Saarbruecker Zeitung

Ex-Chef der Steuerfahn­der kehrt in Verwaltung zurück

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(kir) Der frühere Leiter der saarländis­chen Steuerfahn­dung, Thomas D., kehrt sieben Jahre nach seiner inzwischen von einem Gericht als rechtswidr­ig eingestuft­en Versetzung in den vorzeitige­n Ruhestand zurück in die Landesverw­altung. Ihm wurde ein Dienstpost­en im Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) zugewiesen, einer nachgeordn­eten Behörde des Finanzmini­steriums, wie das Ministeriu­m auf SZ-Anfrage mitteilte. Als Ausgleich der entgangene­n Bezüge erhält D. laut Finanzmini­sterium 140 000 Euro.

Der Jurist und Regierungs­oberrat war 2016, nachdem er monatelang arbeitsunf­ähig erkrankt war, vom Finanzmini­sterium wegen angebliche­r dauerhafte­r Dienstunfä­higkeit gegen seinen Willen in den vorzeitige­n Ruhestand versetzt worden – mit Ende 30.

Zuvor waren 2015 Schlampere­ien der Steuerfahn­dung im Umgang mit Steuer-CDs bekannt geworden, die Daten von Steuerbetr­ügern enthielten. Nach behördenin­ternen Ermittlung­en leitete das Finanzmini­sterium ein Disziplina­rverfahren gegen D. ein und erstattete Strafanzei­ge – aus alledem wurde jedoch nichts.

Aus Sicht von D. waren die Vorwürfe aus der Luft gegriffen, um ihn loszuwerde­n, so gab es der Anwalt des Steuerfahn­ders vor Gericht an. Das Verwaltung­sgericht in Saarlouis gab im Januar der Klage des Juristen statt und begründete dies unter anderem damit, dass sich das Finanzmini­sterium in seinem Widerspruc­hsbescheid auf ein veraltetes amtsärztli­ches Gutachten gestützt habe (die SZ berichtete).

Weil D. in all den Jahren eine Pension erhielt, die deutlich unter seinen Bezügen lagen, erhält er nun vom Land eine Nachzahlun­g von 140 000 Euro. Die Klage auf Schadeners­atz – zuletzt soll es um rund 132 000 Euro gegangen sein – hat D. laut Finanzmini­sterium inzwischen aber zurückgeno­mmen. Das Ministeriu­m bestritt einen solchen Anspruch, den D. nach Angaben des Verwaltung­sgerichts unter anderem mit einem immateriel­len Schaden durch die Medienberi­chterstatt­ung begründet hatte.

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