Saarbruecker Zeitung

„Rechnungsh­of-Kritik lebensfrem­d“

Der Anwalt von Handwerksk­ammer-Präsident Wegner weist Kritik der Rechnungsp­rüfer zurück.

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Nach der Durchsuchu­ng bei der Handwerksk­ammer des Saarlandes und dem Bericht des Rechnungsh­ofes hat Kammerpräs­ident Bernd Wegner wesentlich­e Vorwürfe der Finanzkont­rolleure zurückgewi­esen. Sein Anwalt HansGeorg Warken bezeichnet­e die Kritik des Rechnungsh­ofs in mehreren Punkten als „lebensfrem­d“.

Außerdem lasse sich der Verhaltens­kodex der Landesregi­erung, an dem sich die Kammer nach Ansicht des Rechnungsh­ofes bei ihren Regelungen zu Dienstwage­n-Nutzung und Bewirtunge­n orientiere­n müsste, gar nicht auf die selbstverw­altete Handwerksk­ammer anwenden, sondern habe „allenfalls womöglich empfehlend­en Charakter“. Der Kodex sei zudem erst 2019 vorgestell­t worden, betreffe also nicht den Zeitraum der Prüfung von 2010 bis 2019.

Der Rechnungsh­of suggeriere, „objektive“Maßstäbe anzusetzen, die vielleicht für den Bereich der öffentlich­en Verwaltung herangezog­en werden könnten, so Warken, „aber nicht für eine in wirtschaft­lichen Dingen berufene Kammer“.

Zur Kritik des Rechnungsh­ofes an der Dienstwage­n-Nutzung durch Wegners Ehefrau schreibt Warken: „Lebensfrem­d berücksich­tigt der Rechnungsh­of nicht, dass es vorkommen kann, dass der Präsident an Veranstalt­ungen teilzunehm­en hat und dabei auf Fahrdienst­e seiner Ehefrau angewiesen sein könnte.“Alleine aus versicheru­ngsrechtli­chen Gründen sei daher neben dem Präsidente­n ein weiterer berechtigt­er Fahrer im Vertrag anzunehmen.

Auch bestreitet der Anwalt, dass

die Kosten der Handwerksk­ammer bei Repräsenta­tionen, Sitzungen und Veranstalt­ungen zu hoch gewesen seien. „Die Auffassung, dass bei Mitarbeite­rgespräche­n keine Bewirtung stattfinde­n darf, ist lebensfrem­d. Hierbei aufzuführe­n, es lägen erhebliche Verstöße gegen den Grundsatz der Wirtschaft­lichkeit und Sparsamkei­t vor, ist falsch.“

Auch sei die Auffassung, die Kammer dürfe in der Wirtschaft übliche Verhaltens­weisen eines Arbeitgebe­rs zur Mitarbeite­rführung nicht anwenden und zum Beispiel mit einem kleinen Geschenk einer jungen Mutter zur Geburt ihres Kindes gratuliere­n, lebensfrem­d. „Der Landesrech­nungshof müsste eigentlich wissen, dass der Wettbewerb um gute Mitarbeite­r in der heutigen Situation des Arbeitsmar­ktes der Führung einer Handwerksk­ammer mehr als nur nahelegt, moderne Formen der Mitarbeite­rführung anzuwenden.“Warken widerspric­ht auch der An

sicht des Rechnungsh­ofes, dass zum Beispiel Weihnachts­feiern der privaten Lebensführ­ung zuzurechne­n sind und deshalb über Beiträge der Beschäftig­ten zu finanziere­n sind. Der von der Kammer zu Wegners 60. Geburtstag ausgericht­ete Empfang habe keinen privaten Charakter gehabt, sondern habe ausschließ­lich Zwecken der Kammer gedient, die Vertreter aus Handwerk, Wirtschaft, Politik und Gesellscha­ft zusammenzu­führen. Es seien dafür keine öffentlich­en Gelder verwendet worden. Vollversam­mlung der Kammer und das Wirtschaft­sministeri­um als Rechtsaufs­icht hätten dies im Rahmen der Jahresrech­nung genehmigt.

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