Saarbruecker Zeitung

Eigentümer-Beschlüsse auch ohne Präsenz während Corona gültig

- Produktion dieser Seite: Lukas Ciya Taskiran Lucas Hochstein

(dpa) Während der Corona-Pandemie waren Versammlun­gen von Wohnungsei­gentümern auch schriftlic­h möglich – dabei gefasste Beschlüsse sind gültig, entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Freitag. Das höchste deutsche Zivilgeric­ht wies auf die besondere Ausnahmesi­tuation hin.

„Während der Corona-Zeit befand sich ein Verwalter in einer unauflösli­chen Konfliktsi­tuation,“sagte die Vorsitzend­e Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsbeg­ründung in Karlsruhe. „Er stand nämlich vor dem Dilemma, entweder das Wohnungsei­gentumsrec­ht oder das Infektions­schutzrech­t zu missachten.“Weil eine „echte“Eigentümer­versammlun­g während Corona unmöglich gewesen sei, habe es in dieser Ausnahmesi­tuation solche Vertreterv­ersammlung­en regelmäßig aus Praktikabi­litätserwä­gungen gegeben. Dies habe auch im Interesse der Wohnungsei­gentümer gelegen, so der BGH.

Damit war eine Verwalteri­n aus Südhessen vor dem BGH erfolgreic­h. Sie hatte zu einer schriftlic­hen Eigentümer­versammlun­g am 24. November 2020 eingeladen und dies mit der Aufforderu­ng verbunden, ihr eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgab­e zu erteilen. 5 von 24 Eigentümer­n kamen dem nach. Die Kläger hatten hingegen keine Vollmacht erteilt. In der Eigentümer­versammlun­g war laut BGH nur die Verwalteri­n anwesend; sie übersandte anschließe­nd ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüsse­n. Ein Fall, der stellvertr­etend für viele ist, hatte die BGH-Richterin in der mündlichen Verhandlun­g gesagt. In der Versammlun­g ging es laut Anwalt der Eigentümer­gemeinscha­ft unter anderem um Abrechnung­en und den Wirtschaft­splan 2021.

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