Schilder aufstellen im Ort – wer darf was? – und was nicht?
Ein von einem Lauterbacher Verein angebrachtes, von der Stadtverwaltung wieder abmontiertes Schild wirft Fragen auf. Im Rat soll’s Antworten geben.
(mr) Nicht um Schildbürger sondern um Bürger und ihre Schilder geht es an diesem Mittwoch, 21. Februar, 18 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Lauterbacher Ortsrates im AWO-Café und damit um eine Frage, die nicht nur in Lauterbach von Interesse sein dürfte: Wer darf eigentlich Schilder in einem Ort anbringen? Und was darf ein Ortsrat?
Gemeint sind dabei nicht Verkehrsschilder, wie sie durch die Straßenverkehrsordnung vorgegeben sind – für deren Aufstellen ist die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde verantwortlich –, sondern zusätzliche Beschilderungen, bzw. „Nicht-amtliche Beschilderungen“. Der Einladung zur Ortsratssitzung liegt eine Anfrage von Ortsvorsteher Erik Roskothen (SPD) an die Völklinger Oberbürgermeisterin Christiane Blatt (SPD) bei, aus der auch ersichtlich ist, was der Stein des Anstoßes zu diesem Thema war: Durch den 2021 gegründete Lauterbacher Dorfverein, der die Anlage des ehemaligen Tennisvereins übernommen hatte, war ein Hinweisschild auf das Vereinsgelände an der Kreuzung Hauptstraße/Reimsinger Straße angebracht worden, das jedoch durch Mitarbeiter der Völklinger Stadtverwaltung wieder entfernt wurde. So stellt Roskothen die Fragen, warum das Schild entfernt wurde und wer dies veranlasst hatte – zumal Ähnliches zu Zeiten des Tennisvereins wohl kein Problem gewesen sei. Und Roskothen wirft auch die Frage auf, ob denn alle im Ort aufgestellten „touristischen Informationstafeln“nutzungskonform seien. „Des Weiteren“, so der Ortsvorsteher in dem Schreiben, „sind im letzten Jahr zahlreiche nicht-amtliche Schilder an Masten der Stadt und des LfS montiert worden. Einzelne andere existieren schon länger. Gibt es zu jedem einzelnen eine Genehmigung? Wer hat diese genehmigt?“– Namentlich erwähnt ist der Heimatkundliche Verein Lauterbach
dabei nicht, dieser hatte aber im Rahmen eines heimatkundlichen Projektes mehrere nichtamtliche Schilder mit historischen Straßennamen angebracht.
Wichtigstes kommunales Entscheidungsgremium einer Stadt oder Gemeinde ist der Stadt-, bzw. Gemeinderat. Daneben gibt es in fast allen saarländischen Kommunen noch die Ortsräte, die in vielen Fragen gehört werden müssen, aber nur sehr begrenzte Befugnisse haben – etwa die Vergabe von Straßennamen. Eine dem Ortsrat obliegende Angelegenheit ist auch die Pflege des Ortsbildes, verbunden mit der Ausstattung örtlicher Grünanlagen. Und zum Ortsbild zähle „die öffentliche nicht-amtliche Beschilderung zweifelsfrei dazu“, so Roskothen, der sich durch die Stadtverwaltung
Aufklärung wünscht, was denn nun erlaubt, was nicht erlaubt sei und welche Rechte man denn als – ehrenamtlich handelnder Ortsrat – in dieser Sache habe. Die Stadtverwaltung hat bereits zugesagt, dass sie Vertreter in den Ortsrat schicken werde, um alle Fragen zu klären.
Des Weiteren geht es in der Sitzung um die Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes – Christina Biehl (SPD) hatte ihr Mandat niedergelegt, Nachrücker ist Marcus Huwig –, um den Tätigkeitsbericht von Schiedsfrau Julia Martens und um die durch die Stadtverwaltung geplanten Investitionen in Lauterbach im aktuellen Jahr.