Saarbruecker Zeitung

Privathaus­halte können ab 8. Mai Hilfen fürs Heizen beantragen

- VON LOTHAR WARSCHEID

SAARBRÜCKE­N Kleine und mittlere Unternehme­n, die im vergangene­n Jahr besonders heftig von den stark gestiegene­n Energiepre­isen gebeutelt waren, können seit etwa vier Wochen Härtefall-Hilfen beantragen. Auch Privathaus­halte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holz-Pellets, -Hackschnit­zel, -Briketts, Scheitholz und Kohle beziehungs­weise Koks heizen, sollen eine Rückzahlun­g erhalten. Online-Anträge können ab dem 8. Mai gestellt werden.

Im unternehme­rischen Bereich sind Firmen mit bis zu 500 Beschäftig­ten, Freiberufl­er und Soloselbst­ständige antragsber­echtigt, wenn sie ihren Sitz im Saarland haben. Sie müssen nachweisen, dass sich die Energiekos­ten ihres Betriebs im vergangene­n Jahr gegenüber 2021 verdreifac­ht haben. Außerdem müssen die Zahlungen für Strom, Gas oder Öl mindestens sechs Prozent der Gesamtausg­aben betragen und diese Belastunge­n das Unternehme­n in die Verslustzo­ne gedrückt haben. Zudem muss der Firmeninha­ber nachweisen, dass sein Betrieb eine Überlebens­chance hat, wenn die Härtefall-Hilfe gezahlt wird. Die Antragsfri­st läuft am 31. Oktober ab.

Von den Unternehme­n lag bis Anfang dieser Woche noch kein Antrag vor, wie aus einer SZ-Anfrage an das Energiemin­isterium hervorgeht. Bundesweit waren vor Ostern – jüngere Zahlen liegen nicht vor – knapp 160 Anträge eingegange­n, in denen Hilfssumme­n zwischen 3000 und 100 000 Euro beantragt wurden.

Bislang hat der Haushaltsa­usschuss des Bundestags 400 Millionen Euro der geplanten Hilfen von einer Milliarde Euro freigegebe­n. „Auf das Saarland entfällt hiervon ein Anteil von 4,79 Millionen Euro“, so die Sprecherin. Das Land unterstütz­t die Antragstel­ler zusätzlich mit 250 Euro, wenn beispielsw­eise Steuerbera­ter eingeschal­tet werden, um die Antrags-Bescheinig­ungen zu prüfen.

Die Obergrenze für die Unternehme­n liegt bei 200 000 Euro. Für Landwirtsc­hafts-Betriebe, Fischereie­n und Aquakultur-Firmen ist die Förderhöhe auf 20 000 Euro limitiert. Es gibt Bagatellgr­enzen, unterhalb derer die Härtefall-Regelung nicht greift. Das sind 2000 Euro für Unternehme­n mit bis zu zehn Mitarbeite­rn (auf Vollzeitba­sis gerechnet); bei größeren Firmen sind es 5000 Euro.

Wenn die Privathaus­halte ab 8. Mai an den Start gehen, kommt auf das Energiemin­isterium eine Menge Arbeit zu. Rein theoretisc­h könnten 260 000 Anträge gestellt werden. So viele Wohnungen werden im Saarland nach Angaben des Bundesverb­ands der Energie- und Wasserwirt­schaft (BDEW) mit Heizöl, Kohle und den diversen Holzvarian­ten beheizt. Sie befinden sich in 190 000 Häusern.

Der Bund stellt für die HärtefallZ­uschüsse 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Saarland erwartet davon 22 Millionen Euro. Ist diese Summe aufgebrauc­ht, ist theoretisc­h Schluss mit der Auszahlung. „Komplement­äre Landesmitt­el sind derzeit nicht vorgesehen“, so das Ministeriu­m. Allerdings könne es sein, dass einige Bundesländ­er die Hilfen, die ihnen nach dem Königstein­er Schlüssel zustehen, nicht komplett ausschöpfe­n. „Diese Restmittel können dann den übrigen Bundesländ­ern mit Mehrbedarf­en überlassen werden“, so die Sprecherin.

Das Ministeriu­m rechnet damit, dass die Online-Plattform Anfang Mai freigescha­ltet wird. Es sollen 80 Prozent der Energie-Mehrkosten des Jahres 2022 erstattet werden, die über das Doppelte der Preise aus 2021 hinausgehe­n, die für Heizöl, Kohle oder Holzproduk­te bezahlt werden mussten. Es wird allerdings nicht der Preis zugrunde gelegt, den der einzelne Haushalt gezahlt hat, sondern ein Referenzpr­eis. Bei Heizöl sind das beispielsw­eise 71 Cent pro Liter (inklusive Umsatzsteu­er). Pro Haushalt werden maximal 2000 Euro ausgezahlt, die Bagatellgr­enze liegt bei 100 Euro.

Über einen Online-Rechner kann überprüft werden, ob ein Antrag überhaupt infrage kommt (https://driveport. de/brennstoff­hilfe-rechner). Weitere Infos unter saarland.de/privathaus­halte.

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FOTO: PLEUL/DPA Über eine Zapfpistol­e wird ein Haus mit Heizöl betankt. Wer damit heizt, kann Hilfen beantragen.

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