Ex-Chef der Steuerfahnder kehrt in Verwaltung zurück
(kir) Der frühere Leiter der saarländischen Steuerfahndung, Thomas D., kehrt sieben Jahre nach seiner inzwischen von einem Gericht als rechtswidrig eingestuften Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zurück in die Landesverwaltung. Ihm wurde ein Dienstposten im Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) zugewiesen, einer nachgeordneten Behörde des Finanzministeriums, wie das Ministerium auf SZ-Anfrage mitteilte. Als Ausgleich der entgangenen Bezüge erhält D. laut Finanzministerium 140 000 Euro.
Der Jurist und Regierungsoberrat war 2016, nachdem er monatelang arbeitsunfähig erkrankt war, vom Finanzministerium wegen angeblicher dauerhafter Dienstunfähigkeit gegen seinen Willen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden – mit Ende 30.
Zuvor waren 2015 Schlampereien der Steuerfahndung im Umgang mit Steuer-CDs bekannt geworden, die Daten von Steuerbetrügern enthielten. Nach behördeninternen Ermittlungen leitete das Finanzministerium ein Disziplinarverfahren gegen D. ein und erstattete Strafanzeige – aus alledem wurde jedoch nichts.
Aus Sicht von D. waren die Vorwürfe aus der Luft gegriffen, um ihn loszuwerden, so gab es der Anwalt des Steuerfahnders vor Gericht an. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis gab im Januar der Klage des Juristen statt und begründete dies unter anderem damit, dass sich das Finanzministerium in seinem Widerspruchsbescheid auf ein veraltetes amtsärztliches Gutachten gestützt habe (die SZ berichtete).
Weil D. in all den Jahren eine Pension erhielt, die deutlich unter seinen Bezügen lagen, erhält er nun vom Land eine Nachzahlung von 140 000 Euro. Die Klage auf Schadenersatz – zuletzt soll es um rund 132 000 Euro gegangen sein – hat D. laut Finanzministerium inzwischen aber zurückgenommen. Das Ministerium bestritt einen solchen Anspruch, den D. nach Angaben des Verwaltungsgerichts unter anderem mit einem immateriellen Schaden durch die Medienberichterstattung begründet hatte.