Saarbruecker Zeitung

Flüssig bleiben trotz steigender Preise

Haushalte mit geringeren laufenden Einkommen sind von den drastische­n Verteuerun­gen überdurchs­chnittlich betroffen. Es fehlt an Liquidität, um den gewohnten Lebensstan­dard halten zu können. Die Lösung kann ein Teilverkau­f der Immobilie sein.

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Die Inflation in Deutschlan­d ist im Herbst 2022 erstmals auf einen Wert von über zehn Prozent gestiegen. Das ist der höchste Stand seit 70 Jahren, ein Ende der Preissteig­erungen ist auch 2023 nicht in Sicht. Die maßgeblich­en Treiber sind Energie und Nahrungsmi­ttel. Haushalte mit geringeren laufenden Einkommen sind nach Einschätzu­ng von Experten durch die Verteuerun­g von Gas und Öl sowie von Lebensmitt­eln überdurchs­chnittlich stark betroffen, denn anteilig müssen sie für Heizen und Essen besonders tief in die Tasche greifen. Viele Rentner stehen dabei vor einem besonderen Dilemma: Ein Großteil ihres Vermögens ist in der eigenen Immobilie „eingemauer­t“.

Lebensstan­dard aufrechter­halten

Diese Senioren sehnen sich in Zeiten stark steigender Preise nach mehr Liquidität, um im Ruhestand ihren Lebensstan­dard aufrechter­halten zu können. Oder ihnen fehlt plötzlich das Geld für größere Renovierun­gen, den altersgere­chten Umbau des Hauses oder eine energetisc­he Sanierung. Die Lösung kann ein Teilverkau­f der Immobilie sein. Er eröffnet Eigentümer­n neue finanziell­e Freiheiten, ohne dass sie ihr Zuhause verlassen oder komplett verkaufen müssen.

Es gibt beispielsw­eise Angebote, wo die Eigentümer im ersten Schritt je nach benötigtem Kapital selbst entscheide­n, wie hoch der zu veräußernd­e Anteil sein soll. Bis zu 50 Prozent des Immobilien­wertes können ausgezahlt werden, mindestens aber 100.000 Euro. Im zweiten Schritt ermittelt ein unabhängig­er und zertifizie­rter Gutachter den aktuellen Wert der Immobilie.

Nießbrauch­recht im Grundbuch

Anders als bei anderen Modellen der Immobilien­verrentung orientiert sich die Auszahlung also am Marktwert der Immobilie. Damit die eigenen vier Wände weiterhin wie gewohnt genutzt werden können, wird im dritten Schritt im Grundbuch ein Nießbrauch­recht eingetrage­n. Für die Nutzung des veräußerte­n Anteils wird eine monatliche Gebühr, ähnlich einer anteiligen Miete, an den Teilkäufer fällig.

Mit der Auszahlung des Kaufpreise­s nach Vertragsab­schluss haben Senioren einen größeren Handlungss­pielraum, können sich mehr im Alltag gönnen, Investitio­nen tätigen oder sich und ihren

Kindern lang gehegte Wünsche erfüllen.

Rückkauf ist jederzeit möglich

Ein Rückkauf des verkauften Anteils ist jederzeit durch den Teilverkäu­fer oder dessen Erben zum aktuellen Verkehrswe­rt möglich. Auch ein Gesamtverk­auf der Immobilie an Dritte ist auf Wunsch des Teilverkäu­fers stets umsetzbar.

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Foto: djd/EV LiquidHome/Westend61/Gustafsson
Es fehlt an Liquidität? Finanziell­en Spielraum kann ein Teilverkau­f der Immobilie verschaffe­n. Foto: djd/EV LiquidHome/Westend61/Gustafsson

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