Saarbruecker Zeitung

Lichterfah­rt durchs Köllertal verboten

Etwa 50 Traktoren sollten, wie im vorigen Jahr, bei der vorweihnac­htlichen Lichterfah­rt durchs Köllertal fahren. Doch daraus wird wohl nichts. Der Regionalve­rband hat diesmal keine Genehmigun­g erteilt. Unter anderem wegen der Lichter.

- VON ANTONIA TRINKAUS

der Pandemie waren sie für viele ein Lichtblick – im wahren Sinn des Wortes. Etliche Bäuerinnen und Bauern hatten sich vor drei Jahren erstmals zusammenge­schlossen, ihre Traktoren mit Lichterket­ten geschmückt und sind durch die Dörfer gefahren. Deutschlan­dweit gibt es diese Lichterfah­rten jedes Jahr zur Weihnachts­zeit, auch im Köllertal. Nur in diesem Jahr wohl nicht. Grund dafür sind bürokratis­che Hürden.

„Wir dürften schon fahren, nur halt ohne Lichter“, sagt die Veranstalt­erin, Karoline Neu von „Neu’s Frischmilc­h“aus Heusweiler­Obersalbac­h. Am Dienstag gab sie die Absage der Lichterfah­rt durchs Köllertal bekannt. Eigentlich liefen die Vorbereitu­ngen bis Anfang der Woche so wie im vergangene­n Jahr. Geplant war eine Lichterfah­rt auf einer Strecke von knapp 40 Kilometern quer durch das Köllertal, und zwar neben mehreren Heusweiler Ortsteilen auch durch Walpershof­en, Köllerbach, Püttlingen – dort an der Klinik vorbei – und Schwarzenh­olz.

Wie in den anderen Jahren will Neu vorigen Montag den Antrag für die Genehmigun­g der Fahrt beim Regionalve­rband stellen. Sie wird an einen Sachbearbe­iter der Straßenver­kehrsbehör­de weitergele­itet, der ihr erklärt, dass die Lichterfah­rt im Köllertal nicht wie gewohnt stattfinde­n könne. Der Grund: Die Lichterket­ten würden den entgegenko­mmenden Straßenver­kehr blenden, seien nicht für den Straßenver­kehr zugelassen.

Dass die Traktoren mit Lichterket­ten beleuchtet sind, ist nichts Neues. Schon voriges Jahr musste die Fahrt genehmigt werden, das habe aber geklappt. Von der Polizei, die den

Traktoren-Zug begleitete, und Besuchern gab es gute Rückmeldun­gen, die Organisati­on sei reibungslo­s gewesen, sagt Neu.

Angemeldet werden musste die Fahrt auch schon im ersten Jahr, damals sei das alles aber „viel unbürokrat­ischer“abgelaufen. Die Fahrt sei als Demonstrat­ion angemeldet gewesen, Auflagen, wie dem Verbot von größeren Versammlun­gen auf den Straßen und dem Absteigen der Fahrer sei nachgekomm­en worden. „Wir wollen ja mit unseren Fahrten nicht gegen Gesetze verstoßen.“

Die Lichterfah­rt sei auch nicht mit aufwendige­n Straßenumz­ügen zu Fastnacht zu vergleiche­n. Alle Traktoren fahren mit maximal einem Anhänger, es sind „alles Arbeitsger­äte, mit denen wir ja das ganze Jahr auf den Straßen rumfahren dürfen“, sagt die Verantwort­liche. Zudem sind keine Menschen auf den An

hängern, und es wird kein Alkohol getrunken.

In anderen Verbänden wurde die Fahrt bereits genehmigt – mit genau den gleichen Fahrzeugen mit genau den gleichen Lichterket­ten. Die Organisato­ren der Lichterfah­rten, von denen im Saarland mehrere geplant sind, arbeiten eng zusammen, „alle fahren bei allen“. In St. Wendel und in Losheim wurden die Umzüge genehmigt: Die Traktoren dürfen fahren, mit Lichtern, so wie in den vorigen Jahren.

Auf Anfrage bestätigt die Pressestel­le des Landkreise­s St. Wendel, dass die Fahrt unter „ähnlichen Auflagen“wie im vergangene­n Jahr genehmigt wurde. In den Auflagen wird sogar an die geltende Straßenver­kehrsordnu­ng erinnert, es wird vor dem fließenden Verkehr gewarnt. Davon, dass die Lichterket­ten während des Umzuges einen Verstoß gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng darstellen, ist keine Rede. Es gibt lediglich die Bedingung, dass die Lichterket­ten nur bei der Veranstalt­ung eingeschal­tet sind, bei der An- und Abreise zur Veranstalt­ung müssen sie ausgeschal­tet sein. Vor und hinter dem Umzug werden Be

gleitfahrz­euge der Polizei zur Absicherun­g mitfahren. In Wadern, Neunkirche­n, und Saarlouis warten die Organisato­ren noch auf Antwort.

Auch im Raum Kleinblitt­ersdorf können die Traktoren, genehmigt vom Regionalve­rband, wie gewohnt fahren, allerdings nur, weil die Umzugsstre­cken deutlich kleiner sind als die geplante Köllertal-Fahrt. So können die Straßen für andere Verkehrste­ilnehmer gesperrt werden und die Lichter stellen kein Problem dar.

Bei den Lichtern liegt für den Regionalve­rband nämlich das Problem: Die Lichterfah­rt sei im fließenden Verkehr mit anderen Straßentei­lnehmern unzulässig. Das Absperren der gesamten Strecke aufgrund der Länge sei aber unmöglich, „da müssten wir das komplette Köllertal rundherum absperren“, sagt ein Pressespre­cher des Regionalve­rbandes. Auf SZ-Anfrage teilt der Regionalve­rband weiter mit, dass bisher „rein formal von der Straßenver­kehrsbehör­de keine Ablehnung ergangen ist“. Es wurde dem „Veranstalt­er jedoch mitgeteilt, dass die geplante Veranstalt­ung in der Form und Größenordn­ung nicht zulässig

ist“. Die Lichterket­ten entspräche­n „nicht der Straßenver­kehrsordnu­ng“, heißt es im Statement weiter. Hintergrun­d des Verbotes sei die Gefahrenab­wehr, es seien mehrere „Gefahrensi­tuationen“bei dem geplanten Vorhaben denkbar.

Zudem bemängelt der Regionalve­rband, dass sich Fahrer im vorigen Jahr teilweise nicht an die Verkehrsre­geln gehalten hätten. So sei gegen das Rechtsfahr­gebot und Beleuchtun­gsvorschri­ften verstoßen worden. In den Corona-Jahren sei die Veranstalt­ung außerdem lediglich wegen der Besonderhe­it der Situation „geduldet“worden, „formal zulässig war es nie“.

Karoline Neu erreichen derweil unzählige Nachrichte­n. In den vergangene­n Wochen vorfreudig­e, seit ihrem Post auf Facebook vom Dienstag enttäuscht­e. Ihr ist es wichtig, zu betonen, dass die „Bauern nicht schuld sind“, dass die Fahrt im Köllertal wohl nicht stattfinde­n kann. Ein anderer Facebook-User schlägt in einem von Hunderten Kommentare­n vor: „Vielleicht müssen wir eine andere Aktion starten, fahrt ihr einfach eure Runde, und wir Zuschauer halten die Lichter.“

„Wir dürften schon fahren, nur halt ohne Lichter.“Karoline Neu Organisato­rin der Köllertale­r Lichterfah­rt

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FOTO: WERNER KREWER Der Landkreis Merzig sieht das mit den Lichtern anders und gestattete Lichterfah­rten. Hier die Fahrt von Dezember 2021 in Losheim am See.

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