„Rechnungshof-Kritik lebensfremd“
Der Anwalt von Handwerkskammer-Präsident Wegner weist Kritik der Rechnungsprüfer zurück.
Nach der Durchsuchung bei der Handwerkskammer des Saarlandes und dem Bericht des Rechnungshofes hat Kammerpräsident Bernd Wegner wesentliche Vorwürfe der Finanzkontrolleure zurückgewiesen. Sein Anwalt HansGeorg Warken bezeichnete die Kritik des Rechnungshofs in mehreren Punkten als „lebensfremd“.
Außerdem lasse sich der Verhaltenskodex der Landesregierung, an dem sich die Kammer nach Ansicht des Rechnungshofes bei ihren Regelungen zu Dienstwagen-Nutzung und Bewirtungen orientieren müsste, gar nicht auf die selbstverwaltete Handwerkskammer anwenden, sondern habe „allenfalls womöglich empfehlenden Charakter“. Der Kodex sei zudem erst 2019 vorgestellt worden, betreffe also nicht den Zeitraum der Prüfung von 2010 bis 2019.
Der Rechnungshof suggeriere, „objektive“Maßstäbe anzusetzen, die vielleicht für den Bereich der öffentlichen Verwaltung herangezogen werden könnten, so Warken, „aber nicht für eine in wirtschaftlichen Dingen berufene Kammer“.
Zur Kritik des Rechnungshofes an der Dienstwagen-Nutzung durch Wegners Ehefrau schreibt Warken: „Lebensfremd berücksichtigt der Rechnungshof nicht, dass es vorkommen kann, dass der Präsident an Veranstaltungen teilzunehmen hat und dabei auf Fahrdienste seiner Ehefrau angewiesen sein könnte.“Alleine aus versicherungsrechtlichen Gründen sei daher neben dem Präsidenten ein weiterer berechtigter Fahrer im Vertrag anzunehmen.
Auch bestreitet der Anwalt, dass
die Kosten der Handwerkskammer bei Repräsentationen, Sitzungen und Veranstaltungen zu hoch gewesen seien. „Die Auffassung, dass bei Mitarbeitergesprächen keine Bewirtung stattfinden darf, ist lebensfremd. Hierbei aufzuführen, es lägen erhebliche Verstöße gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor, ist falsch.“
Auch sei die Auffassung, die Kammer dürfe in der Wirtschaft übliche Verhaltensweisen eines Arbeitgebers zur Mitarbeiterführung nicht anwenden und zum Beispiel mit einem kleinen Geschenk einer jungen Mutter zur Geburt ihres Kindes gratulieren, lebensfremd. „Der Landesrechnungshof müsste eigentlich wissen, dass der Wettbewerb um gute Mitarbeiter in der heutigen Situation des Arbeitsmarktes der Führung einer Handwerkskammer mehr als nur nahelegt, moderne Formen der Mitarbeiterführung anzuwenden.“Warken widerspricht auch der An
sicht des Rechnungshofes, dass zum Beispiel Weihnachtsfeiern der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und deshalb über Beiträge der Beschäftigten zu finanzieren sind. Der von der Kammer zu Wegners 60. Geburtstag ausgerichtete Empfang habe keinen privaten Charakter gehabt, sondern habe ausschließlich Zwecken der Kammer gedient, die Vertreter aus Handwerk, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zusammenzuführen. Es seien dafür keine öffentlichen Gelder verwendet worden. Vollversammlung der Kammer und das Wirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht hätten dies im Rahmen der Jahresrechnung genehmigt.