Saar-Innenminister sieht sich in Vorgehen gegen AfD bestätigt
Der Verfassungsschutz darf die AfD nach einem Gerichtsurteil weiter als Verdachtsfall beobachten. Dafür gibt es auch Zuspruch aus dem Saar-Landtag.
(kip/afp) Der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) hat das Gerichtsurteil zur Rechtmäßigkeit der geheimdienstlichen Beobachtung der AfD als Zeichen einer wehrhaften Demokratie gewertet. Zuspruch gab es auch aus den Reihen der SPD und CDU im Saar-Landtag. Jost sagte, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster unterstreiche „die Rechtsstaatlichkeit unserer Vorgehensweise“. Die Behauptungen der AfD, der Verfassungsschutz sei ein Erfüllungsgehilfe der Politik, seien „haltlos und sollen von den rechtlichen Grundlagen ablenken“, sagte er.
Das Gericht hatte am Montag geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück und bestätigte ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall gibt dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Er darf sie dann mit bestimmten nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. So ist es etwa möglich, V-Leute anzuwerben, außerdem dürfen Menschen observiert werden.
Das OVG begründete, es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, sagte der Vorsitzende Richter Gerald Buck. Zwar ließ das OVG keine Revision zu, die AfD kündigte aber an, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Innenminister Jost sagte: „In einem funktionierenden Rechtsstaat akzeptieren Demokraten die Urteile der Justiz, nachdem der Rechtsweg bis zum Ende beschritten wurde.“
SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon sagte am Montag, es sei klar, „dass die AfD in Deutschland eine Partei ist, die in der Hand von Rechtsextremisten ist“. Das Urteil zeige hingegen, „dass Deutschland eine wehrhafte Demokratie ist“. Jede verfassungsfeindliche Tendenz müsse „im Keim erstickt werden“.
Stephan Toscani, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Saar-Landtag, begrüßte die Beobachtung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Es sei wichtig, mögliche weitere Verstrickungen von Funktions- und Mandatsträgern nach Russland oder China offenzulegen.
Für den saarländischen AfD-Fraktionschef Josef Dörr kam die Entscheidung nach eigenen Worten nicht überraschend. „Die Gerichte sind ja nicht unabhängig“, sagte er. Daher müsse man sich „nicht wundern, dass ein Organ, das Verfassungsschutz heißt, aber de facto ein Regierungsschutz ist, von einem Gericht Recht bekommt, das abhängig ist“.