Saarbruecker Zeitung

Welche Bahnstreck­en werden reaktivier­t?

- VON DANIEL KIRCH Produktion dieser Seite: Manuel Görtz Vincent Bauer

SAARBRÜCKE­N Ob vor Jahren oder Jahrzehnte­n stillgeleg­te Bahnstreck­en im Saarland reaktivier­t werden, ist noch nicht entschiede­n. Das Umweltmini­sterium verweist auf eine ausstehend­e Machbarkei­tsstudie, deren Ergebnisse für das zweite Halbjahr erwartet werden. Sie soll klären, „ob, unter welchen Bedingunge­n und mit welchem volkswirts­chaftliche­n Nutzen eine Reaktivier­ung durchgefüh­rt werden kann“.

Ein Sprecher des Ministeriu­ms sagte der SZ: „Nur wenn bei dieser Betrachtun­g eine Strecke mit einem positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis abschneide­t, können die FolgeSchri­tte eingeleite­t werden.“Untersucht werden eine Reihe möglicher Strecken, unter anderem SaarlouisS­chmelz, Saarbrücke­n-Großrossel­n und Merzig-Losheim am See.

Die Regierung hält bis zu 20 000 neue Fahrgäste pro Werktag für möglich, allerdings würden dafür enorme Investitio­nen und auch jährliche Betriebsko­sten anfallen. Eine erste Studie für den Verkehrsen­twicklungs­plan von 2021 hatte bereits ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt.

Die Landesregi­erung geht nach früheren Angaben davon aus, dass bei kompletten Streckenre­aktivierun­gen Planung, Baurechtsc­haffung und Bau zehn bis 15 Jahre dauern werden. Die Beschlüsse der Bundesregi­erung zur Beschleuni­gung von Genehmigun­gsverfahre­n erfassen solche Verkehrspr­ojekte nicht, sondern nur Maßnahmen des Bundes, die sich im vordringli­chen Bedarf des Bundesverk­ehrswegepl­ans befinden.

Auswirkung­en könnten die Beschlüsse der Ampel-Koalition jedoch auf die Genehmigun­gsverfahre­n neuer Windparks haben. Derzeit dauert ein solches Verfahren im Schnitt 15 Monate, ab Bestätigun­g der Vollständi­gkeit drei bis sieben Monate. Die geplante Beschleuni­gung werde sich auf die Projektier­phase vor Einreichun­g des Antrages auswirken, erklärte das Umweltmini­sterium, insbesonde­re auf Vorhaben in einem ausgewiese­nen Windenergi­egebiet.

Hier werde sich im Bereich des Natur- und Artenschut­zes durch den Wegfall der Umweltvert­räglichkei­tsprüfung sowie der artenschut­zrechtlich­en Prüfung eine Zeiterspar­nis ergeben – vorausgese­tzt, das Windenergi­egebiet liegt beispielsw­eise nicht in einem Natura-2000-Gebiet, einem Naturschut­zgebiet oder einem Nationalpa­rk. Wie groß die Zeiterspar­nis sein wird, dazu machte das Ministeriu­m keine Angaben.

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