AfD-Ausschluss von Kommunalwahl in Saarbrücken bestätigt
Die Partei darf endgültig bei den Wahlen des Stadtrats und der Regionalversammlung nicht antreten. Für Wirbel sorgt der Vorwurf der Wahlfälschung.
Nun ist es offiziell und endgültig: Die AfD darf zu den Wahlen des Saarbrücker Stadtrats und der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken am 9. Juni nicht antreten. Das beschlossen die Wahlbeschwerdeausschüsse im Rathaus und im Schloss am Dienstag. Die Beschwerden aus der AfD gegen die Nicht-Zulassung hatten keinen Erfolg.
Sowohl für die Wahl in der Stadt als auch im Regionalverband waren aus der AfD je zwei Listen eingereicht worden, dies führt nach dem Kommunalwahlgesetz zur Ungültigkeit beider Listen. Für den Stadtrat hatten zwei Lager, die um die innerparteiliche Macht kämpfen und sich jeweils als die legitime Parteiführung betrachten, je eine eigene Liste eingereicht. Der Beschwerdeausschuss der Stadt bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass es sich um eine gesetzlich verbotene Mehrfachbewerbung handelt.
Beide Gruppen versuchten zwar noch einmal ausführlich zu begründen, dass ihre Liste die einzig rechtmäßige ist. Doch nach halbstündiger
Debatte stellte der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Baudezernent Patrick Berberich (CDU), fest, es gebe keine neuen Erkenntnisse. Der Ausschuss wies beide Beschwerden einstimmig zurück. Noch kurioser war die Situation im Regionalverband. Dort hatte ein innerparteiliches Lager angeblich aus Versehen eine Gebietsliste eingereicht; geplant war angeblich eine ganz andere Liste, ein Parteimitglied habe sich beim Ausfüllen des Listenformulars vertan – eine Darstellung, an der es jedoch erhebliche Zweifel gibt.
Denn die Verwaltung des Regionalverbandes machte vor der entscheidenden Sitzung des Wahlausschusses in der vergangenen Woche die Verantwortlichen beider Listen, René Selzer und Dieter Müller, auf das Problem aufmerksam. Eine der beiden Listen hätte noch zurückgezogen werden können, was aber unterblieb. „Das ist der entscheidende Punkt“, sagte Wahlleiter Peter Gillo (SPD), der ausführlich zur Beschwerde Stellung nahm. Müller will das – laut Gillo persönlich ausgehändigte – Warn-Schreiben der Regionalverbandsverwaltung nie bekommen haben. In der Sitzung des Beschwerdeausschusses war er nicht anwesend.
Selzer sagte in seiner Beschwerde, der Wahlvorschlag seines Widersachers Müller könne gar nicht gültig sein. „Es gab nie eine entsprechende Wahlversammlung. Wenn sich daraus ein gültiger Wahlvorschlag konstruieren lässt, das versteht kein normaler Mensch.“Er habe daher Strafanzeige erstattet, unter anderem wegen Wahl- und Urkundenfälschung. Die AfD von der Wahl auszuschließen, sei „sehr, sehr, sehr grenzwertig und einer Demokratie nicht würdig“.
Dazu sagte Wahlleiter Gillo, die Feststellung, ob eine Fälschung vorliege, sei für den Wahl- und den Beschwerdeausschuss nicht überprüfbar: „Wir sind keine Ermittlungsbehörde.“Es lägen eine Niederschrift und Erklärungen von zwei Vertrauenspersonen der Aufstellungsversammlung vor. Gillo verbat sich Selzers Vorwurf, im Kampf gegen rechts solle die AfD von der Wahl ausgeschlossen werden. „Das hat sich Ihre Partei offensichtlich selbst zuzuschreiben.“Die AfD sei ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Bei der Gegenstimme des AfD-Vertreters votierte der neunköpfige Beschwerdeausschuss – darunter der Strafverteidiger Walter Teusch, Ex-Verfassungsschutz-Direktor Helmut Albert, der Präsident des Saarländischen Anwaltvereins, Olaf Jaeger, und der frühere CDUAbgeordnete Timo Mildau – für die Nicht-Zulassung der AfD zur Wahl der Regionalversammlung.
Eine Anfechtung der Wahlen vom 9. Juni ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses wegen Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften möglich. Dazu wird es wohl auch kommen, wie mehrere Wortmeldungen aus der AfD bereits andeuteten.