Beschäftigte in Saar-Finanzämtern sind unzufrieden
(kir) In den saarländischen Finanzämtern herrscht große Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen. Diesen Schluss lassen Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) zu. Daran hatten sich nach Angaben der DSTG rund 72 Prozent der insgesamt 1200 Beschäftigten der Finanzämter Homburg (inklusive Außenstelle St. Ingbert), Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken I (inklusive Außenstellen Sulzbach und Völklingen), Saarbrücken II, Saarlouis und St. Wendel beteiligt.
In der Umfrage schätzen 87 Prozent ihre Arbeitsbelastung als hoch oder sogar sehr hoch ein. Für das Finanzministerium ein Alarmsignal: Nur zwölf Prozent der Beschäftigten sind mit der Wertschätzung durch den Dienstherrn beziehungsweise den Arbeitgeber zufrieden oder sehr zufrieden. Lediglich 14 Prozent zeigen sich mit ihrem Gehalt oder ihrer Besoldung zufrieden oder sehr zufrieden.
„Unser Anspruch war es nicht, eine tiefgehende Mitarbeiterbefragung durchzuführen, die dem Dienstherrn obliegt, sondern die aktuelle Stimmungslage der Kolleginnen und Kollegen aufzunehmen“, sagt die DSTG Landesvorsitzende Julia von Oetinger-Witte. „Das Ergebnis ist teilweise niederschmetternd und bestätigt nur unsere Vermutung.“
Mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung besonders problematisch: Nur 20 Prozent gaben an, dass sie sich nochmals für den Beruf entscheiden würden. „Diese Stimmung führt auch dazu, dass unsere Kolleginnen und Kollegen ihren Beruf bei jungen Menschen nicht mehr empfehlen. Aber gerade diese benötigen wir, um die schlechte Personallage zu verbessern und somit die Arbeitsbelastung zu reduzieren“, sagte von Oetinger-Witte.
Die DSTG beklagt eine seit Jahren zunehmende Unterbesetzung der Finanzämter. In den Veranlagungsbereichen fehlten über 60 Personen. „Allein diese 60 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte würden 60 000 Steuererklärungen bearbeiten. Das ist so viel wie die Einwohnerzahl der
Stadt Saarlouis und Merzig zusammen“, sagt von Oetinger-Witte. Die Umfrage zeige deutlich, dass seitens des Ministeriums Handlungsbedarf bestehe.