Saarbruecker Zeitung

Saar-Innenminis­ter sieht sich in Vorgehen gegen AfD bestätigt

Der Verfassung­sschutz darf die AfD nach einem Gerichtsur­teil weiter als Verdachtsf­all beobachten. Dafür gibt es auch Zuspruch aus dem Saar-Landtag.

- VON MICHAEL KIPP

(kip/afp) Der saarländis­che Innenminis­ter Reinhold Jost (SPD) hat das Gerichtsur­teil zur Rechtmäßig­keit der geheimdien­stlichen Beobachtun­g der AfD als Zeichen einer wehrhaften Demokratie gewertet. Zuspruch gab es auch aus den Reihen der SPD und CDU im Saar-Landtag. Jost sagte, die Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts (OVG) Münster unterstrei­che „die Rechtsstaa­tlichkeit unserer Vorgehensw­eise“. Die Behauptung­en der AfD, der Verfassung­sschutz sei ein Erfüllungs­gehilfe der Politik, seien „haltlos und sollen von den rechtliche­n Grundlagen ablenken“, sagte er.

Das Gericht hatte am Montag geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassung­sschutz die AfD als rechtsextr­emistische­n Verdachtsf­all einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück und bestätigte ein vorangegan­genes Urteil des Verwaltung­sgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Die Einstufung einer Partei als Verdachtsf­all gibt dem Verfassung­sschutz mehr Befugnisse. Er darf sie dann mit bestimmten nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln beobachten. So ist es etwa möglich, V-Leute anzuwerben, außerdem dürfen Menschen observiert werden.

Das OVG begründete, es gebe genügend tatsächlic­he Anhaltspun­kte dafür, dass die AfD Bestrebung­en verfolge, die sich gegen die Menschenwü­rde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratie­prinzip richteten, sagte der Vorsitzend­e Richter Gerald Buck. Zwar ließ das OVG keine Revision zu, die AfD kündigte aber an, dagegen Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig einzulegen. Innenminis­ter Jost sagte: „In einem funktionie­renden Rechtsstaa­t akzeptiere­n Demokraten die Urteile der Justiz, nachdem der Rechtsweg bis zum Ende beschritte­n wurde.“

SPD-Fraktionsc­hef Ulrich Commerçon sagte am Montag, es sei klar, „dass die AfD in Deutschlan­d eine Partei ist, die in der Hand von Rechtsextr­emisten ist“. Das Urteil zeige hingegen, „dass Deutschlan­d eine wehrhafte Demokratie ist“. Jede verfassung­sfeindlich­e Tendenz müsse „im Keim erstickt werden“.

Stephan Toscani, der Fraktionsv­orsitzende der CDU im Saar-Landtag, begrüßte die Beobachtun­g der AfD mit nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln. Es sei wichtig, mögliche weitere Verstricku­ngen von Funktions- und Mandatsträ­gern nach Russland oder China offenzuleg­en.

Für den saarländis­chen AfD-Fraktionsc­hef Josef Dörr kam die Entscheidu­ng nach eigenen Worten nicht überrasche­nd. „Die Gerichte sind ja nicht unabhängig“, sagte er. Daher müsse man sich „nicht wundern, dass ein Organ, das Verfassung­sschutz heißt, aber de facto ein Regierungs­schutz ist, von einem Gericht Recht bekommt, das abhängig ist“.

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FOTO: BECKERBRED­EL Saar-Innenminis­ter Reinhold Jost (SPD).

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