Schwangere müssen in Schulen unterrichten
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben an saarländischen Schulen keine schwangeren Lehrerinnen mehr in Präsenz unterrichtet. Das ändert sich jetzt wieder.
(tok) An den saarländischen Schulen werden wieder schwangere Lehrerinnen im Präsenzunterricht eingesetzt. Das hat das Bildungsministerium auf SZ-Anfrage mitgeteilt. Mit Beginn der Pandemie hatte das Ministerium Lehrerinnen ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft nicht mehr für Präsenzunterricht zugelassen.
Die Änderung, in Kraft seit dem 18. November, „entlastet das Gesamtsystem Schule natürlich deutlich und entspricht den Regelungen in den meisten anderen gesellschaftlichen Bereichen und Berufen“, sagt Ministeriumssprecher Lukas Münninghoff. Vor dem Stichtag 18. November hätten die Schulen im Saarland 112 Lehrerinnen gezählt, die wegen ihrer Schwangerschaft nicht in Präsenz unterrichteten.
Die aktuellen Auflagen für Schwangere im Präsenzunterricht sind das Tragen einer FFP2-Maske, verbunden mit einer Tragepause in einem geschützten Raum; pflegerische Tätigkeiten, wie sie etwa in Berufsbildenden Fachschulen vermittelt werden, sind untersagt, ebenso der Präsenzunterricht im Fach Sport und im Musikunterricht sowie das Singen in Räumen wegen erhöhter Aerosolbelastung.
Schwangere dürfen auch weiterhin nicht in Präsenz unterrichten, wenn sie keine Atemschutzmaske tragen können, was medizinisch bestätigt sein muss, oder wenn ein erhöhtes individuelles Risiko vorliegt.
Hintergrund der Wieder-Einsetzung ist eine Änderung in den Empfehlungen des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) des Bundesfamilienministeriums. Der ist laut Saar-Ministerium entscheidend für die Frage, ob schwangere Lehrerinnen im Präsenzunterrricht eingesetzt werden oder nicht. Denn im Saarland richte sich die zuständige Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nach den aktuellen Empfehlungen des Ausschusses. Die entsprechenden Regelungen würden dann auch im jeweils gültigen Musterhygieneplan für die Schulen im Saarland festgehalten. Leitendes Prinzip „war und ist der Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Lebens“, heißt es aus dem Ministerium.
Die Empfehlungen des AfMu seien zum 2. September vor dem Hin
tergrund „der aktuellen Erkenntnislage“zur Pandemie aktualisiert worden. Nach Abstimmung auf Landesebene seien die Neuregelungen in den Musterhygieneplan vom 18. November aufgenommen worden.
Wie ist der aktuelle Krankenstand generell an den saarländischen Schulen? Bis zum 18. November sind laut Ministerium 576 Lehrkräfte nicht im Präsenzunterricht gewesen – neben den 112 Schwangeren gibt es einen Fall von „Vulnerabilität“, 91 Krankmeldungen (kürzer
als drei Tage) und 372 Krankmeldungen (länger als drei Tage). Das Ministerium teilt mit, bei rund 9500 Lehrkräften und rund 120 000 Schülerinnen und Schülern habe das Saarland „auch im Vergleich zu anderen Bereichen keinen auffällig hohen Krankenstand beziehungsweise gesundheitlich bedingte Abwesenheit“.