Große Expertise und hohe Kompetenz im Arbeitsrecht
Wolfgang Luckas und Dominik Jager sind Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Staab & Kollegen PartGmbB. Seit Oktober 2022 verstärkt Rain Julia Buchheit nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht das Team.
Wolfgang Luckas ist seit dem Jahr 2003 nahezu ausschließlich im Arbeitsrecht tätig, Dominik Jager darüber hinaus auch Fachanwalt für Baurecht. Mit großer Expertise und Weitsicht berät das Team seine Mandantschaft in allen Fragen aus dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts; der Schwerpunkt liegt dabei auf dem individuellen Arbeitsrecht.
Wolfgang Luckas erläutert: „Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist es insbesondere auf Arbeitgeberseite schon aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, frühzeitig den Rat eines Fachanwalts einzuholen. Je früher eine Beratung in Anspruch genommen wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, zielführende Strategien zu entwickeln. Wir erarbeiten dann für die Mandanten sorgfältig und schnell optimale Lösungen, die sich auch erfolgversprechend umsetzen lassen können.“Dominik Jager ergänzt: „Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen machen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer die Situation am Arbeitsplatz schwierig. Häufig können wir Konflikte mit unserer Expertise ziel- und kostenorientiert durch Vergleichsverhandlungen außergerichtlich lösen. Damit tragen wir als Arbeitsrechtler auch zur Entlastung der Gerichte bei.“Natürlich begleiten und vertreten die Fachanwälte der Kanzlei im Fall einer Klage mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Prozessführung die Mandanten auch vor Gericht.
Innerhalb des Arbeitsrechtes bestehen zahlreiche Verbindungen zu anderen Rechtsbereichen, beispielsweise zum Insolvenzarbeitsrecht. Denn bei der Insolvenz von Unternehmen gilt es, die Interessen aller Beteiligten, beispielsweise Gläubiger oder Arbeitnehmer, durch ausgewogene rechtliche Lösungsstrategien zu wahren. Hier verfügt Rechtsanwalt Wolfgang Luckas über eine besonders hohe Expertise, denn er war 20 Jahre lang auch als Insolvenzverwalter tätig. „Eine drohende oder eingetretene Insolvenz wirkt sich immer auf die Arbeitnehmerschaft aus. Im Insolvenzarbeitsrecht geht es insbesondere darum, eine sachgerechte und korrekte Abgrenzung von Arbeitnehmeransprüchen als Insolvenzforderung, insolvenzgeldfähige Forderung oder Masseverbindlichkeiten vorzunehmen.“
Ein weiterer wichtiger Aspekt eines Insolvenzverfahrens unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Ausgestaltung der sanierenden Übertragung im Rahmen des Betriebsüberganges. Wolfgang Luckas: „Unser vorrangiges Ziel ist dabei, die wirtschaftliche Stabilisierung des Unternehmens zu erreichen, was oftmals mit einem Personalabbau verbunden ist“. Hier führt Wolfgang Luckas alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen durch, die im Rahmen des Interessenausgleichs oder der Erstellung eines Sozialplanes erforderlich sind. Bei der Erarbeitung von Sanierungsmöglichkeiten kann hier zusätzlich auf die Expertise der entsprechenden Fachanwälte für Insolvenzrecht in der Kanzlei Staab & Kollegen zurückgegriffen werden.
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht durch zahlreiche Rechtsprechungen einem ständigen Wandel unterworfen. Rain Julia Buchheit erläutert: „Dieser ständige Wandel macht es unter anderem erforderlich, dass Arbeitsverträge häufiger entsprechend angepasst werden müssen. Dafür steht das Team Arbeitsrecht seiner Mandantschaft gerne zur Verfügung.“
Als wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei verfügt Staab & Kollegen über 16 Berufsträger, die ihren Mandanten mit 13 Fachanwaltschaften in diesen Tätigkeitsfeldern bei nahezu allen Rechtsfragen professionell zur Seite stehen.