Saar-Städte gehen gegen Eigentümer von Schrott-Immobilien vor
Mieter können sich seit 2020 an Behörden wenden, wenn es in ihren Wohnungen schwere Missstände gibt. Die Saar-Städte schreiten regelmäßig ein.
Die saarländischen Städte haben in den vergangenen Jahren von Mietern hunderte Hinweise auf Verwahrlosung und Missstände erhalten. In mehreren Dutzend Fällen gingen die Behörden gegen die Vermieter vor.
Kommunale Behörden im Saarland haben seit 2020 die gesetzliche Möglichkeit, die Eigentümer zur Beseitigung von Missständen in Mietwohnungen anzuhalten. Im Extremfall dürfen sie eine Wohnung sogar für unbewohnbar erklären.
Wohnungsaufsichtsbehörden sind die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Kreisstädte und die Mittelstädte.
Nach Angaben der Landesregierung gingen sie allein in den Jahren 2020 bis 2022 in 258 Fällen Hinweisen von Mietern nach, überwiegend in Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen. Die Stadt Neunkirchen erklärte, das neue Gesetz habe sich „als notwendiges und geeignetes Instrument“erwiesen.
Die Stadt habe im vergangenen Jahr 139 Wohneinheiten überprüft, in 56 Fällen sei sie behördlich eingeschritten. In zwei noch laufenden Verfahren drohe die Unbewohnbarkeitserklärung. Erfreulich sei, dass die Wohnungsaufsichtsbehörden zunehmend in der Bevölkerung wahrgenommen würden, da sich immer häufiger Mieter meldeten.
Die Stadt Saarbrücken hat seit 2020 insgesamt 261 Hinweise erhalten, 97 sind nach einer Verwaltungsvorlage noch in Bearbeitung. Die Eigentümer der Immobilien zeigten sich „weitestgehend kooperativ“, so dass bisher erst neun Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln erlassen werden mussten. Im Großteil der Fälle genüge es, die
Eigentümer auf die Missstände hinzuweisen und zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Gründe für Beschwerden von Mietern sind hygienische (Schaben, Ratten, Insekten, Schimmel- und Pilzbefall) und bauliche Missstände. Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz müssen Wohnungen über eine Mindestausstattung verfügen, zu der unter anderem zählt: eine ausreichende Belüftung, Tageslicht, Schutz gegen Feuchtigkeit, Anschluss von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung, Heizung, Anschluss für eine Kochküche oder Kochnische, ein Bad mit Badewanne oder Dusche sowie eine Toilette.
Die große Koalition hatte das Wohnungsaufsichtsgesetz 2020 mit der Begründung beschlossen, die soziale Problemlage von Menschen in prekären Wohnsituationen erfordere eine rechtliche Regulierung. Auslöser war die Erkenntnis, dass insbesondere im Zusammenhang mit dem Zuzug von Menschen aus Osteuropa Vermieter den zugewanderten Menschen menschenunwürdige Wohnungssituationen zur Verfügung stellten.