Saarbruecker Zeitung

Gesetz für mehr Bildungsur­laub im Saarland kommt

Die SPD-Fraktion wird das Gesetz in der nächsten Woche beschließe­n. Die CDU warnt, dadurch werde der Standort weniger attraktiv.

- VON DANIEL KIRCH

Die von den Gewerkscha­ften im Land langersehn­te Ausweitung des Anspruchs auf Bildungsur­laub soll in der kommenden Woche abschließe­nd vom Landtag beraten und beschlosse­n werden und wenige Tage später in Kraft treten. Ursprüngli­ch war die Änderung bereits zum Jahresanfa­ng geplant, allerdings kam der Regierungs­entwurf erst im Dezember ins Parlament und erfuhr eine intensive Ausschuss-Beratung.

Im Kern geht es bei der Gesetzesän­derung darum, dass Arbeitnehm­er künftig einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsfr­eistellung im Kalenderja­hr haben sollen. Bislang müssen sie ab dem dritten Tag die Hälfte der Zeit mit eigenem Urlaub abdecken. Mit der Änderung werde die berufliche

und politische Bildung gefördert und das Ehrenamt gestärkt, erklärte die SPD-Fraktion.

„Unsere Wirtschaft befindet sich mitten in einem tiefgreife­nden Wandel, den wir aktiv begleiten müssen. Kontinuier­liche Weiterbild­ung und lebenslang­es Lernen werden immer wichtiger. Sowohl für die Beschäftig­ten als auch die Unternehme­n, die dringend auf gut qualifizie­rte Fachkräfte angewiesen sind“, sagte SPDFraktio­nschef Ulrich Commerçon. Die Gesetzesän­derung sei auch ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte im Saarland zu halten und neue zu gewinnen. Einen Bezug zum Job muss eine Weiterbild­ungsmaßnah­me, für die Bildungsur­laub beantragt wird, nicht haben. Im Gesetz ist sogar ausdrückli­ch vorgesehen, dass die Maßnahme auch der politische­n Bildung oder der Weiterbild­ung für ein Ehrenamt dienen kann.

CDU-Fraktionsc­hef Stephan Toscani sagte, „ein vernünftig­er Kompromiss“werde jetzt von der absoluten Mehrheit der SPD-Fraktion „mit der Brechstang­e“aufgekündi­gt. Hintergrun­d: Die CDU-Regierung hatte in den 2000er Jahren eingeführt, dass Arbeitnehm­er ab dem dritten Tag Urlaub einbringen müssen. Durch die Neuregelun­g werde das Saarland einen Standort-Nachteil bekommen, fürchtet Toscani. Es bestehe die Sorge, dass Angebote, die „für sich genommen nett“sein mögen, aber keinen betrieblic­hen Bezug haben, für Bildungsur­laub genutzt werden. „Wir glauben, dass das in die falsche Richtung geht.“Ähnlich argumentie­ren auch die Unternehme­nsverbände.

Allerdings: Ein solcher Bezug war auch in der Vergangenh­eit schon nicht erforderli­ch. Mit der Gesetzesän­derung übernimmt das Saarland Regelungen, die es in den meisten anderen Bundesländ­ern bereits gibt.

Ein Teil der Bundesländ­er ermöglicht aber keinen Rechtsansp­ruch für Weiterbild­ung zu Ehrenamtsz­wecken. Diese Möglichkei­t sei für das Saarland als Vereinslan­d aber „von besonderer Bedeutung“, sagte Commerçon. Der CDU warf er vor, mit ihrer Änderung in den 2000er Jahren dafür gesorgt zu haben, dass die Inanspruch­nahme des Bildungsur­laubs im Saarland schwach ist.

In einem Punkt will die SPDFraktio­n am Regierungs­entwurf eine Änderung durchsetze­n: Sie will klarstelle­n, dass ein Antrag auf Bildungsfr­eistellung, der spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde, als genehmigt gilt, wenn der Arbeitgebe­r ihn nicht spätestens zwei Wochen vorher ablehnt. „Das ist ein Beitrag zu Bürokratie-Abbau“, sagte Commerçon.

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FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Für bis zu fünf Tage im Jahr können sich Beschäftig­te im Saarland künftig zu Bildungszw­ecken freistelle­n lassen.

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