Lichterfahrt durchs Köllertal verboten
Etwa 50 Traktoren sollten, wie im vorigen Jahr, bei der vorweihnachtlichen Lichterfahrt durchs Köllertal fahren. Doch daraus wird wohl nichts. Der Regionalverband hat diesmal keine Genehmigung erteilt. Unter anderem wegen der Lichter.
der Pandemie waren sie für viele ein Lichtblick – im wahren Sinn des Wortes. Etliche Bäuerinnen und Bauern hatten sich vor drei Jahren erstmals zusammengeschlossen, ihre Traktoren mit Lichterketten geschmückt und sind durch die Dörfer gefahren. Deutschlandweit gibt es diese Lichterfahrten jedes Jahr zur Weihnachtszeit, auch im Köllertal. Nur in diesem Jahr wohl nicht. Grund dafür sind bürokratische Hürden.
„Wir dürften schon fahren, nur halt ohne Lichter“, sagt die Veranstalterin, Karoline Neu von „Neu’s Frischmilch“aus HeusweilerObersalbach. Am Dienstag gab sie die Absage der Lichterfahrt durchs Köllertal bekannt. Eigentlich liefen die Vorbereitungen bis Anfang der Woche so wie im vergangenen Jahr. Geplant war eine Lichterfahrt auf einer Strecke von knapp 40 Kilometern quer durch das Köllertal, und zwar neben mehreren Heusweiler Ortsteilen auch durch Walpershofen, Köllerbach, Püttlingen – dort an der Klinik vorbei – und Schwarzenholz.
Wie in den anderen Jahren will Neu vorigen Montag den Antrag für die Genehmigung der Fahrt beim Regionalverband stellen. Sie wird an einen Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet, der ihr erklärt, dass die Lichterfahrt im Köllertal nicht wie gewohnt stattfinden könne. Der Grund: Die Lichterketten würden den entgegenkommenden Straßenverkehr blenden, seien nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Dass die Traktoren mit Lichterketten beleuchtet sind, ist nichts Neues. Schon voriges Jahr musste die Fahrt genehmigt werden, das habe aber geklappt. Von der Polizei, die den
Traktoren-Zug begleitete, und Besuchern gab es gute Rückmeldungen, die Organisation sei reibungslos gewesen, sagt Neu.
Angemeldet werden musste die Fahrt auch schon im ersten Jahr, damals sei das alles aber „viel unbürokratischer“abgelaufen. Die Fahrt sei als Demonstration angemeldet gewesen, Auflagen, wie dem Verbot von größeren Versammlungen auf den Straßen und dem Absteigen der Fahrer sei nachgekommen worden. „Wir wollen ja mit unseren Fahrten nicht gegen Gesetze verstoßen.“
Die Lichterfahrt sei auch nicht mit aufwendigen Straßenumzügen zu Fastnacht zu vergleichen. Alle Traktoren fahren mit maximal einem Anhänger, es sind „alles Arbeitsgeräte, mit denen wir ja das ganze Jahr auf den Straßen rumfahren dürfen“, sagt die Verantwortliche. Zudem sind keine Menschen auf den An
hängern, und es wird kein Alkohol getrunken.
In anderen Verbänden wurde die Fahrt bereits genehmigt – mit genau den gleichen Fahrzeugen mit genau den gleichen Lichterketten. Die Organisatoren der Lichterfahrten, von denen im Saarland mehrere geplant sind, arbeiten eng zusammen, „alle fahren bei allen“. In St. Wendel und in Losheim wurden die Umzüge genehmigt: Die Traktoren dürfen fahren, mit Lichtern, so wie in den vorigen Jahren.
Auf Anfrage bestätigt die Pressestelle des Landkreises St. Wendel, dass die Fahrt unter „ähnlichen Auflagen“wie im vergangenen Jahr genehmigt wurde. In den Auflagen wird sogar an die geltende Straßenverkehrsordnung erinnert, es wird vor dem fließenden Verkehr gewarnt. Davon, dass die Lichterketten während des Umzuges einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen, ist keine Rede. Es gibt lediglich die Bedingung, dass die Lichterketten nur bei der Veranstaltung eingeschaltet sind, bei der An- und Abreise zur Veranstaltung müssen sie ausgeschaltet sein. Vor und hinter dem Umzug werden Be
gleitfahrzeuge der Polizei zur Absicherung mitfahren. In Wadern, Neunkirchen, und Saarlouis warten die Organisatoren noch auf Antwort.
Auch im Raum Kleinblittersdorf können die Traktoren, genehmigt vom Regionalverband, wie gewohnt fahren, allerdings nur, weil die Umzugsstrecken deutlich kleiner sind als die geplante Köllertal-Fahrt. So können die Straßen für andere Verkehrsteilnehmer gesperrt werden und die Lichter stellen kein Problem dar.
Bei den Lichtern liegt für den Regionalverband nämlich das Problem: Die Lichterfahrt sei im fließenden Verkehr mit anderen Straßenteilnehmern unzulässig. Das Absperren der gesamten Strecke aufgrund der Länge sei aber unmöglich, „da müssten wir das komplette Köllertal rundherum absperren“, sagt ein Pressesprecher des Regionalverbandes. Auf SZ-Anfrage teilt der Regionalverband weiter mit, dass bisher „rein formal von der Straßenverkehrsbehörde keine Ablehnung ergangen ist“. Es wurde dem „Veranstalter jedoch mitgeteilt, dass die geplante Veranstaltung in der Form und Größenordnung nicht zulässig
ist“. Die Lichterketten entsprächen „nicht der Straßenverkehrsordnung“, heißt es im Statement weiter. Hintergrund des Verbotes sei die Gefahrenabwehr, es seien mehrere „Gefahrensituationen“bei dem geplanten Vorhaben denkbar.
Zudem bemängelt der Regionalverband, dass sich Fahrer im vorigen Jahr teilweise nicht an die Verkehrsregeln gehalten hätten. So sei gegen das Rechtsfahrgebot und Beleuchtungsvorschriften verstoßen worden. In den Corona-Jahren sei die Veranstaltung außerdem lediglich wegen der Besonderheit der Situation „geduldet“worden, „formal zulässig war es nie“.
Karoline Neu erreichen derweil unzählige Nachrichten. In den vergangenen Wochen vorfreudige, seit ihrem Post auf Facebook vom Dienstag enttäuschte. Ihr ist es wichtig, zu betonen, dass die „Bauern nicht schuld sind“, dass die Fahrt im Köllertal wohl nicht stattfinden kann. Ein anderer Facebook-User schlägt in einem von Hunderten Kommentaren vor: „Vielleicht müssen wir eine andere Aktion starten, fahrt ihr einfach eure Runde, und wir Zuschauer halten die Lichter.“
„Wir dürften schon fahren, nur halt ohne Lichter.“Karoline Neu Organisatorin der Köllertaler Lichterfahrt