Expertin gibt Tipps beim Thema Heizungstausch und Fördergelder
(red) Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, hat Leser-Fragen rund um das Thema Förderung für Dämmung und erneuerbare Wärmeerzeuger beantwortet.
Wo kann ich Zuschüsse beantragen?
BECKER In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“(BEG) werden Zuschüsse für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch und erneuerbare Heizungstechnik gewährt. Alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen werden beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt. Förderanträge für erneuerbare Wärmeerzeuger stellen Sie bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Anträge sind elektronisch einzureichen.
Welche Heizungstechniken werden gefördert?
BECKER Im KfW-Programm Nummer 458 werden erneuerbare Wärmeerzeuger bezuschusst. Dazu zählen: elektrische Wärmepumpen, Biomasseanlagen (z.B. Pelletheizungen), Solarthermie und Brennstoffzellenheizungen. Auch die Investitionsmehrausgaben für wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig. Zu beachten sind die Höchstgrenzen der förderfähigen Investitionskosten,
diese sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Ich möchte mein Dach dämmen. Brauche ich dazu einen Energieberater? BECKER
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, so auch für eine Dachsanierung, ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend zur Baubegleitung einzubinden, um Fördermittel zu erhalten. Die Dachdämmung wird mit 15 Prozent gefördert, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplanes sind es 20 Prozent Zuschuss. Die Baubegleitung wird mit 50 Prozent gefördert. Zertifizierte Energieberater sind in der Energie-Effizienz-Expertenliste im Internet zu finden.
Stimmt es, dass meine neue Heizung mit 70 Prozent bezuschusst wird? BECKER Die maximale Förderung für neue Heizungstechnik kann für selbstnutzende Eigentümer 70 Prozent betragen. Der Grundfördersatz für alle förderfähigen Wärmeerzeuger beträgt 30 Prozent, sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Weitere Boni werden gewährt in Abhängigkeit von Art und Alter der bestehenden Heizungsanlage (Klimageschwindigkeitsbonus) und dem Einkommen (Einkommensbonus) und der Effizienz einer Wärmepumpe (Effizienzbonus). Das sollte vorher individuell abgeklärt werden. Neue Gas- und Ölheizungen werden nicht mehr gefördert.
Kann ich für ein vermietetes Gebäude eine Heizungsförderung bekommen?
BECKER Ja, auch Eigentümer vermieteter Gebäude erhalten Fördermittel. Die Antragstellung bei der KfW wird frühestens im Mai 2024 möglich sein. Sollte akuter Handlungsbedarf bestehen, darf bereits jetzt auf eigenes Risiko der Heizungstausch erfolgen und der Förderantrag bis 30. November 2024 nachgereicht werden.