Tilgung der Extra-Schulden dauert lange
Das Saarland hat sich in den vergangenen Jahren abseits des normalen Landeshaushalts in Milliardenhöhe verschuldet – für seine Kommunen, wegen Corona und der Transformation. Diese Schulden zu tilgen, wird eine Aufgabe für Generationen.
Der Schuldenberg des Saarlandes ist in den vergangenen Jahrzehnten immer größer geworden – in den vergangenen Jahren war das der Fall, obwohl das Saarland eigentlich gar keine neuen Schulden mehr machen darf. Das hängt im Wesentlichen mit Krediten zusammen, die außerhalb des normalen Haushalts (Kernhaushalt) aufgenommen wurden. Doch egal ob die Schulden innerhalb des Kernhaushalts oder in Extrahaushalten, sogenannten Sondervermögen, gemacht werden – sie müssen irgendwann zurückgezahlt werden. Im Folgenden ein Überblick, wie sich die Landesregierung dies vorstellt.
1. Entschuldung der Kommunen.
Da Städte und Gemeinden im Saarland aufgrund ihrer Schuldenlast kaum noch handlungsfähig sind, hatte die große Koalition 2019 im Landtag beschlossen, den Kommunen die Hälfte ihrer Liquiditätskredite, also eine Milliarde Euro, abzunehmen. Die Kredite sind vergleichbar mit einem Dispokredit, der eigentlich nur der Überbrückung kurzfristiger
Engpässe dienen soll – im Saarland stützen sich die Kommunen jedoch auf diese Kredite ab, um laufende Ausgaben noch bezahlen zu können. Im Gegenzug mussten die Kommunen sich verpflichten, ihr Defizit schrittweise zu reduzieren.
Das Land muss die übernommenen Kredite von einer Milliarde Euro innerhalb von 45 Jahre tilgen, also spätestens bis 2065. Dazu werden dem Sondervermögen „Saarlandpakt“, in das die kommunalen Kredite gebucht wurden, jährlich 30 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt zugeführt. Im Jahresdurchschnitt sollen mindestens 20 Millionen Euro getilgt werden.
2. Corona-Pandemie.
Um die Belastungen durch die Corona-Pandemie zu bewältigen, beschloss die große Koalition 2020 ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Die Mittel flossen unter anderem in Krankenhäu
ser, Hilfsprogramme für Unternehmen, Kommunen und Vereine, in den ÖPNV und in die Digitalisierung. Aller Voraussicht nach wird das Land nur drei Viertel der Kreditermächtigung, rund 1,05 Milliarden Euro, tatsächlich benötigen.
Die Tilgung soll 2025 beginnen. Ursprünglich wollte das Land die Kredite über 30 Jahre abbezahlen.
Das wird nun deutlich schneller gehen, laut aktuellem Tilgungsplan sind 20 Jahre vorgesehen, die aber auch noch unterboten werden können. Die jährliche Tilgung wurde erhöht. Statt ursprünglich 47 beginnt die Tilgung im nächsten Jahr mit 80 Millionen Euro. Das ist nicht zufällig genau die Summe, die das Saarland Jahr für Jahr tilgen muss, um weiterhin vom Bund die Sanierungshilfen von 400 Millionen Euro jährlich zu erhalten.
Wann die Tilgung beendet sein wird, lässt sich aber noch nicht genau vorhersagen, unter anderem, weil die Tilgung der Pandemie-Schulden ab 2025 mit jener der Schulen für den Transformationsfonds (spätestens ab 2035) verzahnt werden muss, um Spitzenbelastungen im Haushalt zu verhindern.
3. Transformationsfonds.
Um die Transformation der saarländischen Wirtschaft unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges und des Wegbrechens von billigem russischem Gas zu beschleunigen, hat der Landtag im Jahr 2022 mit SPD-Mehrheit ein Sondervermögen von drei Milliarden Euro aufgelegt, von dem 2,5 Milliarden Euro über neue Schulden finanziert werden. Dies bedeutete den größten Schulden-Sprung in der Geschichte des Saarlandes. Der Fonds soll maximal zehn Jahre laufen (also bis 2032), die Tilgung dieser Kredite drei Jahre nach dem Ende des Fonds beginnen (also spätestens 2035). Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zeichnet sich ab, dass der Fonds eher früher endet, die Tilgung also auch früher einsetzt.
Die Schulden sollen dann innerhalb von maximal 35 Jahren abbezahlt sein. Folglich sollen die Transformationsschulden allerspätestens im Jahr 2070 abbezahlt sein. Wie hoch die Tilgung zu Beginn sein wird und wie sie mit der Tilgung der Pandemie-Schulden verzahnt werden wird, ist noch unklar.