AfD-Fraktion will Saar-Verfassung ändern und scheitert
Die AfD-Fraktion im Landtag ist erwartungsgemäß mit dem Versuch gescheitert, das Diskriminierungsverbot in der Verfassung des Saarlandes neu zu fassen. Die Fraktion wollte den Katalog der Merkmale, die eine Benachteiligung oder Bevorzugung verbieten (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiöse oder politische Anschauungen, sexuelle Identität, Behinderung) streichen. Er sollte durch die Formulierung ersetzt werden: „Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Die Gefahr an der Aufzählung sei „wie bei einem Warenhauskatalog“, sagte AfD-Fraktionschef Josef Dörr: Es bestehe immer die Gefahr, dass sie nicht ganz vollständig sei. Aus Dörrs Sicht fehlt in der Verfassung zum Beispiel ein Diskriminierungsverbot von Alten oder Rothaarigen, sein Fraktionskollege Carsten Becker erinnerte auch an den Umgang mit ungeimpften Pflegekräften.
„Wir sind der Ansicht, dass eine Bereinigung ein Gebot der Stunde wäre“, sagte Dörr. Es genüge, festzuschreiben, dass niemand benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe. Die SPD-Abgeordnete Nadia Schindelhauer bezeichnete den AfD-Antrag als „reine Lachnummer“. Man brauche nur einen
Blick in die Anträge der AfD im Landtag zu werfen oder ihren Reden zuzuhören, dann wisse man, warum man eine Aufzählung der Diskriminierungsformen in der Verfassung brauche.
Dagmar Heib (CDU) erinnerte daran, dass der Landtag erst 2011 die sexuelle Identität in die Aufzählung aufgenommen hatte. Das sei „ein Meilenstein in unserer Verfassung“gewesen. Der AfD warf Heib vor, auf komplexe Sachverhalte eine einfache Antwort zu geben. „Das erinnert mich an Populismus.“