Saar-Politik debattiert über Schuldentilgung
Die Schulden für den Transformationsfonds sollen bis 2075 abbezahlt sein. Dauert das zu lange? Sowohl eine schnelle als auch eine lange Tilgungsdauer haben Nachteile.
Dem saarländischen Finanzminister Jakob von Weizsäcker ist ein langes Leben zu wünschen. 105 Jahre alt wird der SPD-Politiker sein, wenn die Schulden aus dem von ihm wesentlich mitentwickelten Transformationsfonds im Jahr 2075 abbezahlt sein werden. So sieht es der Plan der Landesregierung vor.
„Die kommende Generation wird zwar die Rückführung der aufgenommenen investiven Mittel stemmen müssen. … Sie wird dabei aber gleichzeitig von den erneuerten Strukturen der SaarWirtschaft und der Erreichung der Klimaneutralität profitieren“, sagte von Weizsäcker bei der Vorstellung des Fonds.
Wie die Schulden aus dem DreiMilliarden-Fonds getilgt werden sollen, ist dabei keine leichte Frage. Das Gesetz lässt dem Gesetzgeber einen großen Spielraum, spricht lediglich davon, dass die Kredite in
Produktion dieser Seite: einem „angemessenen Zeitraum“zurückgezahlt werden müssen. Bloß, was soll das sein, ein „angemessener Zeitraum“?
Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, dass dieser Zeitraum 40 Jahre dauern soll: von 2035 bis 2075. Nach Modellrechnungen des saarländischen Rechnungshofes würde das, je nach Zinssatz, eine jährliche Tilgung von 110 bis 136 Millionen Euro bedeuten.
Die CDU hält das nicht für generationengerecht. Der stellvertretende
Parteivorsitzende Roland Theis sagte kürzlich bei einem kleinen Parteitag: „Mein Sohn wird nächste Woche ein Jahr alt. Im Jahr 2075 wird er 54 Jahre alt sein. Er wird sein ganzes Berufsleben Steuern dafür zahlen, dass Politiker heute sich mit unseriösen Begründungen Schuldenpolster auf Vorrat anlegen, damit sie zehn Jahre ohne Druck regieren können.“
Die CDU plädiert für den Tilgungszeitraum von 2030 bis 2050, allerdings will sie auch nicht drei Milliarden Euro an neuen Schulden aufnehmen, sondern „nur“eine Milliarde.
Der Gesetzgeber muss bei der Frage, wie lange getilgt werden soll, abwägen. Einerseits sollen künftige Generationen möglichst wenig belastet werden – zumal niemand weiß, wann die nächste Krise kommt, die möglicherweise wieder neue Schulden erfordert. Das spricht für eine schnelle Tilgung, genauso wie die Überlegung, dass künftige Landtage nicht durch Lasten der Vergangenheit gebunden werden.
Auf der anderen Seite kann der Gesetzgeber ein Interesse daran haben, dass der finanzielle Spielraum des Landes in der Zukunft durch die Tilgungsbelastung nicht zu stark eingeschränkt wird. Das spricht dafür, die Tilgung über einen längeren Zeitraum zu strecken, was zu geringeren jährlichen Beträgen führt. Finanzminister von Weizsäcker hatte in einer Landtagsdebatte den Vergleich zu einem Häuslebauer gezogen: „Wann geht man in die Knie? Wenn man zu schnell tilgt. Das halten Sie nämlich nicht durch.“
Wie sind nun die 40 Jahre im Vergleich einzuordnen? Die CoronaSchulden will das Land in 30 Jahren abbezahlen, ab 2025. Damit bewegt sich das Land im Mittelfeld der Bundesländer, Nordrhein-Westfalen will sich sogar 50 Jahre dafür Zeit lassen. Für den Transformationsfonds gibt es keinen Vergleichsmaßstab, weil bisher kein anderes Bundesland einen solchen Schuldentopf („Sondervermögen“) anlegt.
Der Münchner Verfassungsrechtler Stefan Korioth, der ein grundlegendes Gutachten für die Landesregierung zur Zulässigkeit neuer Schulden geschrieben hat, sagte in einer Anhörung im Landtag vor einigen Tagen: „40 Jahre sind für mich am oberen Rand. Ich würde eher dafür plädieren zu sagen, 30 Jahre, 25 Jahre oder 20 Jahre. Möglichst ambitioniert beim Tilgungszeitraum zu bleiben, schiene mir auch verfassungsrechtlich … die sinnvollere Lösung.“
Die SPD hält ihre 40 Jahre nach wie vor für einen guten Vorschlag, zeigt aber Gesprächsbereitschaft. Das letzte Wort scheint hier noch nicht gesprochen.