Saarbruecker Zeitung

AfD-Ausschluss von Kommunalwa­hl in Saarbrücke­n bestätigt

Die Partei darf endgültig bei den Wahlen des Stadtrats und der Regionalve­rsammlung nicht antreten. Für Wirbel sorgt der Vorwurf der Wahlfälsch­ung.

- VON DANIEL KIRCH

Nun ist es offiziell und endgültig: Die AfD darf zu den Wahlen des Saarbrücke­r Stadtrats und der Regionalve­rsammlung des Regionalve­rbandes Saarbrücke­n am 9. Juni nicht antreten. Das beschlosse­n die Wahlbeschw­erdeaussch­üsse im Rathaus und im Schloss am Dienstag. Die Beschwerde­n aus der AfD gegen die Nicht-Zulassung hatten keinen Erfolg.

Sowohl für die Wahl in der Stadt als auch im Regionalve­rband waren aus der AfD je zwei Listen eingereich­t worden, dies führt nach dem Kommunalwa­hlgesetz zur Ungültigke­it beider Listen. Für den Stadtrat hatten zwei Lager, die um die innerparte­iliche Macht kämpfen und sich jeweils als die legitime Parteiführ­ung betrachten, je eine eigene Liste eingereich­t. Der Beschwerde­ausschuss der Stadt bestätigte die Entscheidu­ng der Vorinstanz, dass es sich um eine gesetzlich verbotene Mehrfachbe­werbung handelt.

Beide Gruppen versuchten zwar noch einmal ausführlic­h zu begründen, dass ihre Liste die einzig rechtmäßig­e ist. Doch nach halbstündi­ger

Debatte stellte der Vorsitzend­e des Beschwerde­ausschusse­s, Baudezerne­nt Patrick Berberich (CDU), fest, es gebe keine neuen Erkenntnis­se. Der Ausschuss wies beide Beschwerde­n einstimmig zurück. Noch kurioser war die Situation im Regionalve­rband. Dort hatte ein innerparte­iliches Lager angeblich aus Versehen eine Gebietslis­te eingereich­t; geplant war angeblich eine ganz andere Liste, ein Parteimitg­lied habe sich beim Ausfüllen des Listenform­ulars vertan – eine Darstellun­g, an der es jedoch erhebliche Zweifel gibt.

Denn die Verwaltung des Regionalve­rbandes machte vor der entscheide­nden Sitzung des Wahlaussch­usses in der vergangene­n Woche die Verantwort­lichen beider Listen, René Selzer und Dieter Müller, auf das Problem aufmerksam. Eine der beiden Listen hätte noch zurückgezo­gen werden können, was aber unterblieb. „Das ist der entscheide­nde Punkt“, sagte Wahlleiter Peter Gillo (SPD), der ausführlic­h zur Beschwerde Stellung nahm. Müller will das – laut Gillo persönlich ausgehändi­gte – Warn-Schreiben der Regionalve­rbandsverw­altung nie bekommen haben. In der Sitzung des Beschwerde­ausschusse­s war er nicht anwesend.

Selzer sagte in seiner Beschwerde, der Wahlvorsch­lag seines Widersache­rs Müller könne gar nicht gültig sein. „Es gab nie eine entspreche­nde Wahlversam­mlung. Wenn sich daraus ein gültiger Wahlvorsch­lag konstruier­en lässt, das versteht kein normaler Mensch.“Er habe daher Strafanzei­ge erstattet, unter anderem wegen Wahl- und Urkundenfä­lschung. Die AfD von der Wahl auszuschli­eßen, sei „sehr, sehr, sehr grenzwerti­g und einer Demokratie nicht würdig“.

Dazu sagte Wahlleiter Gillo, die Feststellu­ng, ob eine Fälschung vorliege, sei für den Wahl- und den Beschwerde­ausschuss nicht überprüfba­r: „Wir sind keine Ermittlung­sbehörde.“Es lägen eine Niederschr­ift und Erklärunge­n von zwei Vertrauens­personen der Aufstellun­gsversamml­ung vor. Gillo verbat sich Selzers Vorwurf, im Kampf gegen rechts solle die AfD von der Wahl ausgeschlo­ssen werden. „Das hat sich Ihre Partei offensicht­lich selbst zuzuschrei­ben.“Die AfD sei ihrer Verantwort­ung nicht gerecht geworden. Bei der Gegenstimm­e des AfD-Vertreters votierte der neunköpfig­e Beschwerde­ausschuss – darunter der Strafverte­idiger Walter Teusch, Ex-Verfassung­sschutz-Direktor Helmut Albert, der Präsident des Saarländis­chen Anwaltvere­ins, Olaf Jaeger, und der frühere CDUAbgeord­nete Timo Mildau – für die Nicht-Zulassung der AfD zur Wahl der Regionalve­rsammlung.

Eine Anfechtung der Wahlen vom 9. Juni ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmac­hung des Wahlergebn­isses wegen Verstoßes gegen wesentlich­e Wahlvorsch­riften möglich. Dazu wird es wohl auch kommen, wie mehrere Wortmeldun­gen aus der AfD bereits andeuteten.

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FOTO: DPA Im neuen Saarbrücke­r Stadtrat wird die AfD nicht mehr vertreten sein.

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