Sicherungsverwahrung für den einstigen „Taximörder“
Weil er einen Rentner zusammengeschlagen hat und eine Frau ausrauben wollte, wurde der unter anderem wegen Mordes Vorbestrafte zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Letzte Worte wollte Patrik K. nicht anbringen. Auch die Verlesung des Strafmaßes am Saarbrücker Landgericht verfolgte der Angeklagte so ruhig wie zuvor den Prozess: Zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verkündete die Vorsitzende Richterin für den einst als „Taximörder“bekannt gewordenen St. Ingberter.
Bewertet wurden zwei Fälle. Einmal die unvermittelte Prügel-Attacke auf den Senior Arno Schelwat am 4. April 2023 auf dem Rohrbacher Dorfplatz (gefährliche Körperverletzung), und dann der versuchte, besonders schwere Raub an einer jungen Frau auf dem Rohrbacher Aldi-Parkplatz am 26. Juni 2023. Besonders schwer, weil er dabei mit einem Messer bewaffnet war.
Die (körperlich unverletzt gebliebene) junge Frau habe die Tat zwar besser weggesteckt als andere, denen solches widerfahren sei. Dennoch verhalte sie sich nun anders als vorher – etwa beim Fahren, „relevante Umstände, die eine Rolle spielen“, erklärte die Vorsitzende. Schwerer wiege aber der Angriff auf den heute 85-Jährigen. Diesem habe K. durch die „völlig anlasslose Tat“letztlich die Selbstständigkeit und Lebensfreude eingeschränkt. Bei beiden Handlungen, hier folgte das Gericht einem psychiatrischen Gutachten, sei er trotz Rauschmittelkonsums voll schuldfähig, seine „Einsichtsfähigkeit nicht tangiert“gewesen.
Letztlich blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (elfeinhalb Jahre) und sehr deutlich über der von Verteidiger Marius Müller (dreieinhalb Jahre). Dieser hatte zwar auch eine Sicherungsverwahrung beantragt. Aber nur für den Fall, dass es mit K. bei einem Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt zu Problemen kommt, er etwa erneut rückfällig in
Bezug auf seinen Drogenkonsum wird.
Rauschmittel begleiten K. seit der Schulzeit – vor allem Marihuana, Haschisch, Heroin, Kokain, Arzneien wie Diazepam, irgendwann auch Substitutionsmittel wie Subutex. Ebenso lang gerät der 50-Jährige immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, 16 Vorstrafen sind aktenkundig. Außer Vergewaltigung und Mord an einer 24-jährigen Taxifahrerin in St. Ingbert 1993 auch mehrere, teils schwere Raube, manchmal mit Mitstreitern. Seit 1996 verbrachte er sein Leben zu großen Teilen im Knast – bei „hoher Rückfallgeschwindigkeit“. Seine letzte Gefängnisstrafe hatte er im Oktober 2022 beendet – kein halbes Jahr später dann die Attacke gegen Schelwat.
Zwar hatte K. im Prozess bei seinem Geständnis zu Beginn um eine „letzte Chance“gebeten – eine erneute Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Er wolle von den Drogen loskommen, die ihn sonst umbrächten. Dass ein Entzug in einer Entziehungsanstalt – anders als 2014 – gelingt, das sah das Gericht aber als zu unwahrscheinlich an. Dafür sei er schon zu oft rückfällig geworden. 2014 hatte er es bis in die Phase des Probewohnens geschafft, war dann aber geflohen und später unter Drogeneinfluss aufgegriffen worden. Auch würde in einer Entziehungsanstalt nicht im nötigen Maße seine dissoziale Persönlichkeitsstörung mitbehandelt – obwohl sie dringend therapiebedürftig sei. Bei dieser Störung missachtet und verletzt man Rechte anderer. „Die Neigung zu Rechtsbrüchen ist eingeschliffen“, betonte die Richterin.
Auch eine günstige Prognose, dass K. künftig nicht wieder schwer straffällig wird, konnte das Gericht nicht stellen – im Gegenteil. Einen „sozialen Empfangsraum“– also Familie, Freunde, Bekannte –, gebe es bei ihm nicht, nur Kontakte im kriminellen Milieu. Bisherige Raubtaten hätten oft im Zusammenhang mit seiner Drogenbeschaffung gestanden, so auch der nun verhandelte Raubversuch an der jungen Frau.
Das Gutachten einer Psychologin hatte aufgezeigt, dass K. sein Leben (und die Drogen) bisher am besten im Griff hatte, wenn er im Rahmen der Strafverbüßung möglichst wenig Freiheiten hatte. In der Sicherungsverwahrung ist der Rahmen klar. Diese ist, so stellte die vorsitzende Richterin dar, keine Strafe, sondern ein Sonderopfer, das K. bringen muss – zum Schutz der Allgemeinheit. „Wenn nicht er für die Allgemeinheit gefährlich ist, wer dann?“, hatte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gefragt.
Nicht nur seine kriminelle Vergangenheit, auch seine in beiden Taten gezeigte „hohe Aggressionsbereitschaft, geringe Impulskontrolle und Gefühlskälte“, führte die Richterin in der Urteilsbegründung an. „Wir haben die Sicherheitsverwahrung in dem Bewusstsein angeordnet, dass es eine sehr harte Maßnahme ist – eine Alternative dazu gab es aber nicht“, betonte die Vorsitzende.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Möglichkeit einer Revision besteht. Zumindest Verteidiger Marius Müller schloss nach Prozessende nicht aus, diesen Schritt zu gehen.