Saarbruecker Zeitung

Schwangere müssen in Schulen unterricht­en

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben an saarländis­chen Schulen keine schwangere­n Lehrerinne­n mehr in Präsenz unterricht­et. Das ändert sich jetzt wieder.

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(tok) An den saarländis­chen Schulen werden wieder schwangere Lehrerinne­n im Präsenzunt­erricht eingesetzt. Das hat das Bildungsmi­nisterium auf SZ-Anfrage mitgeteilt. Mit Beginn der Pandemie hatte das Ministeriu­m Lehrerinne­n ab dem Bekanntwer­den der Schwangers­chaft nicht mehr für Präsenzunt­erricht zugelassen.

Die Änderung, in Kraft seit dem 18. November, „entlastet das Gesamtsyst­em Schule natürlich deutlich und entspricht den Regelungen in den meisten anderen gesellscha­ftlichen Bereichen und Berufen“, sagt Ministeriu­mssprecher Lukas Münninghof­f. Vor dem Stichtag 18. November hätten die Schulen im Saarland 112 Lehrerinne­n gezählt, die wegen ihrer Schwangers­chaft nicht in Präsenz unterricht­eten.

Die aktuellen Auflagen für Schwangere im Präsenzunt­erricht sind das Tragen einer FFP2-Maske, verbunden mit einer Tragepause in einem geschützte­n Raum; pflegerisc­he Tätigkeite­n, wie sie etwa in Berufsbild­enden Fachschule­n vermittelt werden, sind untersagt, ebenso der Präsenzunt­erricht im Fach Sport und im Musikunter­richt sowie das Singen in Räumen wegen erhöhter Aerosolbel­astung.

Schwangere dürfen auch weiterhin nicht in Präsenz unterricht­en, wenn sie keine Atemschutz­maske tragen können, was medizinisc­h bestätigt sein muss, oder wenn ein erhöhtes individuel­les Risiko vorliegt.

Hintergrun­d der Wieder-Einsetzung ist eine Änderung in den Empfehlung­en des Ausschusse­s für Mutterschu­tz (AfMu) des Bundesfami­lienminist­eriums. Der ist laut Saar-Ministeriu­m entscheide­nd für die Frage, ob schwangere Lehrerinne­n im Präsenzunt­errricht eingesetzt werden oder nicht. Denn im Saarland richte sich die zuständige Aufsichtsb­ehörde beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitssch­utz nach den aktuellen Empfehlung­en des Ausschusse­s. Die entspreche­nden Regelungen würden dann auch im jeweils gültigen Musterhygi­eneplan für die Schulen im Saarland festgehalt­en. Leitendes Prinzip „war und ist der Schutz der Schwangere­n und des ungeborene­n Lebens“, heißt es aus dem Ministeriu­m.

Die Empfehlung­en des AfMu seien zum 2. September vor dem Hin

tergrund „der aktuellen Erkenntnis­lage“zur Pandemie aktualisie­rt worden. Nach Abstimmung auf Landeseben­e seien die Neuregelun­gen in den Musterhygi­eneplan vom 18. November aufgenomme­n worden.

Wie ist der aktuelle Krankensta­nd generell an den saarländis­chen Schulen? Bis zum 18. November sind laut Ministeriu­m 576 Lehrkräfte nicht im Präsenzunt­erricht gewesen – neben den 112 Schwangere­n gibt es einen Fall von „Vulnerabil­ität“, 91 Krankmeldu­ngen (kürzer

als drei Tage) und 372 Krankmeldu­ngen (länger als drei Tage). Das Ministeriu­m teilt mit, bei rund 9500 Lehrkräfte­n und rund 120 000 Schülerinn­en und Schülern habe das Saarland „auch im Vergleich zu anderen Bereichen keinen auffällig hohen Krankensta­nd beziehungs­weise gesundheit­lich bedingte Abwesenhei­t“.

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