Saarbruecker Zeitung

Strenge Regeln für Cannabis-Clubs

Gesetzentw­urf sieht genaue Bestimmung­en für sogenannte Anbauverei­ne vor.

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(dpa) Wer im Zuge der Cannabis-Legalisier­ung in Deutschlan­d einen so genannten Cannabis-Club gründen will, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmt­en Version des Cannabis-Gesetzentw­urfs von Gesundheit­sminister Karl Lauterbach (SPD) hervorgeht, sollen die Clubs reine „Anbauverei­nigungen“sein. Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmit­gliedschaf­t und Organisati­on der Räumlichke­iten sollen zudem streng reguliert werden.

Da er noch in der regierungs­internen Abstimmung ist, kann sich daran noch einiges ändern. Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich noch Änderungen ergeben. Zunächst sehen die Pläne so aus: Räume und Grundstück­e der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsi­cheren Türen und Fenstern. Gewächshäu­ser brauchen einen Sichtschut­z. Die Länder können Mindestabs­tände der Clubs zu Schulen, Spielplätz­en, Sportstätt­en, Kitas und anderen Einrichtun­gen festlegen. Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheit­s- und Jugendschu­tzkonzept erstellen und einen Sucht- und Prävention­sbeauftrag­ten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßig­e Auffrischu­ngsschulun­gen machen muss. Vorstandsm­itglieder des Clubs, die im Vereinsreg­ister eingetrage­n sind, müssen ein Führungsze­ugnis vorlegen. Die Clubs müssen sicherstel­len, dass Grenzwerte für Pflanzensc­hutz- oder Düngemitte­lrückständ­e eingehalte­n werden. Sie sollen fortlaufen­d dokumentie­ren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben. Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermittel­n, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffg­ehalt ( THC und CBD) im vergangene­n

Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer „neutralen Verpackung oder unverpackt“, damit es für Jugendlich­e keine „Konsumanre­ize“gibt. Ein Beipackzet­tel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthal­tbarkeitsd­atum, Sorte sowie Wirkstoffg­ehalt ( THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.

Im noch nicht abgestimmt­en Gesetzentw­urf sind auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlich­keit festgehalt­en: Auch wenn Cannabis grundsätzl­ich legalisier­t werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätz­en, Jugendeinr­ichtungen oder Sportstätt­en verboten. Auch in Fußgängerz­onen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein. Unter 18 bleibt die Droge tabu.

Jugendlich­e dürfen auch keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffg­ehalt ( THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat. Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf.

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FOTO: EPA/ABIR SULTAN/DPA Cannabis soll in Deutschlan­d teilweise legal werden.

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