Nach Bürgergeld-Plus: Saar-Beamte erwarten Anpassung der Bezüge
Nach der deutlichen Erhöhung des Bürgergeldes prüft das Land Auswirkungen auf die Beamtengehälter. Für den Beamtenbund ist die Sache bereits klar.
SAARBRÜCKEN Die spürbare Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 von 502 auf 563 Euro könnte sich auf die Besoldung der saarländischen Beamten auswirken. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) geht davon aus, dass zumindest die Bezüge der unteren Besoldungsgruppen unabhängig von der 2024 anstehenden regulären Gehaltserhöhung steigen müssen, um den vorgeschriebenen Mindestabstand zum Existenzminimum einzuhalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 müssen die untersten Beamtengehälter mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau – bestehend aus Regelsatz, Unterkunft, Heizung sowie weiteren Zuschüssen etwa für Schulbesuch oder Freizeit – liegen. Da dies im Saarland nicht der Fall war, musste der Landtag bereits im November 2022 die Bezüge in den unteren Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A4 (Einstiegsgehalt: 2434 Euro brutto) bis A10 (ab 3058 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 1,25 bis 2,5 Prozent erhöhen. Davon profitierten rund 400 Beamte.
Innenminister Reinhold Jost (SPD) hatte damals angekündigt, dass in künftigen Jahren die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben „auf der Grundlage der dann vorliegenden Rahmenbedingungen“erneut beurteilt werden muss und dabei auch eine mögliche Bürgergeld-Erhöhung eine Rolle spielen wird.
Das Innenministerium erklärte auf SZ-Anfrage, das Bürgergeld sei nur einer von vielen Faktoren. Deshalb lasse dessen Erhöhung allein keine belastbare Aussage zu den Auswirkungen auf die Höhe der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation zu, sagte Josts Sprecher Jörg Hektor. Zur Prüfung der Parameter sei eine „umfangreiche Datenerhebung und -auswertung“notwendig, die aktuell noch nicht abgeschlossen sei.
DBB-Landeschef Ewald Linn hält eine Anhebung für unausweichlich: So seien die Inflation seit Mitte 2022 und die explodierenden Heizkosten schon 2022 nicht berücksichtigt worden; auch sei das Bürgergeld zum
1. Januar 2023 um elf Prozent und zum 1. Januar 2024 um weitere zwölf Prozent gestiegen. „Die hieraus resultierenden Konsequenzen müssen deshalb durch den Landesgesetzgeber entsprechend angepasst werden.“
Unabhängig davon steigen die Beamtengehälter regulär zum 1. November 2024 um 200 Euro und zum
1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Das Innenministerium will zunächst diese Übertragung des Tarifabschlusses gesetzlich abarbeiten. Anschließend werde zu prüfen sein, „ob und ggf. welche Maßnahmen für das Jahr 2023 zusätzlich notwendig sind, um eine verfassungskonforme Beamten- und Richteralimentation im Saarland sicherzustellen“.
Die untersten Beamtengehälter müssen mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen.