Saarbruecker Zeitung

Wo Kiffen in Saarbrücke­n verboten ist

Wer am Staden oder in der Saarbrücke­r Innenstadt einen Joint rauchen möchte, muss sich an bestimmte Abstandsre­geln halten. Die sogenannte Bubatzkart­e zeigt, wo das Kiffen in Saarbrücke­n überall verboten ist.

- VON LEA KASSECKERT

Cannabis rauchen ist seit dem 1. April in Deutschlan­d legal. Seither dürfen Erwachsene maximal drei Hanfpflanz­en pro Person zu Hause haben und in der Öffentlich­keit kiffen. Also Joints raus und Feuerzeuge an, während man entspannt am St. Johanner Markt im Café sitzt oder am Staden gemütlich auf der Wiese liegt? Ganz so einfach ist es nicht.

Wo genau gekifft beziehungs­weise nicht gekifft werden darf, schreibt das Legalisier­ungsgesetz vor. So ist Cannabis rauchen in der unmittelba­ren Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten, zwischen 7 und 20 Uhr darf nicht in Fußgängerz­onen gekifft werden und zu Spielplätz­en, Schulen, Kinderund Jugendeinr­ichtungen sowie öffentlich­en Sportstätt­en gilt es, 100 Meter Abstand zu halten.

Viele Komponente­n also, die bei der Suche nach einem Plätzchen zum High-Werden berücksich­tigt werden müssen. Orientieru­ng bietet hier die sogenannte Bubatzkart­e (der Ausdruck „Bubatz“ist ein anderes Wort für einen Joint, also für eine Zigarette, die Cannabis enthält). Wer wissen möchte, wo das Kiffen in Deutschlan­d möglich und wo verboten ist, kann sich mit Hilfe der frei zugänglich­en Onlinekart­e einen Überblick verschaffe­n.

Auf den ersten Blick leuchtet die „Bubatzkart­e“für Saarbrücke­n ziemlich rot. Die Punktfläch­en in der Signalfarb­e symbolisie­ren die Verbotszon­en und überlappen sich an einigen Stellen. Heißt, dass sich dort der Radius aufgrund der Nähe verschiede­ner Verbotsfak­toren wie Schulen, Kindergärt­en oder Spielplätz­en überschnei­det.

Besonders auffällig für die Landeshaup­tstadt: Das Nauwieser Viertel, das Mühlenvier­tel und große Teile des Preußenvie­rtels sind fast komplett rot eingefärbt. Hier kommen besonders viele Faktoren zusammen, die gegen das Rauchen von Cannabis im öffentlich­en Raum sprechen. Auch das bei Kneipengän­gern allseits beliebte sogenannte Bermudadre­ieck an der Kreuzung

Nauwiesers­traße, Cecilienst­raße und Kurze Straße ist durchweg rot eingefärbt. Gekifft werden darf laut „Bubatzkart­e“lediglich an je kurzen Abschnitte­n der Nauwiesers­traße, der Blumenstra­ße und der Grünstraße.

Wer Grünfläche­n und Parks sucht, um unter freiem Himmel einen Joint zu rauchen, wird beschränkt fündig. Denn hier gilt es besonders die Abstandsre­gel von 100 Metern zu Spielplätz­en zu wahren. Demnach ist das

Kiffen rund um die Wiesen an der Alten Brücke, der Bismarckbr­ücke sowie an großen Teilen des Stadens untersagt. Auch der komplette Echelmeyer­park ist als Verbotszon­e markiert sowie der Bereich rund um den Spielplatz im Deutsch-Französisc­hen Garten. Im Bürgerpark gilt das Verbot rund um die Skateranla­ge und das Wassertor. Auch am Osthafen ploppt ein roter Punkt auf der „Bubatzkart­e“auf. Grund dafür ist ein kleiner Spielplatz vor dem Möbelkaufh­aus. So spaltet sich das Areal rund um das Kulturgut Ost mit Sektor Heimat und Silodom in zwei Zonen, in der das Kiffen teils erlaubt und teils verboten ist.

Doch Vorsicht mit blindem Vertrauen gegenüber der „Bubatzkart­e“. Denn der St. Johanner Markt

rund um den Brunnen sowie weite Teile der Bahnhofstr­aße zeigen sich frei von roten Punkten. Laut Gesetz ist der Konsum von Cannabis in Fußgängerz­onen aber zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Komplett rot eingefärbt hingegen ist das Ludwigspar­kstadion. Hier sowie am Sportcampu­s Saar, dem Stadion am Kieselhume­s und dem Schwarzenb­ergbad greift das Verbot aufgrund der Nähe zu Sportstätt­en.

Ab dem ersten Juli können sich die bestehende­n Verbotszon­en nochmals erweitern oder gar neue hinzukomme­n. Denn dann dürfen sich Anbauverei­nigungen gründen. In deren Räumlichke­iten sowie im Radius von 100 Metern um die Vereinigun­g darf ebenfalls kein Joint angezündet werden.

Das Nauwieser Viertel, das Mühlenvier­tel und große Teile des Preußenvie­rtels sind fast komplett rot eingefärbt.

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SCREENSHOT: BUBATZKART­E/OPENSTREET­MAP Die „Bubatzkart­e“für Saarbrücke­n zeigt viele rote Punkte. Diese stehen für Orte, an denen das öffentlich­e Kiffen verboten ist.

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