Privathaushalte können ab 8. Mai Hilfen fürs Heizen beantragen
SAARBRÜCKEN Kleine und mittlere Unternehmen, die im vergangenen Jahr besonders heftig von den stark gestiegenen Energiepreisen gebeutelt waren, können seit etwa vier Wochen Härtefall-Hilfen beantragen. Auch Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holz-Pellets, -Hackschnitzel, -Briketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, sollen eine Rückzahlung erhalten. Online-Anträge können ab dem 8. Mai gestellt werden.
Im unternehmerischen Bereich sind Firmen mit bis zu 500 Beschäftigten, Freiberufler und Soloselbstständige antragsberechtigt, wenn sie ihren Sitz im Saarland haben. Sie müssen nachweisen, dass sich die Energiekosten ihres Betriebs im vergangenen Jahr gegenüber 2021 verdreifacht haben. Außerdem müssen die Zahlungen für Strom, Gas oder Öl mindestens sechs Prozent der Gesamtausgaben betragen und diese Belastungen das Unternehmen in die Verslustzone gedrückt haben. Zudem muss der Firmeninhaber nachweisen, dass sein Betrieb eine Überlebenschance hat, wenn die Härtefall-Hilfe gezahlt wird. Die Antragsfrist läuft am 31. Oktober ab.
Von den Unternehmen lag bis Anfang dieser Woche noch kein Antrag vor, wie aus einer SZ-Anfrage an das Energieministerium hervorgeht. Bundesweit waren vor Ostern – jüngere Zahlen liegen nicht vor – knapp 160 Anträge eingegangen, in denen Hilfssummen zwischen 3000 und 100 000 Euro beantragt wurden.
Bislang hat der Haushaltsausschuss des Bundestags 400 Millionen Euro der geplanten Hilfen von einer Milliarde Euro freigegeben. „Auf das Saarland entfällt hiervon ein Anteil von 4,79 Millionen Euro“, so die Sprecherin. Das Land unterstützt die Antragsteller zusätzlich mit 250 Euro, wenn beispielsweise Steuerberater eingeschaltet werden, um die Antrags-Bescheinigungen zu prüfen.
Die Obergrenze für die Unternehmen liegt bei 200 000 Euro. Für Landwirtschafts-Betriebe, Fischereien und Aquakultur-Firmen ist die Förderhöhe auf 20 000 Euro limitiert. Es gibt Bagatellgrenzen, unterhalb derer die Härtefall-Regelung nicht greift. Das sind 2000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (auf Vollzeitbasis gerechnet); bei größeren Firmen sind es 5000 Euro.
Wenn die Privathaushalte ab 8. Mai an den Start gehen, kommt auf das Energieministerium eine Menge Arbeit zu. Rein theoretisch könnten 260 000 Anträge gestellt werden. So viele Wohnungen werden im Saarland nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Heizöl, Kohle und den diversen Holzvarianten beheizt. Sie befinden sich in 190 000 Häusern.
Der Bund stellt für die HärtefallZuschüsse 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Saarland erwartet davon 22 Millionen Euro. Ist diese Summe aufgebraucht, ist theoretisch Schluss mit der Auszahlung. „Komplementäre Landesmittel sind derzeit nicht vorgesehen“, so das Ministerium. Allerdings könne es sein, dass einige Bundesländer die Hilfen, die ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel zustehen, nicht komplett ausschöpfen. „Diese Restmittel können dann den übrigen Bundesländern mit Mehrbedarfen überlassen werden“, so die Sprecherin.
Das Ministerium rechnet damit, dass die Online-Plattform Anfang Mai freigeschaltet wird. Es sollen 80 Prozent der Energie-Mehrkosten des Jahres 2022 erstattet werden, die über das Doppelte der Preise aus 2021 hinausgehen, die für Heizöl, Kohle oder Holzprodukte bezahlt werden mussten. Es wird allerdings nicht der Preis zugrunde gelegt, den der einzelne Haushalt gezahlt hat, sondern ein Referenzpreis. Bei Heizöl sind das beispielsweise 71 Cent pro Liter (inklusive Umsatzsteuer). Pro Haushalt werden maximal 2000 Euro ausgezahlt, die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro.
Über einen Online-Rechner kann überprüft werden, ob ein Antrag überhaupt infrage kommt (https://driveport. de/brennstoffhilfe-rechner). Weitere Infos unter saarland.de/privathaushalte.