zu 50 Millionen Euro aus Corona-Krediten für „Moderne Mobilität“. Angesichts der „inhaltlichen Beliebigkeit“entziehe sich dieser Ausgabeposten jeder Kontrolle. Beim Krankenhausfonds (125 Millionen Euro) befürchtet der Rechnungshof ebenfalls, dass Notlagen-Kredite genutzt werden, um allgemeine Probleme der Krankenhausfinanzierung zu lösen, die es schon vor der Pandemie gab – einen „speziellen Pandemiebezug“vermisst die Prüfbehörde bisher.
Nicht beanstandet wurde von den Prüfern hingegen die Aufstockung des Schulobstprogramms aus Pandemie-Krediten. Das Obst erhielten im Lockdown, der Lebensmittel zeitweise stark verteuerte, die Tafeln.
Insgesamt hat das Land in der Corona-Pandemie bisher weniger Schulden aufgenommen, als dies möglich gewesen wäre. Aus dem 2020 von der großen Koalition beschlossenen Corona-Schuldentopf von 1,4 Milliarden Euro wurden 2020 und 2021 zusammen rund 600 Millionen ausgegeben, für 2022 sind weitere 296 Millionen geplant.
Rechnungshof-Präsidentin Groh forderte, die Neuverschuldung auf das „unabdingbare Maß“zu begrenzen und dafür auch Rücklagen abzuschmelzen. „Eine Schuldenaufnahme auf Vorrat ist unzulässig.“Ihre Kritik an den Pandemie-Ausgaben ist auch ein Hinweis an Regierung und Landtag, beim Transformationsfonds genauer darauf zu achten, dass es enge Grenzen für schuldenfinanzierte Maßnahmen gibt. Groh kündigte entsprechende Prüfungen an.
Für 2022 erwartet der Rechnungshof – vor allem durch den Transformationsfonds – einen starken Anstieg der Neuverschuldung auf bis zu 3,5 Milliarden Euro. Der Schuldenstand drohe bis Ende 2022 auf „einen historischen Höchststand von rund 18,1 Milliarden Euro“zu wachsen.