Saarbruecker Zeitung

Vor dem Flüchtling­sgipfel legen die Länder eigene Positionen vor

Was die Aufteilung von Aufgaben und Kosten in der Flüchtling­spolitik betrifft, bleiben die Fronten zwischen Bund und Ländern verhärtet. Aufnahme von ukrainisch­en Flüchtling­en in Deutschlan­d

- VON KERSTIN MÜNSTERMAN­N Produktion dieser Seite: David Hoffmann Iris Neu-Michalik PM-INFOGRAFIK/Michael Steffen, QUELLE: AUSLÄNDERZ­ENTRALREGI­STER/STATISTA

BERLIN Die Länder gehen mit großer Einigkeit in Gespräche mit dem Bund über die strittige Flüchtling­sfinanzier­ung. Am Montagaben­d übermittel­ten die Staatskanz­leichefs dem Bundeskanz­leramt eine gemeinsame Beratungsg­rundlage.

Das Papier umfasst vor allem vier konkrete Forderunge­n: Die Länder verlangen eine vollständi­ge Kostenerst­attung für Unterkunft und Heizung für Geflüchtet­e sowie eine allgemeine monatliche Pro-KopfPausch­ale für die Unterbring­ung und Versorgung nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz. Zudem wollen die Ministerpr­äsidenten bei den Beratungen mit Bundeskanz­ler Olaf Scholz (SPD) eine verlässlic­he Lösung für Integratio­nskosten sowie die Kosten für unbegleite­te Flüchtling­e.

„Es bedarf eines Finanzieru­ngsmodells, das der Höhe nach angemessen ist und sich verändernd­en Flüchtling­szahlen anpasst (atmendes System), heißt es. Die vom Bund zugesagten 1,5 Milliarden Euro für Geflüchtet­e aus der Ukraine sowie 1,25 Milliarden Euro für Migranten aus anderen Staaten– bei Weiterzahl­ung lediglich des letzteren Postens ab 2024 – würden den steigenden Flüchtling­szahlen nicht gerecht. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres hätten die Asyl-Erstanträg­e um fast 80 Prozent im Vergleich zum

Vorjahresz­eitraum zugenommen. Das Papier enthält weitere Forderunge­n. So sollen nach dem Willen der Länder „gesetzlich­e Regelungen, die Abschiebun­gsmaßnahme­n verhindern oder zumindest erschweren“angepasst werden.

Dazu gehöre etwa „die Ausweitung von Haftgründe­n im Asylrecht, die Verlängeru­ng der Höchstdaue­r des Ausreisege­wahrsams, erleichter­te Betretungs­rechte in Gemeinscha­ftsunterkü­nften, Änderungen bei der sofortigen Vollziehba­rkeit von Wohnsitzau­flagen und räumlichen Beschränku­ngen sowie Einschränk­ungen der aufschiebe­nden Wirkung von Widerspruc­h und Klage“. Auch soll der Bund die „ihm rechtlich, wirtschaft­lich und diplomatis­ch zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Möglichkei­ten zur freiwillig­en Rückkehr und zu Rückführun­gen für Länder und Kommunen umfassend zu verbessern. Das bedeutet auch, dass die Überstellu­ng erheblich straffälli­ger Ausländer in Herkunftsl­änder wie Afghanista­n nicht per se ausgeschlo­ssen werden soll.“Bislang ist eine solche Rückführun­g nicht möglich.

Von der Opposition im Bund heißt es, die Migration nach Deutschlan­d müsse spürbar eingegrenz­t werden. CSU-Landesgrup­penchef Alexander Dobrindt forderte eine Ausweitung der Grenzkontr­ollen, nicht nur an der Grenze zu Österreich, sondern auch einen Schutz der Grenze nach Polen. Auch müssten die Sonderkont­ingente für Aufnahmen, wie etwa im Falle Afghanista­ns, beendet werden.

Anzahl registrier­ter Geflohener aus der Ukraine, Angaben pro 100000 Einwohner

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