Saarbruecker Zeitung

Vater wegen Mordes an Kindern verurteilt

Das Landgerich­t Hanau verhängt eine lebenslang­e Haftstrafe gegen den 48-jährigen Mann.

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HANAU (dpa) Im Prozess um den gewaltsame­n Tod von zwei Kindern ist deren Vater vom Landgerich­t Hanau zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Das Gericht befand den Mann am Freitag für schuldig, seine siebenjähr­ige Tochter und seinen elf Jahre alten Sohn ermordet zu haben. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlo­ssen.

Mit der Tat, die bundesweit für Bestürzung gesorgt hatte, wollte der Mann laut Anklage seine Frau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte. Sie trat in dem Prozess als Nebenkläge­rin auf. Ermittlung­en zufolge hatte der Mann am 11. Mai vergangene­n Jahres morgens darauf gewartet, dass seine Frau die Wohnung verließ und dann vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung hatte er demnach seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem Messer zweimal tief in den Hals geschnitte­n.

Der Sohn wurde beim Sprung vom Balkon der Wohnung im neunten

Stock eines Hochhauses schwer verletzt. Passanten hatten das Kind gefunden, das kurz darauf im Krankenhau­s starb. Der Vater floh und war wenige Tage später in einem Vorort von Paris gefasst worden.

Das Gericht schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft an. Der Verteidige­r des Mannes hatte in seinem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt, aber darauf hingewiese­n, dass die genauen Vorgänge in der Wohnung am Tattag nicht aufgeklärt worden seien. Es sei unklar, was den Sohn zu dem Sprung aus dem Fenster veranlasst habe. Unklar sei zudem, ob sein Mandant nicht mit dem Vorhaben zur Wohnung kam, zumindest zu versuchen, die Kinder außer Landes zu bringen.

In seinem letzten Wort hatte der Mann einem Übersetzer zufolge vor einigen Tagen erklärt: „Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder.“In einer früheren, von seinem Verteidige­r verlesenen Erklärung hatte er eingeräumt, dass seine beiden Kinder wegen ihm zu Tode gekommen seien. „Meine Tat ist unentschul­dbar“, hatte der Angeklagte darin erklären lassen.

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