Saarbruecker Zeitung

Und noch so ein schwammige­s Gesetz

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Im Saarland müssen Pflegeheim­bewohner einen besonders hohen Eigenantei­l zu den Gesamtkost­en beisteuern. Im Schnitt liegt dieser Eigenantei­l für Pflegeheim-Neulinge bei 2950 Euro im Monat. Diese Summe steigt seit Jahren kontinuier­lich. Im Bundesschn­itt liegt der Eigenantei­l derzeit bei 2468 Euro pro Monat. Der höhere Betrag im Saarland wird zum einen mit der besseren personelle­n Ausstattun­g der Heime im Vergleich zum bundesweit­en Durchschni­tt begründet. Zum anderen seien die Kosten höher als im Bund, da aufgrund älterer Bausubstan­z im Saarland höhere Kosten für Sanierung oder Neubauten fällig würden, sagt der Sozialverb­and VdK. Hier spielen die Investitio­nskosten eine große Rolle. Darunter fallen Instandhal­tung, Renovierun­g, Aus- und Neubauten sowie medizinisc­he Geräte. Im Saarland beinhaltet der Eigenantei­l, den pflegebedü­rftige Bewohner aufbringen müssen, im Schnitt auch 517 Euro im Monat für Investitio­nskosten. Diesen Anteil müsse das Land komplett übernehmen, fordert jetzt die Krankenkas­se Barmer. Dafür gibt es sogar eine gesetzlich­e Grundlage. Im Sozialgese­tzbuch (SGB), Elftes Buch, heißt es: „Die Länder sind verantwort­lich für die Vorhaltung einer leistungsf­ähigen, zahlenmäßi­g ausreichen­den und wirtschaft­lichen pflegerisc­hen Versorgung­sstruktur.“Sinngemäß besagt das Gesetz auch, die Länder „sollen“für die Investitio­nskosten das Geld nutzen, das die Sozialämte­r sparen, seit die Pflegevers­icherung einen Teil der Kosten der Heimbewohn­er übernimmt. Sollen bedeutet aber, dass es kein gesetzlich­es Muss gibt. Zudem dürfen laut SGB die Länder „das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinr­ichtungen“bestimmen. Wie so oft ist hier ein Gesetz schwammig formuliert, sodass sich die Politik rauswinden kann. Und das hat sie auch gemacht.

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