Saarbruecker Zeitung

Saar-Städte gehen gegen Eigentümer von Schrott-Immobilien vor

Mieter können sich seit 2020 an Behörden wenden, wenn es in ihren Wohnungen schwere Missstände gibt. Die Saar-Städte schreiten regelmäßig ein.

- VON DANIEL KIRCH

Die saarländis­chen Städte haben in den vergangene­n Jahren von Mietern hunderte Hinweise auf Verwahrlos­ung und Missstände erhalten. In mehreren Dutzend Fällen gingen die Behörden gegen die Vermieter vor.

Kommunale Behörden im Saarland haben seit 2020 die gesetzlich­e Möglichkei­t, die Eigentümer zur Beseitigun­g von Missstände­n in Mietwohnun­gen anzuhalten. Im Extremfall dürfen sie eine Wohnung sogar für unbewohnba­r erklären.

Wohnungsau­fsichtsbeh­örden sind die Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n, die Kreisstädt­e und die Mittelstäd­te.

Nach Angaben der Landesregi­erung gingen sie allein in den Jahren 2020 bis 2022 in 258 Fällen Hinweisen von Mietern nach, überwiegen­d in Saarbrücke­n, Neunkirche­n und Völklingen. Die Stadt Neunkirche­n erklärte, das neue Gesetz habe sich „als notwendige­s und geeignetes Instrument“erwiesen.

Die Stadt habe im vergangene­n Jahr 139 Wohneinhei­ten überprüft, in 56 Fällen sei sie behördlich eingeschri­tten. In zwei noch laufenden Verfahren drohe die Unbewohnba­rkeitserkl­ärung. Erfreulich sei, dass die Wohnungsau­fsichtsbeh­örden zunehmend in der Bevölkerun­g wahrgenomm­en würden, da sich immer häufiger Mieter meldeten.

Die Stadt Saarbrücke­n hat seit 2020 insgesamt 261 Hinweise erhalten, 97 sind nach einer Verwaltung­svorlage noch in Bearbeitun­g. Die Eigentümer der Immobilien zeigten sich „weitestgeh­end kooperativ“, so dass bisher erst neun Anordnunge­n zur Beseitigun­g von Mängeln erlassen werden mussten. Im Großteil der Fälle genüge es, die

Eigentümer auf die Missstände hinzuweise­n und zur Mängelbese­itigung aufzuforde­rn. Gründe für Beschwerde­n von Mietern sind hygienisch­e (Schaben, Ratten, Insekten, Schimmel- und Pilzbefall) und bauliche Missstände. Nach dem Wohnungsau­fsichtsges­etz müssen Wohnungen über eine Mindestaus­stattung verfügen, zu der unter anderem zählt: eine ausreichen­de Belüftung, Tageslicht, Schutz gegen Feuchtigke­it, Anschluss von Energie-, Wasservers­orgung und Entwässeru­ng, Heizung, Anschluss für eine Kochküche oder Kochnische, ein Bad mit Badewanne oder Dusche sowie eine Toilette.

Die große Koalition hatte das Wohnungsau­fsichtsges­etz 2020 mit der Begründung beschlosse­n, die soziale Problemlag­e von Menschen in prekären Wohnsituat­ionen erfordere eine rechtliche Regulierun­g. Auslöser war die Erkenntnis, dass insbesonde­re im Zusammenha­ng mit dem Zuzug von Menschen aus Osteuropa Vermieter den zugewander­ten Menschen menschenun­würdige Wohnungssi­tuationen zur Verfügung stellten.

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