Wo Kiffen in Saarbrücken verboten ist
Wer am Staden oder in der Saarbrücker Innenstadt einen Joint rauchen möchte, muss sich an bestimmte Abstandsregeln halten. Die sogenannte Bubatzkarte zeigt, wo das Kiffen in Saarbrücken überall verboten ist.
Cannabis rauchen ist seit dem 1. April in Deutschland legal. Seither dürfen Erwachsene maximal drei Hanfpflanzen pro Person zu Hause haben und in der Öffentlichkeit kiffen. Also Joints raus und Feuerzeuge an, während man entspannt am St. Johanner Markt im Café sitzt oder am Staden gemütlich auf der Wiese liegt? Ganz so einfach ist es nicht.
Wo genau gekifft beziehungsweise nicht gekifft werden darf, schreibt das Legalisierungsgesetz vor. So ist Cannabis rauchen in der unmittelbaren Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten, zwischen 7 und 20 Uhr darf nicht in Fußgängerzonen gekifft werden und zu Spielplätzen, Schulen, Kinderund Jugendeinrichtungen sowie öffentlichen Sportstätten gilt es, 100 Meter Abstand zu halten.
Viele Komponenten also, die bei der Suche nach einem Plätzchen zum High-Werden berücksichtigt werden müssen. Orientierung bietet hier die sogenannte Bubatzkarte (der Ausdruck „Bubatz“ist ein anderes Wort für einen Joint, also für eine Zigarette, die Cannabis enthält). Wer wissen möchte, wo das Kiffen in Deutschland möglich und wo verboten ist, kann sich mit Hilfe der frei zugänglichen Onlinekarte einen Überblick verschaffen.
Auf den ersten Blick leuchtet die „Bubatzkarte“für Saarbrücken ziemlich rot. Die Punktflächen in der Signalfarbe symbolisieren die Verbotszonen und überlappen sich an einigen Stellen. Heißt, dass sich dort der Radius aufgrund der Nähe verschiedener Verbotsfaktoren wie Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen überschneidet.
Besonders auffällig für die Landeshauptstadt: Das Nauwieser Viertel, das Mühlenviertel und große Teile des Preußenviertels sind fast komplett rot eingefärbt. Hier kommen besonders viele Faktoren zusammen, die gegen das Rauchen von Cannabis im öffentlichen Raum sprechen. Auch das bei Kneipengängern allseits beliebte sogenannte Bermudadreieck an der Kreuzung
Nauwieserstraße, Cecilienstraße und Kurze Straße ist durchweg rot eingefärbt. Gekifft werden darf laut „Bubatzkarte“lediglich an je kurzen Abschnitten der Nauwieserstraße, der Blumenstraße und der Grünstraße.
Wer Grünflächen und Parks sucht, um unter freiem Himmel einen Joint zu rauchen, wird beschränkt fündig. Denn hier gilt es besonders die Abstandsregel von 100 Metern zu Spielplätzen zu wahren. Demnach ist das
Kiffen rund um die Wiesen an der Alten Brücke, der Bismarckbrücke sowie an großen Teilen des Stadens untersagt. Auch der komplette Echelmeyerpark ist als Verbotszone markiert sowie der Bereich rund um den Spielplatz im Deutsch-Französischen Garten. Im Bürgerpark gilt das Verbot rund um die Skateranlage und das Wassertor. Auch am Osthafen ploppt ein roter Punkt auf der „Bubatzkarte“auf. Grund dafür ist ein kleiner Spielplatz vor dem Möbelkaufhaus. So spaltet sich das Areal rund um das Kulturgut Ost mit Sektor Heimat und Silodom in zwei Zonen, in der das Kiffen teils erlaubt und teils verboten ist.
Doch Vorsicht mit blindem Vertrauen gegenüber der „Bubatzkarte“. Denn der St. Johanner Markt
rund um den Brunnen sowie weite Teile der Bahnhofstraße zeigen sich frei von roten Punkten. Laut Gesetz ist der Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen aber zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Komplett rot eingefärbt hingegen ist das Ludwigsparkstadion. Hier sowie am Sportcampus Saar, dem Stadion am Kieselhumes und dem Schwarzenbergbad greift das Verbot aufgrund der Nähe zu Sportstätten.
Ab dem ersten Juli können sich die bestehenden Verbotszonen nochmals erweitern oder gar neue hinzukommen. Denn dann dürfen sich Anbauvereinigungen gründen. In deren Räumlichkeiten sowie im Radius von 100 Metern um die Vereinigung darf ebenfalls kein Joint angezündet werden.
Das Nauwieser Viertel, das Mühlenviertel und große Teile des Preußenviertels sind fast komplett rot eingefärbt.