Landtag will Immunität von Dörr aufheben
Dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag, Josef Dörr, droht eine Anklage oder ein Strafbefehl wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides statt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat beim Landtag die Aufhebung der Immunität (Schutz vor Strafverfolgung) beantragt. „Die Ermittlungen sind weit fortgeschritten und sollen zeitnah abgeschlossen werden“, sagte Behördensprecher Dominik Degel. Der Justizausschuss des Landtags wird Dörrs Immunität am Donnerstag aufheben.
Dörr wird zur Last gelegt, im Rahmen eines Prozesses vor dem Landgericht Saarbrücken am 30. Dezember 2021, in dem es um die Aufstellung der AfD-Liste im Wahlkreis Saarbrücken zur Landtagswahl 2022 ginge, eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben.
Die Ermittlungen laufen seit Monaten. Bereits am 5. Mai 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Landtagspräsidentin Heike Winzent (SPD) über die beabsichtigten Ermittlungen informiert. Eine gesonderte Genehmigung zur Aufhebung der Immunität war damals nicht erforderlich, weil es für solche Fälle einen Beschluss aus der ersten Landtagssitzung der Wahlperiode gibt, der Ermittlungen genehmigt. Diese Genehmigung gilt aber nicht für Anklagen und Anträge auf Erlass eines Strafbefehls – in diesen Fällen muss der Landtag die Immunität gesondert aufheben.
Die Ermittlungen beruhen auf einer Anzeige von Dörrs heutigem Stellvertreter Christoph Schaufert. Schaufert hatte zu Beginn der Ermittlungen im vergangenen Jahr gesagt, es handele sich um eine „alte Geschichte aus den ‚Kampfzeiten`“– also aus der Zeit vor der Landtagswahl, als ihre verfeindeten Lager um die aussichtsreichen Listenplätze konkurrierten.
Im konkreten Fall geht es um die Aufstellung der AfD-Liste im Wahlkreis Saarbrücken. Dörr hatte das Rennen um Platz eins im November 2021 mit 33:35 Stimmen verloren und klagte danach erfolgreich vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Fehlern bei der Versammlung. Im Rahmen dieses Prozesses soll Dörr behauptet haben, eine Person, die bei der Listenaufstellung nicht wahlberechtigt gewesen sei, habe dennoch mitgewählt.
Dörr hatte den Vorwurf der falschen Versicherung an Eides statt schon 2023 zurückgewiesen. Die Person sei im Saal gewesen und habe ihn sogar angesprochen. Und da sich nur Wahlberechtigte dort hätten aufhalten dürfen, sei er davon ausgegangen, dass sie auch mitgewählt habe. „Unter keinen Umständen habe ich etwas vorsätzlich falsch ausgesagt“, sagte Dörr damals.