Was die Einigung bei der Cannabis-Reform bedeutet
Monatelang haben Ampel-Vertreter um die Inhalte der geplanten Cannabis-Reform gerungen. Jetzt kam es zu einer Einigung innerhalb der Koalition.
BERLIN Jetzt könnte es ganz schnell gehen: Die stellvertretenden Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen haben sich am Donnerstagabend darauf verständigt, die geplante Cannabis-Reform rasch durchs Parlament bringen zu wollen. Gelingt das, könnte die Legalisierung bereits zum 1. April in Kraft treten. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist das Ziel der Reform? Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden, damit würde das Verbot nach mehr als 40 Jahren enden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab April erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Damit soll der Schwarzmarkt bekämpft werden, Befürworter versprechen sich mehr Gesundheitsschutz durch legales Cannabis, dessen Anbau kontrolliert wird.
Was bedeutet die Einigung für die Gesetzespläne?
Sie bedeutet vor allem, dass jetzt grünes Licht für die Reform gegeben wurde und interne Bedenken in der Ampel übergangen werden. Insbesondere bei SPD-Innenpolitikern hatte es zuletzt Widerstand gegen die konkrete Ausgestaltung der Cannabis-Legalisierung gegeben. Hintergrund ist, dass in einem monatelangen Ringen um die Reform Kompromisse gefunden wurden, die einigen Interessengruppen und Fachpolitikern widersinnig vorkommen. Mit der Verständigung haben die Ampel-Fraktionsvizes jetzt das Signal gegeben, dass die Reform trotzdem kommen wird.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Das Gesetz soll in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Mit der Einigung der Fraktionsexperten gilt die Zustimmung als einigermaßen sicher – auch wenn bereits erste AmpelAbgeordnete angekündigt haben, mit „Nein“stimmen zu wollen. Denn die Ampel-Koalition hat im Bundestag 49 Sitze mehr als für eine absolute Mehrheit notwendig sind. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Dessen Zustimmung ist nicht nötig.
Die Länderkammer kann lediglich Einspruch einlegen. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, gilt das als unwahrscheinlich. Das Inkrafttreten am 1. April dürfte ziemlich sicher sein.
Welche Änderungen wurden für die Einigung vorgenommen?
In den Koalitionsgesprächen wurde das Gesetzespaket nicht noch einmal aufgeschnürt. Allerdings wurde die Überprüfung der Wirksamkeit enger gefasst. Statt erst nach vier Jahren soll sie jetzt stufenweise erfolgen. Eine erste Evaluation soll es nach einem Jahr geben, die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Ende September 2025 geplant. Eine zweite Überprüfung gibt es nach zwei und eine abschließende nach vier Jahren. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden. Es geht vor allem darum, ob die Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz greifen. Gegebenenfalls soll nachgeschärft werden.
Welche Befürchtungen bleiben? Mit der Einigung in der Koalition ist die Debatte über eins der umstrittensten Projekte der Ampel wohl längst noch nicht abgeschlossen. Die Union befürchtet, dass der Schwarzmarkt nicht eingedämmt, sondern gefördert wird. Durch einen gesteigerten Cannabis-Konsum könnte zudem die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, meinen Kritiker.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) warnte vor gesundheitlichen Risiken und kündigte eine restriktive Auslegung durch die bayerische Landesregierung an.
Auch in der Ampel-Koalition bleibt das Gesetz umstritten. Der SPD-Abgeordnete Christian Fiedler – von Beruf Kriminalbeamter – kündigte an, gegen die Legalisierung zu votieren. Einem Gesetz, das zu einer „Entkriminalisierung von Dealern und sinnloser Mehrarbeit für die Polizei“führe, könne er nicht zustimmen, sagte er unserer Redaktion. „Die organisierte Kriminalität lacht sich dabei ins Fäustchen“, so Fiedler.