Frau mehrfach angefahren – neun Jahre Haft
Ein Mann hat seine Frau in Saarwellingen absichtlich mehrfach mit einem Auto angefahren. Dafür wurde er jetzt unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt – nicht aber wegen versuchten Mordes.
Am Abend des 25. September 2022 soll der Angeklagte K. aufs Gaspedal getreten haben. Nach einer 20-jährigen Ehe, die drei Kinder hervorgebracht hat, die dennoch voller Gewalt war, toxisch– fast tödlich sogar. An jenem Sonntag soll der damals 49-Jährige – zumindest laut Anklage – versucht haben, seine Ex-Frau in Saarwellingen mit einem silbernen Skoda Octavia zu ermorden. In der Lebacher Straße soll er sie umgefahren haben – mindestens zwei Mal. Wadenbeinbruch, Rippenbrüche– durch Lungenverletzungen habe „akute Lebensgefahr“bei der Frau bestanden, erklärt ein Rechtsmediziner während des Prozesses. Und: „Ohne zeitnahe medizinische Intervention wäre sie verstorben.“
Nun ist vor der ersten Strafkammer des Landgerichtes in Saarbrücken das Urteil gefallen. Es lautet neun Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
Das Urteil entsprach nicht ganz der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Verurteilung auch wegen versuchten Mordes gefordert. Aus Sicht der Ankläger soll K. die Tat „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“begangen haben, erklärte Staatsanwalt Moritz Löb. „Er war generell gewalttätig, das hat der Prozess erwiesen.“
Und: „Der Sachverhalt hat sich wie in der Anklageschrift zugetragen.“Zeugen und Sachverständiger hätten ihn rekonstruiert. Der erste Aufprall habe die Frau „von hinten“getroffen, den Bremsvorgang habe der Mann erst eingeleitet, „als er die Frau getroffen habe“. Er sei mit „einer Geschwindigkeit zwischen 25 und 33 km/h“in sie hineingefahren. Die Frau schleudert über die Motorhaube zurück vor den Skoda. Daraufhin habe der Angeklagte kurz zurückgesetzt, um vorwärts auf die am Boden sitzende Frau zuzufahren. Dabei habe er beschleunigt. Der erneute Aufprall – diesmal auf dem Brustkorb – klemmte die Frau zwischen Stoßstange und Garagentor ein. So hart, dass „eine Delle in der Garage zurückblieb“, wie der Staatsanwalt erklärte. Zeugen eilten der Frau zur Hilfe. „Ansonsten hätte er seine Tat vollendet“, sagt der Staatsanwalt. K. flieht, wird kurz drauf festgenommen. Seither sitzt er in Saarbrücken in der U-Haft. Die Frau sagt vor Gericht aus, dass er sie mit „Genuss angesehen“habe, als er sie überfährt.
Staatsanwalt Löb hat „keinen Zweifel an der der Tötungsabsicht“. Die Einlassungen des Angeklagten, er habe sie nur erschrecken wollen, er habe zu spät gebremst und später sich verschaltet, seien „in wesentlichen Teilen widerlegt und sind nur Schutzbehauptungen“, sagte Löb. Für ihn steht fest: „Er wollte seine Frau töten“. Aus Heimtücke mit niedrigen Beweggründen. „Er hat eine enorme kriminelle Energie gezeigt“, sei eh auf Bewährung gewesen. Er habe keine Reue, keine Einsicht gezeigt. Er versuche sogar, der Frau die Schuld in die Schuhe zu schieben. „Ich beantrage, ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen“, sagte der Staatsanwalt.
„Es steht fest, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Familien-Tyrann handelt, der seine Frau und
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung auch wegen versuchten Mordes gefordert.
Kinder über Jahrzehnte misshandelt hat“, sagte Löb. Auch sei er bereits einschlägig verurteilt. K. habe seine Frau „körperlich misshandelt“, habe ihr mehrfach gedroht, sie „umzubringen“, erklärt der Staatsanwalt.
Der Angeklagte ließ seinen Anwalt Sascha Loth aussagen, dass seine Ex-Frau ihn permanent beleidigt und unter Druck gesetzt habe. Am Tattag habe ihn seine Frau mit dem Handy gefilmt, als er vorbeigefahren sei, habe ihm den Mittelfinger gezeigt (die Frau bestreitet das). Daher habe er gewendet, sei auf sie zugefahren, um sie „zu erschrecken“, habe „zu spät gebremst“, die Frau sei daher umgefallen. K. wollte das Auto zurücksetzen, habe den Rückwärtsgang mit dem ersten Gang verwechselt. Er habe ihr nur „einen Denkzettel verpassen“wollen, sagte der Anwalt, der Tötungsvorsatz sei nie gegeben gewesen. Verletzen? Ja, das habe der Angeklagte eingeräumt. Auch habe er sein Verhalten bereut und habe der Frau 5000 Euro Täteropferausgleich angeboten.
Loth forderte, ihn nur wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen und hielt daher eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für angemessen
Richter Andreas Lauer verurteilte ihn tatsächlich nur wegen schwerer Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Allerdings zu neun Jahren Haft. Zehn Jahre ist die Höchststrafe für beide Delikte. Dass er ihn nicht wegen versuchten Mordes verurteilte, begründete er wie folgt: Nachdem er die Frau von hinten angefahren habe, habe er wieder beschleunigt, um auf sie zuzufahren, da habe der Richter „einen Tötungsvorsatz“erkannt, den der Angeklagte aber nicht vollendet habe. Er habe gesehen, dass sie nach dem zweiten Aufprall noch lebe, aber er sei nicht ein drittes Mal auf sie drauf gefahren, sondern habe abgebrochen. Der Versuch war unbeendet, er ist von der Tat „zurückgetreten“. Freiwillig? Schließlich kamen Zeugen hinzu. Das Entdecken der Tat steht einem Rücktritt nicht entgegen, erklärt der Richter. Zumal die Tat eh öffentlich gewesen sei. Daher komme ein versuchtes Tötungsdelikt beim Urteil nicht in Frage. Es bleibt bei neun Jahren Haft und fünf Jahren Führerscheinentzug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.