Und noch so ein schwammiges Gesetz
Im Saarland müssen Pflegeheimbewohner einen besonders hohen Eigenanteil zu den Gesamtkosten beisteuern. Im Schnitt liegt dieser Eigenanteil für Pflegeheim-Neulinge bei 2950 Euro im Monat. Diese Summe steigt seit Jahren kontinuierlich. Im Bundesschnitt liegt der Eigenanteil derzeit bei 2468 Euro pro Monat. Der höhere Betrag im Saarland wird zum einen mit der besseren personellen Ausstattung der Heime im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt begründet. Zum anderen seien die Kosten höher als im Bund, da aufgrund älterer Bausubstanz im Saarland höhere Kosten für Sanierung oder Neubauten fällig würden, sagt der Sozialverband VdK. Hier spielen die Investitionskosten eine große Rolle. Darunter fallen Instandhaltung, Renovierung, Aus- und Neubauten sowie medizinische Geräte. Im Saarland beinhaltet der Eigenanteil, den pflegebedürftige Bewohner aufbringen müssen, im Schnitt auch 517 Euro im Monat für Investitionskosten. Diesen Anteil müsse das Land komplett übernehmen, fordert jetzt die Krankenkasse Barmer. Dafür gibt es sogar eine gesetzliche Grundlage. Im Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch, heißt es: „Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.“Sinngemäß besagt das Gesetz auch, die Länder „sollen“für die Investitionskosten das Geld nutzen, das die Sozialämter sparen, seit die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten der Heimbewohner übernimmt. Sollen bedeutet aber, dass es kein gesetzliches Muss gibt. Zudem dürfen laut SGB die Länder „das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen“bestimmen. Wie so oft ist hier ein Gesetz schwammig formuliert, sodass sich die Politik rauswinden kann. Und das hat sie auch gemacht.