Lebenslang im Kusel-Prozess gefordert – was das heißt
Mehr als acht von zehn zu lebenslanger Haft Verurteilten bleiben weniger als 25 Jahre im Gefängnis, zeigen Statistiken.
17 Menschen sitzen laut dem Statistischen Bundesamt derzeit im Saarland mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe im Gefängnis. Auch die Staatsanwaltschaft forderte im Mordprozess um die getöteten Polizisten aus dem Saarland für den Hauptangeklagten Andreas S. eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Saarländer habe sich des Mordes aus Habgier und gewerbsmäßiger Jagdwilderei schuldig gemacht. Die Verteidigung stellte keine konkrete Forderung, sprach aber in ihrem Plädoyer maximal von Körperverletzung mit Todesfolge.
Doch was bedeutet es, wenn ein Mensch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird? Wie lange müssen Menschen dann wirklich im Gefängnis sitzen und wann werden sie in der Regel in Deutschland wieder entlassen?
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), ein Verein der Bundesländer und des Bundes, untersucht seit Jahren die tatsächliche Dauer
von lebenslangen Freiheitsstrafen. Demnach hat zwischen 2020 und 2022 die Hälfte der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten
Personen bis zu 17,1 Jahre im Gefängnis verbracht. Die andere Hälfte hat länger als diese 17,1 Jahre eingesessen. 13,6 Prozent waren mehr als 25 Jahre hinter Gittern.
Grundsätzlich kann eine lebenslange Freiheitsstrafe nach § 57a Strafgesetzbuch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Dauer der Bewährung beträgt dann üblicherweise fünf Jahre. Damit dies geschieht, muss ein Vollstreckungsgericht über einen entsprechenden Antrag entscheiden.
Im Mordprozess von Kusel haben Staatsanwaltschaft und die meisten Anwälte der Nebenklage gefordert, dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Ihr Argument dabei war unter anderem, dass die Tat einer „Hinrichtung“gleichen würde.
Menschen, bei deren Tat eine besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt wurde, müssen länger als 15 Jahre im Gefängnis sitzen. Für sie gilt die genannte Bewährungsregelung nicht. Nach den 15 Jahren entscheidet regelmäßig die Strafvollstreckungskammer darüber, wie lange der Häftling noch im Gefängnis verbleiben muss, bis auch er mit Bewährung entlassen werden kann.
Die Rückfallforschung zeigt, dass Personen, die zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden, nur selten erneut schwere Straftaten begehen. Überhaupt werden laut Forschung nur 14 Prozent der Menschen nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe erneut verurteilt, dabei handelt sich aber überwiegend um kleinere Delikte, die nur Geldstrafen zur Folge haben.
Im Mordprozess um die beiden getöteten Polizisten bei Kusel wird die Strafkammer voraussichtlich am kommenden Mittwoch ein Urteil fällen.