Wieder mehr Geld für Alleinstehende im Flüchtlingsheim
(dpa) Geflüchtete, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, bekommen ab sofort wieder genauso viel Geld zum Leben wie andere alleinstehende Asylsuchende. Ihnen waren die Sozialleistungen 2019 pauschal um zehn Prozent gekürzt worden, weil sie angeblich durch gemeinsames Einkaufen und Kochen bei den Ausgaben sparen können – aber das verstößt gegen das Grundgesetz. „Der existenznotwendige Bedarf der Betroffenen ist damit derzeit nicht gedeckt“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. (Az. 1 BvL 3/21). Die „Sonderbedarfsstufe“für Alleinstehende in Flüchtlingsheimen war zum 1. September 2019 von der damaligen Bundesregierung ausCDU/ CSU und SPD eingeführt worden. Der gekürzte Satz entspricht dem für Menschen, die verheiratet sind oder mit einem Partner zusammenleben.
Nach den aktuellen Regelsätzen macht das einen Unterschied von 37 Euro im Monat aus. Alleinstehenden Asylbewerbern stehen derzeit 367 Euro zu. Leben sie in einer Sammelunterkunft, sind es nur 330 Euro. Begründet wurde das mit möglichen Einsparungen durch das gemeinsame Wirtschaften der Bewohner. Solche Effekte bestünden zum Beispiel beim Essen, „indem Lebensmittel oder zumindest der Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werden“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Ein Zusammenwirtschaften könne „erwartet werden“. Für das Gericht ist allerdings „nicht erkennbar“, dass solche Einsparungen tatsächlich erzielt werden – oder erzielt werden könnten.