Welche Bahnstrecken werden reaktiviert?
SAARBRÜCKEN Ob vor Jahren oder Jahrzehnten stillgelegte Bahnstrecken im Saarland reaktiviert werden, ist noch nicht entschieden. Das Umweltministerium verweist auf eine ausstehende Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse für das zweite Halbjahr erwartet werden. Sie soll klären, „ob, unter welchen Bedingungen und mit welchem volkswirtschaftlichen Nutzen eine Reaktivierung durchgeführt werden kann“.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte der SZ: „Nur wenn bei dieser Betrachtung eine Strecke mit einem positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis abschneidet, können die FolgeSchritte eingeleitet werden.“Untersucht werden eine Reihe möglicher Strecken, unter anderem SaarlouisSchmelz, Saarbrücken-Großrosseln und Merzig-Losheim am See.
Die Regierung hält bis zu 20 000 neue Fahrgäste pro Werktag für möglich, allerdings würden dafür enorme Investitionen und auch jährliche Betriebskosten anfallen. Eine erste Studie für den Verkehrsentwicklungsplan von 2021 hatte bereits ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt.
Die Landesregierung geht nach früheren Angaben davon aus, dass bei kompletten Streckenreaktivierungen Planung, Baurechtschaffung und Bau zehn bis 15 Jahre dauern werden. Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren erfassen solche Verkehrsprojekte nicht, sondern nur Maßnahmen des Bundes, die sich im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans befinden.
Auswirkungen könnten die Beschlüsse der Ampel-Koalition jedoch auf die Genehmigungsverfahren neuer Windparks haben. Derzeit dauert ein solches Verfahren im Schnitt 15 Monate, ab Bestätigung der Vollständigkeit drei bis sieben Monate. Die geplante Beschleunigung werde sich auf die Projektierphase vor Einreichung des Antrages auswirken, erklärte das Umweltministerium, insbesondere auf Vorhaben in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet.
Hier werde sich im Bereich des Natur- und Artenschutzes durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung eine Zeitersparnis ergeben – vorausgesetzt, das Windenergiegebiet liegt beispielsweise nicht in einem Natura-2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark. Wie groß die Zeitersparnis sein wird, dazu machte das Ministerium keine Angaben.