Minister will nicht jedem Rat der Rechnungsprüfer folgen
Jakob von Weizsäcker sieht sich durch den Jahresbericht auch bestätigt. Der Hinweis zu Rücklagen sei „nicht zielführend“.
(red) Saar-Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) hat am Freitag auf Kritik und Empfehlungen des Landesrechnungshofs zur Saar-Finanzpolitik im aktuellen Jahresbericht reagiert. In wesentlichen Punkten sehe er sich bestätigt, machte der Minister in einer Presseerklärung deutlich. Er widersprach den Empfehlungen der Prüfer aber in einem zentralen Punkt: Der Minister wandte sich dagegen, zur Bewältigung einer aktuellen Notsituation im Saarland zunächst Sondervermögen und Rücklagen aufzulösen, um im laufenden Jahr möglichst wenig Schulden zu machen. Der Rechnungshof hatte in seinem Bericht, der am Donnerstag vorgestellt wurde, darauf beharrt, dass „Verschuldungsmöglichkeiten gegenüber anderen Einnahmen und Handlungsmöglichkeiten nachrangig zu nutzen sind“. Er hatte dabei und unter anderem auf das Sondervermögen „Zukunftsinitiative“verwiesen, das man zur Finanzierung Corona-bedingter Lasten hätte heranziehen können. Es gehe darum, so die Prüfer, eine Umgehung der Schuldenbremse zu vermeiden.
Hier widersprach von Weizsäcker: Ein solches Vorgehen, das nur dazu diene, „die buchungsmäßige Nettokreditaufnahme“in einem Haushaltsjahr zu begrenzen, sei „nicht zielführend“. Wenn man hier den Prüfern folge, sei abzusehen, dass die zukünftige Finanzierung erforderlicher Investitionen im Saarland gefährdet würde. Weizsäcker sicherte aber zu, solche „punktuell“unterschiedliche Bewertungen zu erörtern. Er verwies darauf, dass der Rechnungshof den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen angesichts der absehbaren Haushaltsrisiken nicht als zu groß betrachte.
In der Bewertung des schuldenfinanzierten Transformationsfonds von rund drei Milliarden Euro sah der Minister in vielen Punkten eine große Übereinstimmung. Er erinnerte daran, dass ein „hochkarätig“besetzter Beirat die Qualität der aus dem Topf finanzierten Projekte prüfen werde, was der Forderung der Prüfer ent
gegenkomme. Auch sollten deren Empfehlungen zur Abwicklung des Sondervermögens Pandemie so weit wie möglich beachtet werden.
Die geforderte ausreichende Personalausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden im Saarland sei auf dem Weg. Die Verwaltungsdigitalisierung mit Hilfe des neuen Digitalisierungsfonds nannte er ein Instrument im Sinne der Prüferempfehlungen.
In der Presseerklärung ging von Weizsäcker nicht auf die Kritik des Rechnungshofs an der zweckfremden Nutzung von Corona-Schulden durch die Saar-Regierung ein.