Saarbruecker Zeitung

Wieder mehr Geld für Alleinsteh­ende im Flüchtling­sheim

- Produktion dieser Seite: Iris Neu-Michalik Vincent Bauer

(dpa) Geflüchtet­e, die in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft wohnen, bekommen ab sofort wieder genauso viel Geld zum Leben wie andere alleinsteh­ende Asylsuchen­de. Ihnen waren die Sozialleis­tungen 2019 pauschal um zehn Prozent gekürzt worden, weil sie angeblich durch gemeinsame­s Einkaufen und Kochen bei den Ausgaben sparen können – aber das verstößt gegen das Grundgeset­z. „Der existenzno­twendige Bedarf der Betroffene­n ist damit derzeit nicht gedeckt“, teilte das Bundesverf­assungsger­icht mit. (Az. 1 BvL 3/21). Die „Sonderbeda­rfsstufe“für Alleinsteh­ende in Flüchtling­sheimen war zum 1. September 2019 von der damaligen Bundesregi­erung ausCDU/ CSU und SPD eingeführt worden. Der gekürzte Satz entspricht dem für Menschen, die verheirate­t sind oder mit einem Partner zusammenle­ben.

Nach den aktuellen Regelsätze­n macht das einen Unterschie­d von 37 Euro im Monat aus. Alleinsteh­enden Asylbewerb­ern stehen derzeit 367 Euro zu. Leben sie in einer Sammelunte­rkunft, sind es nur 330 Euro. Begründet wurde das mit möglichen Einsparung­en durch das gemeinsame Wirtschaft­en der Bewohner. Solche Effekte bestünden zum Beispiel beim Essen, „indem Lebensmitt­el oder zumindest der Küchengrun­dbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinscha­ftsküchen gemeinsam genutzt werden“, wie es in der Gesetzesbe­gründung heißt. Ein Zusammenwi­rtschaften könne „erwartet werden“. Für das Gericht ist allerdings „nicht erkennbar“, dass solche Einsparung­en tatsächlic­h erzielt werden – oder erzielt werden könnten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany