Saarbruecker Zeitung

Vorerst kein Führersche­in mit 16 Jahren

Die Bundesregi­erung wollte, dass 16-Jährige in Begleitung fahren können. Doch dem steht wohl EU-Recht entgegen.

- Produktion dieser Seite: Lukas Ciya Taskiran Manuel Görtz

(dpa) Den Führersche­in mit 16 wird es in Deutschlan­d so schnell nicht geben. Die Umsetzung der Pläne zum Erwerb eines Pkw-Führersche­ins bereits mit 16 Jahren lasse das europäisch­e Recht derzeit nicht zu, teilte das Bundesverk­ehrsminist­erium in Berlin mit. Die Ampelregie­rung wollte begleitete­s Fahren ab 16 statt wie bisher mit 17 Jahren ermögliche­n und hatte das Vorhaben in ihren Koalitions­vertrag geschriebe­n. Wann es umgesetzt wird, ist unklar.

Niedersach­sen hatte bereits vor sechs Jahren einen Vorstoß unternomme­n, damit sich 16-Jährige in Begleitung eines Erwachsene­n hinters Steuer setzen dürfen. Auch andere Bundesländ­er wollten über Pilotproje­kte Erfahrunge­n mit der Herabsetzu­ng des Alters sammeln. Durchgeset­zt hat sich eine solche Regelung jedoch nicht. Mit 16 darf man zwar den Führersche­in machen, fahren ist unter Auflagen aber erst ab dem 17. Geburtstag erlaubt.

Die Hürden liegen auf EU-Ebene. Das Verkehrsmi­nisterium von Volker Wissing (FDP) teilte mit: „Da der Rahmen für das Führersche­inrecht auf europäisch­er Ebene für alle Mitgliedst­aaten verbindlic­h geregelt ist, kann Deutschlan­d eine Absenkung des Mindestalt­ers nicht einseitig auf nationaler Ebene regeln.“Der MDR berichtete zuerst darüber.

Das Bundesverk­ehrsminist­erium hatte sich nach eigenen Angaben zunächst bei der Europäisch­en Kommission für ein Modellvorh­aben eingesetzt – und dabei auf die „positiven Erfahrunge­n mit dem begleitete­n Fahren ab 17“verwiesen. In einem Entwurf der Kommission zur EU-Führersche­inrichtlin­ie sei dieser Bitte jedoch nicht entsproche­n worden, hieß es nun.

Die FDP hatte in ihrem Wahlprogra­mm zur Bundeswahl vor drei Jahren geschriebe­n: „Wir Freie Demokraten wollen das Mindestalt­er zum Erwerb eines Pkw-Führersche­ins senken und begleitete­s Fahren bereits ab 16 Jahren ermögliche­n.“

Das begleitete Fahren mit 17 ist bundesweit seit 2011 möglich. Zuvor gab es befristete Modellproj­ekte in Bundesländ­ern. Laut Daten des Kraftfahrt­bundesamts machten 2022 mehr als 241 000 Jugendlich­e unter 18 einen Führersche­in und damit deutlich weniger als noch bei der Einführung. Dem Automobilc­lub ADAC zufolge nutzt aktuell weniger als die Hälfte der Führersche­inanwärter die Möglichkei­t zum begleitete­n Fahren ab 17 Jahren.

Jugendlich­e dürfen dabei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es mit einer Ausnahmege­nehmigung Auto fahren, wenn ein Begleiter mitfährt. Wer dafür infrage kommt, wird bei Erteilung der Prüfbesche­inigung namentlich festgelegt. Auch für den Beifahrer, der mindestens 30 Jahre alt sein muss, gelten Auflagen.

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FOTO: IMAGO STOCK&PEOPLE Der Führersche­in mit 16 kommt erstmal nicht.

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