Doktortitel wird kein Fall für die Justiz
Eine leitende Mitarbeiterin des saarländischen Innenministeriums sah sich mit dem Vorwurf eines falschen Doktortitels konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft lehnt ein Ermittlungsverfahren ab – mit einer überraschenden Begründung.
Die Staatsanwaltschaft wird gegen die Bau-Chefin der Landesverwaltung, Sandra Koch-Wagner, nicht wegen des Verdachts des Titelmissbrauchs ermitteln. Die Anklagebehörde sieht bei der Leiterin der Obersten Baubehörde im Innen- und Bauministerium keinen Anfangsverdacht gegeben.
Der frühere Wadgasser SPD-Kommunalpolitiker Günter Schott hatte im Oktober 2023 Strafanzeige gegen sie erstattet, weil sie zu Unrecht einen Doktortitel führe. Koch-Wagner, die ihr Architektur- und Hochbaustudium 1994 als Diplom-Ingenieurin (FH) abschloss, erwarb 2021 an der privaten Swiss School of Management noch einen „Doctor of Business Administration“( DBA). 2022 wechselte sie aus der privaten Bauwirtschaft als Abteilungsleiterin ins saarländische Bauministerium.
Im Organigramm ihres Ministeriums wurde sie von April 2023 an als Dr. Sandra Koch-Wagner geführt, bis zum 9. Oktober 2023. Damals bat sie – nachdem Schott sie in der Sache direkt mit dem Vorwurf des Titelmissbrauchs konfrontiert hatte –,das Ministerium darum, „bis
zur endgültigen Klarstellung“auf die Ausweisung des Dr. im Organigramm zu verzichten, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch davon ausging, dass die private Hochschule, an der sie den DBA erwarb, in Deutschland anerkannt ist.
Schott, der sich als engagierter Kämpfer gegen Filz sieht und dabei in mehrere Kleinkriege mit Sozial
demokraten verstrickt war und ist, hatte sich jedoch vor seiner Strafanzeige von den Wissenschaftsministerien des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz schriftlich bestätigen lassen, dass ein akademischer Titel der Swiss School of Management in Deutschland nicht geführt werden darf. Zu diesem Ergebnis kam auch die Staatsanwaltschaft
bei ihren Recherchen.
Trotzdem sieht sie im Fall KochWagner keinen Anfangsverdacht einer Straftat. Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte dafür, dass Koch-Wagner den Titel im Sinne einer „aktiven Inanspruchnahme“geführt habe, schreibt der zuständige Oberstaatsanwalt in seiner Begründung. Bei einer Auswertung der Personalakte sei vielmehr festgestellt worden, dass sie sämtliche zeichnungsbedürftigen Dokumente „ausnahmslos mit Vor- und Familiennamen“und ohne Doktor unterzeichnet habe. Auch ins Melderegister habe sie keinen Doktortitel eintragen lassen.
Und das offizielle Organigramm des Ministeriums, in dem die Abteilungsleiterin als Dr. Koch-Wagner firmierte? Die Ergänzung des
Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte dafür, dass Koch-Wagner den Titel im Sinne einer „aktiven Inanspruchnahme“geführt habe, schreibt der zuständige Oberstaatsanwalt in seiner Begründung.
Titels dort ging laut Staatsanwaltschaft auf das Organisationsreferat im Ministeriums zurück, ohne dass Koch-Wagner dies veranlasst habe.
Auch sonst gebe es keine Hinweise auf eine „aktive Inanspruchnahme“des Doktortitels. Dass die Leiterin der Obersten Baubehörde des Landes den Titel allerdings auch in dienstlichen E-Mails und Briefen nutzte, ließ der Oberstaatsanwalt in seiner Begründung unberücksichtigt.
Zufrieden mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft dürfte nun auch Bauminister Reinhold Jost (SPD) sein. Denn wichtige politische Projekte seines Hauses wie der neue Landesentwicklungsplan fallen in die Zuständigkeit der Ingenieurin, die sich in ihrer Heimatstadt Wadern kommunalpolitisch in der SPD engagiert.