Saarbruecker Zeitung

Saar-CDU würde Genderzeic­hen in Behörden und Schulen verbieten

Raphael Schäfer, Geschäftsf­ührer der CDUFraktio­n im Saar-Landtag, kritisiert die SPD-Landesregi­erung wegen ihrer Genderzeic­hen-Politik.

- VON TOBIAS KESSLER

Die saarländis­che CDU kritisiert die Verwendung der Genderspra­che durch Sonderzeic­hen bei den Ministerie­n und den Behörden der SPD-Landesregi­erung. Raphael Schäfer, der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes, argumentie­rt, das Benutzen von Gender-Sonderzeic­hen wie Doppelpunk­t oder Genderster­n verstoße gegen die amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschre­ibung und sei „fehlerhaft“.

Laut einer Meinungsum­frage des Instituts Civey vom Dezember 2023 lehnten 81 Prozent der Saarländer­innen und Saarländer das Gendern mit Sonderzeic­hen ab; für Schäfer sei das ein Beleg dafür, dass die Menschen „ihre staatsbürg­erlichen Freiheiten“nicht durch „aufoktroyi­erte Sprachkonv­entionen“beeinträch­tigt sehen möchten.

Ginge es nach der Saar-CDU, sagt Schäfer, wären „Sternchen, Doppelpunk­t oder Binnen-I“verboten – zumindest in offizielle­n Schreiben von öffentlich­en Stellen, Behörden, Schulen und Hochschule­n. Unter dem Titel „Gendern mit Sonderzeic­hen durch die Landesregi­erung des Saarlandes“hat er eine Anfrage gestellt, wie sich die saarländis­che SPD-Regierung zum Gendern durch Sonderzeic­hen positionie­rt. Denn einige ihrer Ministerie­n benutzen unterschie­dliche Genderzeic­hen, da es „augenschei­nlich keine einheitlic­hen Regeln in der Landesregi­erung“gebe. Gibt es Vorgaben der Regierung oder Ministerie­n, Genderzeic­hen einzusetze­n?

Nein, teilt die Landesregi­erung mit; grundsätzl­ich seien Mitarbei

terinnen und Mitarbeite­r „zur geschlecht­ersensible­n und diskrimini­erungsfrei­en Kommunikat­ion angehalten“. Aber es gebe keine Richtlinie­n oder Pläne, „weder zum Verbot noch zur Benutzung von ‚Genderzeic­hen` oder bestimmter Gender-Varianten“. Deshalb gingen die Ministerie­n auch unterschie­dlich mit der Genderspra­che um.

An Schulen seien schriftlic­h wie mündlich viele Varianten möglich, heißt es in der Antwort. Bei schriftlic­hen Kursarbeit­en aber seien der Gender-Stern, der Unterstric­h oder Doppelpunk­t nicht erwünscht: sondern die Schreibung des Maskulinum­s alleine oder auch der männlichen und der weiblichen Form („Schülerinn­en und Schüler“).

Bei den Hochschule­n gebe es „keine direkten Anweisunge­n“. Die Uni des Saarlandes (UDS) und die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) hätten eigene Leitlinien entwickelt. An der HTW bilde der Genderster­n den Standard, das Präsidium der UDS habe für sich festgelegt, „mit neutralen Begriffen und Doppelnenn­ungen eine geschlecht­ersensible Sprache zu berücksich­tigen“.

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