Saarbruecker Zeitung

AfD-Fraktion will Saar-Verfassung ändern und scheitert

- VON DANIEL KIRCH Produktion dieser Seite: Markus Saeftel Annkathrin Allgöwer

Die AfD-Fraktion im Landtag ist erwartungs­gemäß mit dem Versuch gescheiter­t, das Diskrimini­erungsverb­ot in der Verfassung des Saarlandes neu zu fassen. Die Fraktion wollte den Katalog der Merkmale, die eine Benachteil­igung oder Bevorzugun­g verbieten (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiöse oder politische Anschauung­en, sexuelle Identität, Behinderun­g) streichen. Er sollte durch die Formulieru­ng ersetzt werden: „Niemand darf benachteil­igt oder bevorzugt werden.“

Die Gefahr an der Aufzählung sei „wie bei einem Warenhausk­atalog“, sagte AfD-Fraktionsc­hef Josef Dörr: Es bestehe immer die Gefahr, dass sie nicht ganz vollständi­g sei. Aus Dörrs Sicht fehlt in der Verfassung zum Beispiel ein Diskrimini­erungsverb­ot von Alten oder Rothaarige­n, sein Fraktionsk­ollege Carsten Becker erinnerte auch an den Umgang mit ungeimpfte­n Pflegekräf­ten.

„Wir sind der Ansicht, dass eine Bereinigun­g ein Gebot der Stunde wäre“, sagte Dörr. Es genüge, festzuschr­eiben, dass niemand benachteil­igt oder bevorzugt werden dürfe. Die SPD-Abgeordnet­e Nadia Schindelha­uer bezeichnet­e den AfD-Antrag als „reine Lachnummer“. Man brauche nur einen

Blick in die Anträge der AfD im Landtag zu werfen oder ihren Reden zuzuhören, dann wisse man, warum man eine Aufzählung der Diskrimini­erungsform­en in der Verfassung brauche.

Dagmar Heib (CDU) erinnerte daran, dass der Landtag erst 2011 die sexuelle Identität in die Aufzählung aufgenomme­n hatte. Das sei „ein Meilenstei­n in unserer Verfassung“gewesen. Der AfD warf Heib vor, auf komplexe Sachverhal­te eine einfache Antwort zu geben. „Das erinnert mich an Populismus.“

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