Neue Gesetze, Änderungen und Fristen für Immobilienbesitzer 2024
In ihrem Kampf gegen den Klimawandel setzt die Bundesregierung weiter auf die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe. Durch neue Bestimmungen und konsequentes Drehen an der Preisspirale soll Bürgern der Weg ins Nachhaltigkeitszeitalter gewiesen w
Die politisch propagierte Abkehr vom CO2 bedeutet für Immobilienbesitzer, dass sie sich auch in diesem Jahr auf neue Gesetze, Änderungen und Fristen einstellen müssen. Für Laien ist es schwer, den Überblick zu behalten. Immobilien- und Steuerexperten aus der Region stehen Ratsuchenden hilfreich zur Seite.
Ungeachtet der gesellschaftlichen Akzeptanzprobleme, die sich aus der zielstrebigen Verteuerung fossiler Energieformen durch die Politik ergeben, müssen Immobilienbesitzer Konsequenzen und Kosten der Regelungen realisieren. Mit dem Jahreswechsel bereits in Kraft getreten ist die drastische Verteuerung des CO2-Preises.
CO2 Preis steigt
Der Preissprung von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2, der seit 1. Januar 2024 gilt, macht nicht nur das Tanken, sondern auch das Heizen mit Öl und
Gas merklich teurer. Für die gestiegenen CO2 Kosten zahlen Vermieter aber auch Mieter.
Wie hoch deren Anteil ist, richtet sich nach dem Effizienzgrad des Gebäudes. Je wirksamer eine Immobilie energetisch gedämmt ist, desto höher kann der Anteil der Mieter ausfallen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zur Orientierung über die Höhe der Zahlungsanteile auf seiner Homepage einen Online-Rechner eingerichtet. Bei sehr schlecht gedämmten Immobilien müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der Kosten selber schultern, erläutern Experten.
Heizungsgesetz
In Neubaugebieten dürfen seit Jahresbeginn 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Außerhalb von Neubaugebieten besteht diese Verpflichtung erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollte dies in Großstädten bis Mitte 2026 der Fall sein. In Städten mit weniger als 100000 Einwohnern greift diese Regelung spätestens Mitte 2028.
Alte Heizungsanlagen dürfen jedoch weiterlaufen und im Schadensfall auch repariert werden.In der Regel ausgetauscht werden müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen gelten für Eigentümer, die mindestens seit 1. Februar 2002 ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bewohnen. Solange eine gültige kommunale Wärmeplanung noch nicht vorliegt, besteht sogar die Möglichkeit, eine neue
Öl- oder Gasheizung einbauen zu lassen. Vorher muss eine Pflichtberatung absolviert werden, die über das Erneuerbare Energien Gesetz und mögliche Förderungen, aber auch Nachteile der fossilen Variante aufklärt. Verbraucherzentralen warnen allerdings davor, zu lange auf fossile Heizungsvarianten zu setzen: „Gasheizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden, müssen ab 2029 auch zu mindestens 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ob das überhaupt möglich sein wird, ist unsicher.“
Ohnehin sei es – angesichts der in Deutschland politisch gewollten Verteuerung der Emissionskosten – wenig sinnvoll weiter auf Öl und Gas zu setzen: „In den allermeisten Fällen wird es sinnvoller sein, eine andere Heizungsart zu wählen“, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale.
Und: Wer schneller austauscht, als vom Gesetzgeber gefordert, darf auf eine etwas großzügigere Förderung durch den Bund hoffen.
Für vorhandene Gasheizungen ist eine Heizungsüberprüfung vorgeschrieben, die bis spätestens 15. September 2024 durchzuführen ist.
Um Kosten und Zeit zu sparen, raten Experten, diese Überprüfung zusammen mit Wartungsarbeiten oder der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers durchzuführen.
Ebenfalls zum Stichtag 15. September 2024 muss in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten ein hydraulischer Abgleich der zentralen Heizungsanlage erfolgt sein (Stichtag für Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten war bereits der 30. September 2023).
Für Eigentümergemeinschaften mit dezentralen Wohnungsheizungen sieht das Gebäudeenergiegesetz bis 31. Dezember 2024 eine Heizungsbestandsaufnahme vor.
Seit Jahresbeginn 2024 gelten im Gebäudeenergiegesetz Regelungen, die beim Eigentümerwechsel konkrete energetische Sanierungsmaßnahmen vorschreiben: Unabhängig davon, ob das Gebäude gekauft oder vererbt wurde, müssen innerhalb von zwei Jahren das Dach (oder die oberste Geschossdecke) und Rohrleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
Bußgelder drohen
Seit 1. Januar 2024 drohen Immobilienbesitzern, die vorgesehene Regelungen nicht beachten, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder in Höhe von 5000 bis 50000 Euro. Mögliche Verstöße, die derart heftig geahndet werden können sind fehlende Dämmung der obersten Geschossdecke zwei Jahre nach Kauf, Nichteinhaltung von Heizungseinbauvorgaben, Weiterbetrieb von über 30 Jahre alten Heizkesseln.
Überprüfung der Heizung
Energiepreisbremse endet
Zum Jahresende 2023 sind die – vom Bundestag ursprünglich bis Ende März 2024 beschlossenen – Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas abgeschafft. Verbraucherschützer raten zu einer Überprüfung der bestehenden Verträge und eines möglichen Anbieterwechsels. Auf die nächste Preiskunden können sich Gaskunden bereits jetzt einstellen: Am 1. März 2024 soll der bislang auf 7 Prozent abgesenkte Steuersatz wieder auf 19 Prozent steigen.