Gesetz für mehr Bildungsurlaub im Saarland kommt
Die SPD-Fraktion wird das Gesetz in der nächsten Woche beschließen. Die CDU warnt, dadurch werde der Standort weniger attraktiv.
Die von den Gewerkschaften im Land langersehnte Ausweitung des Anspruchs auf Bildungsurlaub soll in der kommenden Woche abschließend vom Landtag beraten und beschlossen werden und wenige Tage später in Kraft treten. Ursprünglich war die Änderung bereits zum Jahresanfang geplant, allerdings kam der Regierungsentwurf erst im Dezember ins Parlament und erfuhr eine intensive Ausschuss-Beratung.
Im Kern geht es bei der Gesetzesänderung darum, dass Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr haben sollen. Bislang müssen sie ab dem dritten Tag die Hälfte der Zeit mit eigenem Urlaub abdecken. Mit der Änderung werde die berufliche
und politische Bildung gefördert und das Ehrenamt gestärkt, erklärte die SPD-Fraktion.
„Unsere Wirtschaft befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel, den wir aktiv begleiten müssen. Kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden immer wichtiger. Sowohl für die Beschäftigten als auch die Unternehmen, die dringend auf gut qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind“, sagte SPDFraktionschef Ulrich Commerçon. Die Gesetzesänderung sei auch ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte im Saarland zu halten und neue zu gewinnen. Einen Bezug zum Job muss eine Weiterbildungsmaßnahme, für die Bildungsurlaub beantragt wird, nicht haben. Im Gesetz ist sogar ausdrücklich vorgesehen, dass die Maßnahme auch der politischen Bildung oder der Weiterbildung für ein Ehrenamt dienen kann.
CDU-Fraktionschef Stephan Toscani sagte, „ein vernünftiger Kompromiss“werde jetzt von der absoluten Mehrheit der SPD-Fraktion „mit der Brechstange“aufgekündigt. Hintergrund: Die CDU-Regierung hatte in den 2000er Jahren eingeführt, dass Arbeitnehmer ab dem dritten Tag Urlaub einbringen müssen. Durch die Neuregelung werde das Saarland einen Standort-Nachteil bekommen, fürchtet Toscani. Es bestehe die Sorge, dass Angebote, die „für sich genommen nett“sein mögen, aber keinen betrieblichen Bezug haben, für Bildungsurlaub genutzt werden. „Wir glauben, dass das in die falsche Richtung geht.“Ähnlich argumentieren auch die Unternehmensverbände.
Allerdings: Ein solcher Bezug war auch in der Vergangenheit schon nicht erforderlich. Mit der Gesetzesänderung übernimmt das Saarland Regelungen, die es in den meisten anderen Bundesländern bereits gibt.
Ein Teil der Bundesländer ermöglicht aber keinen Rechtsanspruch für Weiterbildung zu Ehrenamtszwecken. Diese Möglichkeit sei für das Saarland als Vereinsland aber „von besonderer Bedeutung“, sagte Commerçon. Der CDU warf er vor, mit ihrer Änderung in den 2000er Jahren dafür gesorgt zu haben, dass die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs im Saarland schwach ist.
In einem Punkt will die SPDFraktion am Regierungsentwurf eine Änderung durchsetzen: Sie will klarstellen, dass ein Antrag auf Bildungsfreistellung, der spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde, als genehmigt gilt, wenn der Arbeitgeber ihn nicht spätestens zwei Wochen vorher ablehnt. „Das ist ein Beitrag zu Bürokratie-Abbau“, sagte Commerçon.