OGBL fordert steuerfreie Überstunden für Grenzgänger
Luxemburgs größte Gewerkschaft will eine Rücknahme der Vereinbarung über eine Besteuerung von Überstunden zwischen den Nachbarländern.
Nach der Diskussion über eine mögliche Besteuerung von Überstunden bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, vor allem in den Sozialen Medien, fordert nun Luxemburgs größte Gewerkschaft, der OGBL, Deutschland und Luxemburg auf, die erst im Januar in Kraft getretene Kooperationsvereinbarung beider Länder „umgehend zurückzunehmen“. In einer Mitteilung der Gewerkschaft heißt es: „Der OGBL wehrt sich gegen jegliche zusätzliche finanzielle Belastung der Arbeiter und Grenzgänger durch diese neuen Besteuerungsregelungen.“
Tatsächlich besagt die neue Verständigungsvereinbarung auf Basis des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), das im vergangenen Sommer abgeschlossen wurde: Überstunden und Überstundenzuschläge dürfen besteuert werden.
So heißt es: „Als tatsächlich nicht besteuert gelten die Löhne, die für Überstunden gezahlt werden, die in Luxemburg vollständig einkommensteuerfrei sind.“Demnach könnte Deutschland im Nachgang alle in Luxemburg geleisteten Überstunden nachträglich versteuern, da diese in Luxemburg steuerfrei sind. Für den OGBL ein Unding: „Diese Vereinbarung führt zu einer diskriminatorischen Besteuerung der deutschen Grenzgänger und geht weit über den Sinn einer Rückfallklausel hinaus und dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die betreffenden Lohnbestandteile in Deutschland ebenfalls steuerfrei sind.
Überstunden müssen steuerfrei bleiben, auf beiden Seiten der Grenze.“Dazu wollen die Gewerkschafter „unmittelbar“mit den zuständigen Finanzministerien in Deutschland und Luxemburg Kontakt aufnehmen. Denn „die finanzielle Unsicherheit und die potenzielle Benachteiligung der Grenzgänger wird zu einem verstärkten Fachkräftemangel führen, der sich negativ auf verschiedene Branchen und die Wirtschaft insgesamt auswirken“wird.
Für Volksfreund-Kolumnist und deutsch-luxemburgischen Steuerrechtsexperten Stephan Wonnebauer kann das nur ein „Schildbürgerstreich“sein. „Das kann die Luxemburger Regierung nicht wirklich gewollt haben, dass die durch Überstunden gesteigerte Luxemburger Wirtschaftskraft in Deutschland besteuert werden soll“, schreibt er in seinem jüngsten Newsletter.
Zunächst komme es auf die Handhabung der deutschen Finanzämter an, wie sie diesen Passus der Verständigungsvereinbarung läsen und bewerteten.
Er rechnet durchaus mit Musterprozessen, da solche Verständigungsvereinbarungen Verwaltungsverträge und damit juristisch anfechtbar seien: „Es wäre nicht die erste unsinnige Vereinbarung zwischen den beiden Staaten, die eventuell später vom Bundesfinanzhof wieder kassiert wird.“